Der Arbeitgeber wechselt. Der Tarifbereich kann sich ändern. Die Anwendbarkeit von Betriebsvereinbarungen und Tarifvereinbarungen kann infrage gestellt sein.
§613a BGB sicher, dass die Arbeitsverhätnisse beim Betriebsübergang auf den neuen Inhaber mit übergehen. Auch Einkommen und sozialer Besitzstand sind in beschränktem Umfang und für eine begrenzte Zeit gesichert.
Obwohl der Schutz unvollkommen ist, enthält §613a BGB wichtige Schutzbestimmungen für die Arbeitnehmer/-innen. Das wird auch daran deutlich, dass die Arbeitgeber nicht selten versuchen, die Anwendbarkeit dieser Vorschrift zu umgehen.""
Mitbestimmung
Betriebsübergang
Rechtsanwalt Thomas Schmidt erklärt in seinem Arbeitspapier (Bitte Link anklicken ) "Betriebsübergang", alle wichtigen Punkte für den Betriebsrat, sowie Arbeitnehmer/innen.
Ein Ausschuss des Gesamtbetriebsrates hat am 05.09.16 einen Gesprächstermin mit der Geschäftsleitung vereinbart. Außerdem nehmen auch die Rechtsanwälte beider Seiten an diesem Gespräch teil. Der zuständige Gewerkschaftssekretär von Verdi wird auch teilnehmen.
Wir werden Euch bei Neuigkeiten selbstverständlich weiterhin informieren.