Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Dienstag, 21. November 2017

Überstundenabbau und Minusstundenaufbau auf Biegen und Brechen


Es ist es wieder so weit.

Regionalleiter fordern wieder mal alle Marktleiter auf, Minusstunden bei Kollegen/innen einzutreiben. Überstundenabbau wird wieder massiv betrieben. Jeder Freizeitantrag wird genehmigt, wenn das Ziel der Marktleiter scheinbar erreicht werden kann, sämtliche Überstunden und Urlaubstage bis zum Ende des Jahres abzugelten.

Egal welcher Grund der Überstunden.
Überstunden sollten nur aufgebaut werden , wenn diese erforderlich sind.
Überstunden sollen aber auch nur dann abgebaut werden, wenn es den Kolleginnen und Kollegen in die Freizeitplanung passt.
 den Abbau der Überstunden so zu genehmigen, dass keine Überbelastung für die restlichen Kollegen/innen besteht.

Überstunden verfallen nicht. 
Die können auch im nächsten Jahr genommen werden.

Minusstundenaufbau

Regionalleiter fordern wieder mal alle Marktleiter auf, Minusstunden bei Kollegen/innen einzutreiben.

Viele Arbeitgeber versuchen ihr eigenes "Betriebsrisiko" auf die Arbeitnehmer zu übertragen. In umsatzschwachen Zeiten verdonnert er seine Arbeitnehmer zu "Minusstunden", und in umsatzstarken Zeiten müssen diese dann mit Überstunden wieder ausgeglichen werden.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung (z.B. flexible Arbeitszeitkonten oder eine Verrechnung von Plus- und Minusstunden) besteht.
Gibt es einen Betriebsrat, so hat dieser auch hier (Arbeitszeitkonten) ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1, Ziff. 2. Beachtet der Arbeitgeber dies nicht, begeht er einen massiven Gesetzesverstoß.
Nach §615 BGB ist der Arbeitgeber zur Abnahme der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, so gerät er in "Annahmeverzug", der Arbeitnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf das vertraglich geschuldete Arbeitsentgeld.
Das bedeutet aber auch, daß eine einseitige Anordnung von Minusstunden durch den Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers nicht möglich ist.
Ebenso unzulässig ist es Minusstunden mit Urlaub zu verrechnen!
Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage die geschuldete Arbeitsleistung abzunehmen, so ist das allein sein eigenes unternehmerisches Betriebsrisiko.

 Kurz vor Jahresende heißt die Devise "Stundenabbau". Am besten noch ordentlich ins Minus hinein. Wem dient dieses perfide Spiel eigentlich? Dem getreuen Mitarbeiter der alles mit sich machen läßt? Wohl kaum!
Die Praxis zeigt das erzwungene, genötigte und mittlerweile erkaufte Minusstunden den Mitarbeiter in eine prekäre Situation bringen. Er befindet und stellt sich ab diesem Zeitpunkt in eine Bringschuld gegenüber dem Arbeitgeber und versucht auf Biegen und Brechen diese "freiwillige" Schuld zu begleichen.
Die Losung, das Minusstunden nicht eingefordert werden, ist schlicht und einfach als Märchen zu bewerten! Bezahlte, aber nicht geleistete Arbeitszeit werden bei Ausscheiden aus dem Unternehmen eingefordert bzw. in Rechnung gestellt.
Die daraus resultierende psychische und körperliche Belastung durch unsinnige Mehrarbeit (6 Tage Woche, von früh bis spät arbeiten) beim einarbeiten der Minusstunden sind keine gesundheitsförderlichen Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitschutz.
Minusstunden dienen einzig und allein dem Zweck der Gewinnoptimierung zu Lasten des Mitarbeiters. Eine Forderung sieht in der Bilanz ja immer besser aus als eine Verbindlichkeit (Überstunden) gegenüber einem Mitarbeiter.
Laßt Euch also nicht durch irgendwelche fadenscheinigen Floskeln dazu hinreißen Minusstunden aufzubauen. Ihr habt das Recht auf Eure Tarifliche Arbeitszeit und NIEMAND kann Euch dazu zwingen diese nicht zu leisten!

Urlaub:

Es stellt sich oft die Frage ob man Urlaub ins neue Jahr nehmen darf. Ja man darf wenn dies dringende Gründe die beim Arbeitnehmer liegen oder dringende betriebliche Gründe dies erfordern.
WICHTIG: Der Alturlaub muss bis zum 31. März des folgenden Jahres genommen werden, da er ansonsten verfällt.

Samstag, 4. November 2017

Samba in der Fuggerstadt

Sonnenschein. Milde Temperaturen. Super Stimmung!

Begleitet von rhythmischen Klängen zogen die Beschäftigten des Rainer Tarifflüchtlings unter Beifall der Passanten und Schaulustigen durch die altehrwürdige Augsburger Innenstadt.
Aufgerufen zu dieser Kundgebung waren die Kolleginnen und Kollegen der Dehner Gartencenter aus Augsburg, Neu-Ulm, Kempten, Kaufbeuren und Memmingen gemeinsam mit den Beschäftigten des Amazonstandortes in Graben.


Am Ende des Gaudiwurms aus Weber-Knechten und anderen prekär Beschäftigten stand eine zentrale Kundgebung bei der sich die Teilnehmer Luft über ihre Arbeitssituation und die Tarifflucht ihres familiären Arbeitgebers machten.
Trommel, Pfeifen und Sprechgesänge waren sicher auch in Rain im Rübenturm der Geschäftsleitung zu hören.

Wir von der Blog-Redaktion wollen an dieser Stelle nicht viele Worte verschwenden und lassen lieber die zahlreichen Bilder sprechen.


Eines sei aber versichert:
Das Unternehmen Dehner steht wieder dort wo es hingehört.
In den Blick der Öffentlichkeit und Fokus der Presse!



























































































Freitag, 3. November 2017

Streiks in Augsburg


                                     Pressemitteilung


Augsburg u.a., 03.11.2017.

Streiks im bayerischen Handel werden fortgesetzt

Handelsbeschäftigte kämpfen um existenzsichernde Tarifverträge

Beschäftigte von Amazon und Dehner Gartencenter in den Standorten Graben bei Augsburg, Augsburg, Neu-Ulm, Senden, Königsbrunn, Kempten, Memmingen undKaufbeuren kämpfen für existenzsichernde Tarifverträge in ihren Unternehmen.

„Unternehmen verlangen von den Beschäftigten Zuverlässigkeit, hohe Verbindlichkeit und höchste Leistungsbereitschaft. Manche Unternehmer sind aber nicht bereit den Beschäftigten mit der gleichen Verbindlichkeit, Zuverlässigkeit und Bereitschaft Leistungen zu honorieren, gegenüber zu treten. Sie verweigern die Verbindlichkeit von existenzsichernden Tarifverträgen und den Schutz vor Armutslöhnen“, so Hubert Thiermeyer, ver.di Fachbereichsleiter für den Handel in Bayern.

„Die Beschäftigten sind in nicht tarifgebundenen Unternehmen wie zum Beispiel Dehner Gartencenter, Wöhrl oder Amazon massiv von Altersarmut bedroht, obwohl sie harte Arbeit leisten. Deshalb kämpfen sie gegen untertarifliche Bezahlung jetzt und gegen Altersarmut“, erläutert Manuela Karn, ver.di Streikleiterin in Kempten.

„Wenn wir es zulassen, dass sich Konzerne wie Amazon einen Wettbewerbsvorteil auf dem Rücken der Beschäftigten holen und Angst vor dem Alter in Kauf nehmen, sind die Beschäftigten in der ganzen Branche betroffen. Deshalb kämpfen die Beschäftigten heute nicht nur für sich, sondern für viele Beschäftigte in anderen Handelskonzernen“, führte Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben und Schwaben aus.

Die Streikenden treffen sich in Augsburg. Dort werden sie um 10.30 Uhr zu einem Demonstrationszug vom Haus Sankt Ulrich (Kappelberg) zur Kleinen Bahnhofsstraße aufbrechen. Um ca. 11.15 Uhr findet dort eine Schlusskundgebung statt.

Ansprechpartner:
Hubert Thiermeyer, ver.di Fachbereichsleiter Handel      0170 / 334 13 45 
Manuela Karn, ver.di Streikleiterin Kempten                      0160 / 901 318 02
Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben               0171 / 480 88 82

Sonntag, 10. September 2017

Im Schulterschluß mit der Bundespolitik

2.000 Handelsbeschäftigte demonstrieren in Düsseldorf - und die Dehner-Beschäftigten mittendrin!



Über 2.000 Beschäftigte der Handelsbranche haben am Samstag, 09.09.2017, in Düsseldorf in Anwesenheit von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles für allgemeinverbindliche Tarifverträge demonstriert. Hintergrund ist die mittlerweile geringe Tarifbindung im Handel, mit nur noch 30 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel.





Anlass des Protestes sind die bis zu einem Drittel geringeren Löhne und schlechteren Arbeitsbedingungen in den zunehmend nicht tarifgebundenen Handelsunternehmen gegenüber den tarifgebundenen.






Bsirske fordert Stärkung der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen

"Die künftigen Koalitionspartner werden sich daran messen lassen müssen, ob sie die Interessen der Arbeitnehmerinnen gegenüber Unternehmen, die Lohndrückerei betreiben, stärken!"


Nahles fordert Pakt für anständige Löhne


"Ich setze alles daran, die Tarifpartnerschaft zu stärken und eine flächendeckende Tarifbindung zu erreichen!"



Joachim Weiland fordert die Rückkehr zur Tarifbindung bei Dehner


"Dehner hat gemeint dass wir Ruhe geben. Aber ich kann nur eins sagen - wir werden nicht aufgeben!"




Wir von der Blog-Redaktion forden:
Dehner muss zurück in die Tarifbindung.
Jetzt.
Für sichere und gerechte Arbeitsbedingungen aller Dehner-Beschäftigten!