Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Sonntag, 30. September 2012

Überlegungen zu dem Post: Wertschätzung der Arbeit

Wenn andere Einzelhandelsunternehmen
(die würden sich die Finger abschlecken) solche Umsatzzahlen wie bei Dehner einfahren könnten:

Würden sich die Geschäftsführer gegenseitig die Füße küssen.

Es gibt für die Geschäftsleitung überhaupt keine haltbaren Gründe mehr, uns den Tarifvertrag zu verwehren.


Natürlich habe wir Überlegungen angestellt:

Vielleicht eigene Befindlichkeiten oder Profilneurosen der Geschäftsführer?

Vielleicht ist es eine gemeine Behauptung von uns?  Oder auch nicht?

Wir bekommen die Gehälter inzwischen annähernd nach tariflichen Regelungen ausbezahlt.

Allerdings nur ohne Tarifbindung, und neuen früher oder später schlechtergestellten Arbeitsverträgen.


Was verschenkt sich die Geschäftsführung dabei, in die Tarifbindung zurückzukehren?

Die Voraussetzungen, die Gehälter von Heute auf Morgen wieder zu senken?

Die Arbeitszeiten ,Urlaubsansprüche,Weihnachts-Urlaubsgeld und vieles mehr einfach zu streichen?

Laut Aussagen der Geschäftsleitung ist so etwas doch überhaupt nicht geplant?!

Was würde geschehen, wenn die Unternehmensführung die oben genannten Themen doch umsetzen würde? 


Wir denken, die Betriebsräte würden wieder in der Öffentlichkeit diese schräge Nummer breittreten.

Streiken?

Querdenken?

Oder auch nicht?

Ein Lotteriespiel für die Geschäftsleitung.

Oder ein Glücksspiel für den Gesamtbetriebsrat oder die Betriebsräte?

Wir glauben nicht, dass diese Fragenspiele zu einem berechenbaren Ziel für beide Seiten führen.

Fakt ist:
Wir wünschen uns allgemeine Gleichbehandlung für alle.

Dies wird erreicht durch Mindestarbeitsbedingungen und Entlohnung, die in Tarifverträgen  durch Verhandlungskommissionen von beiden Parteien verhandelt werden.
(Arbeitgeber und Gewerkschaften- entsendet von Arbeitnehmern)

Dies wird erreicht durch tarifverbindliche Arbeitsverträge, die für alle gleiche Arbeitsvoraussetzungen schafft.
Das würde auch die Abschaffung der neuen Arbeitsverträge voraussetzen.

Fakt ist:
Die Geschäftsführung würde sich keinen Zacken aus ihrer Krone brechen, wenn wieder Tarifbindung wäre.

Fakt ist:
Sturheit ist hier fehl am Platz.


Sehr geehrte Geschäftsleitung, was ist Euer Problem dabei?

Die Gewerkschaft?

Springt auch mal über die eigenen Schatten.



Von Euren Angestellten verlangt Ihr es auch täglich.









Mittwoch, 26. September 2012

Wertschätzung der Arbeit   -  Teil I


Im August erhielten die Beschäftigten bei Dehner ein Lohnerhöhung
 von 2,5 %

Prima !

0,5 % über Tarif

Warum dann keinen Tarifeintritt ?


Flexibilität und Anpassung an die aktuelle Wirtschaftsituation  kann nicht gelten.
Denn dann hätte die Lohnerhöhung bei den diesjährigen Umsatzzuwächsen in 2012  weit höher ausfallen   müssen.

Auch kann ein Haustarif mit verd.i  abgeschlossen werden, der in den Lohnerhöhungen je nach Wirtschaftslage  zum Tarif abweicht, aber alles andere vom Manteltarifvertrag beinhaltet. 


Warum also keinen Tarifvertrag ?


2,5 % können auch sehr gut vergeben werden. Bei der Einsparung an Arbeitskräften in allen Märkten, ist diese Zahlung vielfach heraus gewirtschaftet.
Zu dem Umsatzzuwachs haben in erheblichen Teil die Beschäftigten bei Dehner mit beigetragen, die ständig  an Ihrem Leistunglimit  arbeiten.

Früher war es nach der anstrengenden Saison möglich, etwas Luft zu schnappen und sich langsam zu regenerieren, durch Urlaub und normale Arbeitszeiten. Das ist in den letzten zwei, drei Jahren nicht mehr möglich.
Durch die enge Personaldecke und Urlaub geht es mit den Überstunden  auch nach der Saison weiter.
Überlastung fordert immer häufiger Tribut in Form von kranken Kollegen. Diese Lücken können auch keine 400.- € Kräfte schließen, die nur einen Tag in der Woche da sind.

Wertschätzung der Arbeit und der Leistungen der vielen Kollegen sieht anders aus.

Warum also keinen Tarifvertrag zur Absicherung der Mitarbeiter mit Arbeitszeit, Urlaub und und und......


Montag, 17. September 2012

Respekt geht anders


BIG-BROTHER-BÄCKER IHLE VOR GERICHT


Big-Brother-Bäcker IHLE aus Friedberg/Bayern war am 13.09.2012 wieder vor vor Gericht in Augsburg. 

Die Großbäckerei IHLE streitet sich seit Jahren mit ihrem Betriebsrat, auch vor Gericht. Meist geht es dabei um den Gesundheitsschutz für MitarbeiterInnen sowie Arbeitsbedingungen, die aus Sicht der Gewerkschaften an Ausbeutung grenzen.

In diesen Auseinandersetzungen hat der jetzige Betriebsratsvorsitzende sehr viel für seine Kolleginnen und Kollegen erreicht und deutliche Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchgesetzt.

Natürlich ist dieser Mann der Geschäftsführung ein Dorn im Auge.  

IHLE arbeitet mit illegalen Mitteln

Jetzt hat der Friedberger Großbäcker den Spieß umgedreht und seinem BR-Vorsitzenden wegen angeblichen Arbeitszeitbetrugs gekündigt. Die vorgeblichen Beweise dafür hat IHLE mit einer eigens programmierten Spionage-Software erhoben, die der Augsburger Computerdienstleister Netz 16 im Auftrag der Geschäftsführung von IHLE auf dem PC des BR-Vorsitzenden installiert hat.

 Deshalb standen sich Arbeitgeber, Betriebsrat und die Gewerkschaft NGG am 13.09.12 wieder mal vor dem Augsburger Arbeitsgericht gegenüber. IHLE gibt die Ausspähung des BR-Rechners mit geheimdienstlichen Mitteln unumwunden zu: Man habe Firmeninteressen schützen müssen.

Warum bricht IHLE das Gesetz?

Etwas wundern darf man sich ob dieser Argumentation schon: Aus Sicht der Geschäftsleitung dürfte ein abwesender Betriebsrat doch deutlich angenehmer sein, als ein aktiver Mitarbeiter-Vertreter, der sich um die Einhaltungen von Arbeitsschutzgesetzen und Betriebsvereinbarungen kümmert…

Was man auch nicht versteht: Der Vorsitzende hätte keinerlei Vorteile von den unterstellten Manipulationen: Als freigestellter Betriebsrat bezieht er ein Festgehalt, unabhängig von seiner Anwesenheit im Betrieb. Warum also hätte der Mann die Daten überhaupt fälschen sollen?

GewerkschafterInnen der NGG, ver.di und IG Metall waren vor Ort, um dem BR-Vorsitzenden von IHLE den Rücken zu stärken. Allerdings hatte auch der Friedberger Großbäcker eine Abordnung willfähriger KollegInnen entsandt, die gegen ihren eigenen Betriebsratsvorsitzenden Stimmung machten. Insbesondere eine IHLE-Führungskraft störte die Rede des NGG-Sekretärs Tim Lubecki fortgesetzt und wäre fast von der Polizei des Platzes verwiesen worden.

IHLEs "Beweise": Schwammig und widersprüchlich


 Vieles, was die VertreterInnen von IHLE am Donnerstag vor Gericht vorgetragen haben, erschien den ZuhörerInnen schwammig, widersprüchlich und nicht nur einmal fragte man sich, wohin der Arbeitgeber-Anwalt zielte: Zum Beispiel, wenn lang und breit über private E-Mails des Betriebsratsvorsitzenden lamentiert wurde, die dieser auf dem Firmenrechner empfangen und beantwortet haben soll. Benutzt hat er dafür nämlich ein Programm, das die IT-Abteilung von IHLE ihm genau für diesen Zweck selbst auf seinem Rechner installiert hat. Hallo?!

Die Fakten

Nach mehr als zweistündiger Verhandlung scheinen aber wenigstens einige Fakten klar geworden zu sein:
• Das Passwort, mit dem sich der BR-Vorsitzende in das Arbeitszeit-Programm von IHLE einloggt, teilt er sich mit anderen BR-Mitgliedern.
• Über den Zugang, der mit diesem Passwort freigeschaltet wird, sind KEINE Änderungen der erfassten Arbeitszeiten möglich.
• Die Manipulationen wurden mit einem speziellen Admin-Passwort der IHLE-IT-Abteilung ausgeführt.
• Während vollkommen unklar blieb, wie der Betriebsrat in den Besitz dieses Super-Passworts gelangt sein soll, gab IHLE zu, dass innerhalb von Personalabteilung und IT etliche Personen Änderungszugriff auf das Arbeitszeit-Programm haben.
• IHLE hat vor Gericht auch mindestens eine Manipulation vorgelegt, die zu einem Zeitpunkt gemacht wurde, als sich der BR-Vorsitzende nachweislich im Ausland befand. Ein Fernzugriff von dort via Datenleitung ist technisch nicht möglich.
• Und nicht zuletzt: Die Installation des Spähprogramms auf einem Betriebsrats-Computer bricht geltendes deutsches Recht, das bestreitet nicht einmal IHLE.
Trotzdem könnten die angeblichen Beweise in einem Kündigungsverfahren berücksichtigt werden, wenn das Gericht der Argumentation des Arbeitgeber-Anwalts folgt. Dieser behauptet, IHLE habe keinerlei andere Möglichkeiten gehabt, um die angeblichen Verfehlungen des BR-Vorsitzenden zu belegen. Ob das wirklich so ist und ob die mit illegalen Methoden herbeigeschafften Daten überhaupt aussagekräftig sind, wird die Kammer am 4. Oktober entscheiden. Bis dahin wurde die Verhandlung vertagt.

Was halten Sie von der ganzen Sache? Nutzen Sie unseren Kommentarlink unten, oder sagen Sie hier Ihle direkt Ihre Meinung!

Übrigens:  Auch in dem Dehner-Markt in Augsburg Ackermannstraße betreibt die Fa. Ihle  ein Kaffee.


Mittwoch, 12. September 2012

WASSER IST MENSCHENRECHT

Europäisches Bürgerbegehren:
Wasser ist Menschenrecht!


Europäische Gewerkschaften haben in der EU eine der ersten europäischen Bürgerinitiativen gestartet.

Die Ziele sind:
Wasser und sanitäre Grundversorgung als Garantie für alle Menschen in Europa.
Keine Liberalisierung der Wasserwirtschaft.
Verbesserung des Zugangs zu Wasser und sanitärer Grundversorgung weltweit.

Der Europäische Gewerkschaftsverband für den Öffentlichen Dienst will bis zum Frühjahr 2013 eine Million Unterschriften sammeln. ver.di unterstützt diese Sammlung in Deutschland, denn Wasser und sanitäre Grundversorgung sind ein Menschenrecht.

Online unterschreiben:
https://signature.right2water.eu/oct-web-public/signup.do?lang=de

Weitere Informationen:
http://wasser-ist-menschenrecht.de

Montag, 10. September 2012

PRESSEMITTEILUNG: ÄNDERUNG LADENÖFFNUNGSGESETZ THÜRINGEN

Verkäuferinnen und Verkäufer demonstrieren für ihre Arbeitsbedingungen.

Am 13.09.2012, ab 9 Uhr, dem Tag der nächsten Sitzung des Sozialausschusses des Thüringer Landtags, wollen Beschäftigte aus dem Thüringer Einzelhandel vor dem Landtag für ein Ladenöffnungsgesetz ohne einschränkende Rechtsverordnung demonstrieren.

Am 21.12.2011 wurde vom Landtag ein neues Thüringer Ladenöffnungsgesetz beschlossen, in welchem nicht, wie von ver.di und Betriebsräten gefordert, die Öffnung „Rund um die Uhr“ eingegrenzt wurde, aber zumindest die Vorschrift aufgenommen wurde, dass Beschäftigte zwei Samstage im Monat frei haben sollen.

Damit sollten der Arbeitnehmerschutz, Vereinbarkeit von Familie und Beruf und gesundheitliche Aspekte stärkere Berücksichtigung finden. Die meisten großen Betriebe, in denen Betriebsräte über die Einhaltung von Gesetzen wachen, haben diese Regelung umgesetzt.
Und nicht nur, dass die Beschäftigten die „langen Wochenenden“ genießen, gab es einige zusätzliche Arbeitsplätze.

Nunmehr haben aber gerade der Einzelhandelsverband, die IHK und einige nicht tarifgebundene Arbeitgeber zum Sturm auf diese Regelung „geblasen“, um es wieder aufzuheben.

Der Sozialausschuss des Thüringer Landtages hat den Auftrag bekommen, eine Rechtsverordnung zu diesem Gesetz zu beschließen, die die Regelung der zwei freien Samstage faktisch wieder aufhebt.

Mit unzähligen Unterschriften, Briefen, Gesprächen und E-Mails wurden die Abgeordneten von den Beschäftigten zum Erhalt der Regelung der zwei freien Samstage aufgefordert.

Mit einer zweistündigen Kundgebung wollen die Verkäuferinnen und Verkäufer am 13.09.2012 direkt bei den Abgeordneten ihre Meinung äußern und deutlich machen, dass eine Verkürzung der generellen Öffnungszeiten, aber mindestens die uneingeschränkte Beibehaltung der freien Samstage erwartet wird.



Dienstag, 4. September 2012

VERMÖGENSSTEUER, FAIR TEILEN

Gutachten:
Vermögensabgabe ist verfassungsgemäß

Eine einmalige Vermögensabgabe, mit der die Reichsten in der Bundesrepublik an den Kosten der Finanzkrise beteiligt werden, ist verfassungsgemäß.

Das ergibt ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers Prof. Dr. Joachim Wieland von der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, das am vergangenen Freitag in Berlin vorgestellt wurde. 


Eine einmalige Vermögensabgabe sei gerechtfertigt und entspräche dem Grundgesetz, wenn der Bund einen außerordentlichen Finanzbedarf verzeichne, erklärte Joachim Wieland. Etwa infolge der Bankenrettung, zur Rettung anderer Staaten, zur Rückführung von Krediten oder zur Absicherung von Garantien und Gewährleistungen.


Historisches Beispiel für eine solche Abgabe ist der nach dem Zweiten Weltkrieg in der Bundesrepublik vorgenommene Lastenausgleich.


Die Abgabe dürfe nicht den Ländern, sondern müsse dem Bund zugute kommen. Voraussetzung sei eben der außergewöhnliche Finanzbedarf. Eine Vermögenssteuer könne gleichzeitig erhoben werden, ihr Ertrag stehe jedoch den Ländern zu. 

„Damit ist die Ausrede widerlegt, dass eine Vermögensabgabe zulasten der Reichen und Superreichen letztlich am Grundgesetz scheitere“, kommentierte der Frank Bsirske, Vorsitzender der Gewerkschaft ver.di, die gemeinsam mit der Hans-Böckler-Stiftung das Gutachten in Auftrag gegeben hatte.

Es sei nur angemessen und gerecht,

„wenn diejenigen, deren Vermögen im Zuge der Bankenrettung durch den Staat mit Steuergeld gesichert wurden, jetzt ihren Beitrag zum Abbau der Verschuldung leisten“. 

Die Zeit ist reif für eine andere Art von Verteilungspolitik, die nicht weiter die Schwächsten heranzieht. 

Die von ver.di geforderte Millionärsabgabe würde die rund 780.000 reichsten Bürger/innen der Bundesrepublik betreffen, das eine Prozent der Bevölkerung, das ein Drittel des Nettovermögens besitzt. 

Es sollten diejenigen für die Krise zahlen, die es sich leisten können – und nicht die Schwächsten“,

sagte Frank Bsirske. Das sei auch ein Akt ausgleichender Gerechtigkeit. „Und ja, das geht, das ist auch gewollt.“