Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Sonntag, 11. Oktober 2015

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUR TEILZEITBESCHÄFTIGUNG

Rechtliche Infos für Arbeitnehmer



Arbeit auf Abruf


Du willst planen können.
Du willst Dich vorbereiten, wann Du eine Betreuung für Deine Kinder brauchst.
Du willst verbindlich zusagen können: einem Handwerker, einer Lieferung nach Hause oder die Verabredung mit guten Freunden auf ein paar Gläser Wein.

Dafür musst Du wissen, wann Deine Arbeitsstunden liegen und wann eben nicht.

Darum soll der Arbeitgeber so früh wie möglich seine Anordnungen treffen. Leider gibt es lediglich eine gesetzliche Regelung für Teilzeitkräfte, die noch dazu eine ausdrückliche Vereinbarung für einen kurzfristigen Abruf getroffen haben müssen.


Teilzeit- und Beftristungsgesetz (TzBfG) § 12 - Arbeit auf Abruf

§   (2)  Der Arbeitnehmer ist nur zur Arbeitsleistung verpflichtet, wenn der Arbeitgeber ihm die Lage seiner Arbeitszeit jeweils mindestens vier Tage im Voraus mitteilt.


Damit ist eine Grenze für zumutbare kurzfristige Anordnungen gezogen: 4 volle Kalendertage.
Für die Vollzeitkräfte aber und für Teilzeitkräfte, die keiner solchen Vertragsklausel zustimmen mussten, gilt wohl eher: 4 Wochen vorher soll der verbindliche Plan ausgehängt werden.

  • Du darfst Dich auf den Schichtplan verlassen!
  • Es gibt keinen "Vorbehalt späterer Änderungen".
  • Es gibt keinen "Schichtplan ohne Gewähr".

Der Schichtplan ist verbindlich!
Änderungen sind nur einvernehmlich möglich!


Einspringen im Frei



Du hast frei - also bist Du auch frei von Pflichten!
  • Du musst nicht im Frei erreichbar sein!
  • Du musst nicht in Deiner Freizeit mit Vorgesetzten Arbeitsgespräche führen!
  • Du musst keine Kolleg/innen zu Hause anrufen!
  • Du musst in Deiner Freizeit nicht arbeitsfähig und fahrtauglich sein!


Du hast frei - also handle auch frei!
  • Du darfst Änderungen in Deinem Schichtplan ablehnen!
  • Du darfst sagen, dass es einseitige Dienstverplichtungen durch Arbeitgeber nicht gibt!
  • Du darfst Dir einen Befehlston verbitten!
  • Du darfst den Hörer einfach auflegen!


Genießt Eure Freizeit. Ob allein, mit Freunden, Verwandten. Genießt sie. Das habt Ihr Euch verdient!






1 Kommentar:

  1. auch wir haben einen solchen Chef, der nur deligiert und faul im Büro sitzt. Mit dem Handy spielen ist ganz wichtig. Er gibt die ganzen Arbeiten ab. Wenn was gut war, war es sein Verdienst, wenn etwas schief läuft, war das natürlich der Mitarbeiter. Viele Kollegen haben schon die Arbeitseinstellung: "Der kann mich mal am A.... lecken, der Chef verdient mehr Kohle als ich und reißt sich nicht den Fuss raus, also warum ich?" Die Mitarbeiter sind total demotiviert und nur noch genervt, von einem Chef, der denkt er ist der Größte, dabei hat er Null Ahnung und davon sehr viel. Wenn er nicht so ein starkes Team hätte, das weiß was es tut, dann wäre er eine Null(mit nem fetten Gehalt versteht sich). Also lieber Chef, motiviere Deine Leute eindlich einmal und zeige, dass auch Du arbeiten kannst. Grüße aus einer Dehner-Filiale

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