Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Sonntag, 27. September 2015

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM THEMA KRANKHEIT

Rechtliche Infos für Arbeitnehmer



Rechte und Pflichten im Krankheitsfall


Bei einem länger andauernden Krankheitsfall stellen sich für die Kolleginnen und Kollegen oft Fragen.
Mit folgenden Infos sollen einige Fragen geklärt werden, damit kann aber die individuelle Beratung nicht ersetzt werden. Wegen weitergehenden Fragen steht der Betriebsrat, die Gewerkschaft oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung oder Gleichstellung das Integrationsamt zur Verfügung.


  • Ärztliche Schweigepflicht
Muss ich meine behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, wenn der Arbeitgeber dies verlangt?

Nein! Arbeitnehmer sind weder zur Auskunft über ihren Gesundheitszustand noch zur Entbindung des Arztes von der Schweigepflicht verpflichtet!
Dies gilt im Übrigen auch für Untersuchungen durch den Betriebsarzt. Allerdings kann bei einer Kündigungsschutzklage, wegen einer krankheitsbedingten Kündigung, die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht gegebenenfalls erforderlich sein.


  • Diagnose
Muss ich während oder nach einer Erkrankung dem Arbeitgeber Auskunft über die Art und Ursache meiner Erkrankung geben?

Nein! Nur die Krankenkasse erfährt vom behandelnden Arzt die Diagnose.


  • Krankenrückkehr-Gespräche
Muss ich der Aufforderung nach einem Krankenrückkehr-Gespräch nachkommen?

Diese Frage hängt davon ab, ob es für solche Gespräche eine Betriebsvereinbarung gibt.
Setzen sie sich vor der Durchführung eines solchen Gesprächs daher unbedingt zunächst mit dem Betriebsrat in Verbindung. Nehmen sie zu solchen Gesprächen unbedingt ein Mitglied des Betriebsrats mit!


  • Abmahnung
Kann ich wegen Arbeitsunfähigkeit abgemahnt werden?

Nein! Nur ein Verhalten, das ein Arbeitnehmer beeinflussen kann, ist abmahnungsfähig. Das ist bei Krankheit grundsätzlich ausgeschlossen.


  • Kündigung während der Krankheit
Kann während einer bestehenden Arbeitsunfähigkeit überhaupt gekündigt werden?

Ja! Eine Kündigung schützt nicht davor, Kündigungen gleich welcher Art zu erhalten.


  • Kündigung wegen Krankheit
Kann mir wegen meiner Krankheit gekündigt werden?

Ja! Kündigungen aus krankheitsbedingten Gründen sind grundsätzlich möglich.
Ob sie auch rechtswirksam sind, hängt vom Einzelfall ab. Kündigungen müssen zwingend vom Betriebsrat bearbeitet und somit auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft werden.


Wichtig!

Sollten Sie erkrankt sein, auch bei einer Folgekrankschreibung oder Krankengeld beziehen, müssen Sie Ihre voraussichtliche Abwesenheit unverzüglich dem Betrieb mitteilen!
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist dem Betrieb vorzulegen!
Die Regelungen aus dem Manteltarifvertrag und eventuell aus Ihrem Arbeitsvertrag sind zwingend zu beachten!

Sonntag, 13. September 2015

BEFRISTUNGSTERROR STOPPEN!

Unterordnung in der Arbeitswelt


Entgegen unserer Auffassung der politischen Neutralität veröffentlicht die Blog-Redaktion an dieser Stelle einen Aufruf von Michael Schlecht, MdB und wirtschaftlicher Sprecher Fraktion DIE LINKE vom 8. September 2015 - erkennt ihr Parallelen zum Unternehmen Dehner?!



Befristungsterror stoppen!


Vor mehreren Jahren lernte ich Janine F. in meinem Wahlkreis Mannheim kennen. Sie war damals 29 Jahre alt und ist als Hotelfachfrau gut qualifiziert. In ihrem Leben hatte sie noch keine anderen Jobs als nur befristete gehabt. Wahrscheinlich geht es mit den befristeten Jobs immer so weiter, fürchtete sie. 
Sie hat einen Lebenspartner. Wenn ich sie fragte: "Wie stellt ihr Euch Euer Leben vor? Wollt ihr einmal Kinder haben?", dann antwortete sie mir:
"Ich würde schon gerne mit meinem Freund ein Kind haben; allerdings ist auch er befristet beschäftigt. Woher sollen wir in solchen Zeiten den Mut nehmen, uns für ein Kind zu entscheiden?"
Jahre später treffe ich Janine wieder: Sie hat ein Kind, mit dem sie glücklich ist. 
Aber sie lebt von Hartz IV.

Janine ist kein Einzelfall. Junge Menschen unter 35 Jahren sind am stärksten von Befristung betroffen. Fast die gesamte Zunahme entfällt auf diese Altersgruppe. 
Von den 15 bis 25-jährigen hat jede und jeder Vierte nur einen befristeten Arbeitsvertrag. Die Befristungen wurden in den letzten 20 Jahren verdreifacht.
Mittlerweile ist fast jede und jeder Zehnte befristet. Bei den Neueinstellungen ist fast jeder zweite Vertrag befristet!
Befristet Beschäftigte leben ständig mit dem Stress und der Angst, ob ihr Vertrag fortgesetzt wird. Sie treibt die Hoffnung um möglichst einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen.

Diese Angst und Hoffnung macht gefügig. Befristete schleppen sich krank zur Arbeit, nehmen seltener Urlaub, überfordern sich häufig. Wer mit dem Leistungsdruck standhält und sich unterordnet, wird vielleicht weiterbeschäftigt. Eine Festanstellung wird zum Luxus, die man sich verdienen muss.

Befristete Kolleginnen und Kollegen überlegen es sich dreimal, ob sie im Betrieb ihre Interessen wahrnehmen. Ob sie gar mit den anderen Kolleginnen und Kollegen streiken. Lieber nicht. Häufig müssen sie sich als faktische Streikbrecher missbrauchen lassen. Die Textilkette H&M erhöht regelmäßig vor Tarifauseinandersetzungen die Quote der befristet Beschäftigten.

Befristungen sind ein entscheidender Hebel zur Beschädigung der Tarifautonomie in den letzen zehn, 15 Jahren. Genau genommen sein Ende der 1980 Jahre, als erstmals die Möglichkeit zur Befristung für die Unternehmer erweitert wurden. Über befristet eingestellte Beschäftigten hängt immer das drohende Ende ihres Vertrages. Sie sind Beschäftigte ohne Kündigungsschutz!

Doch der Befristungswahnsinn ist nur ein Teil der Unordnung in der Arbeitswelt. Der deutsche Sonderweg mit dem Ziel des Lohndumpings wurde maßgeblich mit der Agende 2010 von Schröder und Fischer eingeleitet bzw. verschärft. Ziel war es, die internationale "Wettbewerbsfähigkeit" der deutschen Unternehmen zu stärken.

Durch Befristungen, aber auch durch Leiharbeit, Scheinselbstständigkeit und Werkverträge sowie Minijobs wurde die gewerkschaftliche Kampfkraft nachhaltig unterhöhlt. Beschäftigte in diesen prekären Arbeitsverhältnissen haben kaum die Chance sich an Streiks zu beteiligen; alleine schon aus Angst um den Arbeitsplatz. Und ohne oder ungenügenden Streikdruck gibt es keine oder nur minimale Lohnerhöhungen. Viel schlimmer ist noch, dass mittlerweile nur noch jeder zweite Beschäftigte unter dem Schutz eines Flächentarifvertrages arbeitet; früher waren es einmal mehr als 70 Prozent!
Das heißt: jede bzw. jeder Zweite steht dem Unternehmer wie im Frühkapitalismus weitgehend schutzlos gegenüber. Die Entlohnung und Arbeitsbedingungen können diktiert werden. Nur minimale gesetzliche Vorgaben wie zum Beispiel der Mindestlohn geben einen gewissen Schutz.

Auch wenn in den letzen Jahren die Erhöhungen bei den Tariflöhnen etwas besser waren, so schöpfen sie 2015 mit einem preisbereinigten Plus von 12 Prozent gegenüber 2000 immer noch nicht den verteilungsneutralen Spielraum der letzten 15 Jahre aus. Die andere Hälfte der Beschäftigten ohne Schutz eines Flächentarifvertrages ist regelrecht abgestürzt:
Sie liegen heute preisbereinigt um 17 Prozent niedriger als im Jahr 2000!


Es muss endlich Schluss sein mit der Unterordnung in der Arbeitswelt. Deshalb führt DIE LINKE die Kampagne DAS MUSS DRIN SEIN um prekäre, unsichere Lebens- und Arbeitsverhältnisse anzuprangern und Druck auszuüben, dass diese endlich aufgehoben werden.
Aktuell sammelt DIE LINKE Unterschriften, um ein starkes Zeichen gegen unsichere Beschäftigungsverhältnisse zu setzen und die Bundesregierung aufzufordern, endlich etwas dagegen zu unternehmen

Machen Sie mit:


https://www.die-linke.de/nc/aufruf-befristung-und-leiharbeit-stoppen/


 

Donnerstag, 3. September 2015

Dem Burnout schon im Job vorbeugen

„Hohes Arbeitspensum, großer Zeitdruck, geringe Gestaltungsspielräume, paralleles Arbeiten an mehreren Aufgaben und ständige Erreichbarkeit lösen chronischen Stress aus. Zur totalen körperlichen und geistigen Erschöpfung komme es, wenn ein Arbeitnehmer nicht abschalten und sich auch in seiner Freizeit nicht mehr erholen können“.

Die psychischen Erkrankungen, die vor allem arbeitsbezogene Ursachen haben, mehren sich. Diese verursachen viele Ausfallzeiten und Krankheitsfortzahlungen in den Betrieben.
Haben die Unternehmen dieses Problem bereits erkannt?
Wo sind denn die Ansätze?

Einer Studie zufolge schützt eine gute Führungskraft  ihre Mitarbeiter vor Überlastung. Eine gute Führungskraft gestaltet den Arbeitsalltag ihrer Mitarbeiter, schafft gezielte Pausen, achtet darauf, dass es nicht zur Überschreitung der täglichen Arbeitszeit kommt, lässt die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen zu, verteilt die Aufgaben klug je nach Qualifikationsgrad des Mitarbeiters etc.
Eine ideale Vorstellung, sagen Sie………
Einen solchen Vorgesetzten gibt es nicht, sagen Sie………..
Ein Unternehmen könne durchaus solche Führungskräfte haben, wenn es bereits bei den Einstellungen  einen großen Wert auf die gesunde Führung lege!

Einige kleine Wege zur Lösung des bekannten Problems:
-    sich kurz ausklinken
-    nicht gleichzeitig an mehreren Projekten arbeiten
-    wenige bis keine Überstunden machen
-    bereits am Arbeitsplatz eine Hilfe für die Betroffenen schaffen

Eine  Beratungsstelle im Unternehmen sollte geschaffen werden, wo
der Betriebsarzt und  der Facharzt Hand in Hand  arbeiten können.

Eine Beratungsstelle, die den Mitarbeiter zunächst mal ernst nimmt, ihn in einem anonymen Gespräch aufklärt und eine Soforthilfe bietet, oder aber Wege zur Selbsthilfe aufzeichnet.
Ein Unternehmen sollte schon längst solche Beratungsgespräche für die eigenen Mitarbeiter anbieten!

Da wird bei Dehner noch ein langer steiniger Weg überwindet werden müssen, dass so eine Institution im Betrieb eingerichtet wird.