Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Sonntag, 28. Juni 2015

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM THEMA PAUSEN UND ERHOLZEITEN

Rechtliche Infos für Arbeitnehmer

Pausen und Erholzeiten

Einhalten - Ausbauen - Gestalten


Zu viel Arbeit macht krank


Das Risiko gesundheitlicher Gefährdung bei der Arbeit ist davon abhängig, wie lange Menschen unter bestimmten Anforderungen arbeiten (Belastungsdauer) und wie anstrengend diese Belastungen sind (Belastungshöhe).
Wesentliche Faktoren sind dabei die Anzahl, die Art und die Intensität der Belastungen sowie deren zeitliche Dauer. Auch die Tageszeit ist von Belang.

Überlange, ungünstig gelegene und verdichtete Arbeitszeiten sind auch für eine ganze Reihe von psychosomatischen Erkrankungen verantwortlich (z. B. Magen-Darm-Erkrankungen, Verstopfung, Durchfall, Essstörungen).
Kopfschmerzen, Herzklopfen und Herzrasen, Schweißausbrüche, Schwindelzustände, Rückenbeschwerden und Störungen des Immunsystems können ebenfalls durch Stress, Erschöpfung und chronische Ermüdung hervorgerufen oder verschlimmert werden. Anhaltender Stress kann überdies chronische Erschöpfungszustände hervorrufen
Das Burnout-Syndrom - ein Dauerzustand von physischer, psychischer und emotionaler Erschöpfung auf Grund von langer und intensiver Überlastung im Beruf, ist eine extreme Form von chronischer Erschöpfung, die durch Überlastungsschäden auftritt.


Mindeststandarts einhalten


Pausen müssen gemacht werden! Arbeitszeit- und Jugendschutzgesetz regeln die Pausen.
Pausen sind demnach unbezahlte Arbeitsunterbrechungen von mindestens 15 Minuten, die nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen dürfen.
Existieren Schicht- und Dienstpläne müssen die Pausen darin festgelegt sein. Sie können aber auch so geregelt sein, dass die Beschäftigten in einem bestimmten Rahmen selbstständig entscheiden, wann sie die Pause nehmen.

Pausen dienen der Erholung
Deshalb müssen Beschäftigte in den Pausen machen können, was sie wollen - zum Beispiel den Arbeitsplatz verlassen. Aus genau diesem Grund sind betriebsbedingte Wartezeiten und Arbeitsunterbrechungen aus technischen Gründen keine Pausen!

Essenspausen verlängern
Die gesetzlichen Mindestbestimmungen decken nicht immer den tatsächlichen Erholungsbedarf ab. Sinnvoll kann zum Beispiel eine einstündige Mittagspause sowie eine Frühstücks-/Kaffeepause sein.

Zusätzliche, bezahlte Pausen
Ebenso wichtig sind zusätzliche bezahlte Kurzpausen von zum Beispiel 10 oder 15 Minuten stündlich bei Mehrarbeit und Überstunden, um der Ermüdung entgegenzuwirken.
In Spät- und Nachtschichten sollte mit bezahlter Kurzpause von 5 oder 10 Minuten pro Stunde der chronischen Ermüdung und dem Leistungsabfall vorgebeugt werden.

Pausen bei besonderen Belastungen
Wir brauchen Kurzpausen in Anschluss an Spitzenbelastungen und schwere körperliche Arbeit ebenso wie besondere Regelungen für ältere Beschäftigte.

Unbezahlte in bezahlte Pausen umwandeln
Beschäftigte mit besonders belastenden Tätigkeiten wird auch dadurch geholfen, wenn gesetzliche Pausen als bezahlte Pausen vereinbart und in die Arbeitszeit eingerechnet werden.
Dadurch kommt es zu einem Zeitgewinn für die täglich notwendige Erholungszeit.

Spielräume für Beschäftigte schaffen
Bei Pausen muss nicht nach "Schema F" verfahren werden, sondern können Spielräume im gesetzlichen Rahmen genutzt werden. 
Die Beschäftigten wissen am besten, wann sie eine Pause brauchen und wie sie sich am besten erholen. So sollte es zum Beispiel Regelungen geben, dass Kurzpausen zu 15minütigen Pausen zusammengefasst werden können.


Gemeinsam aktiv - um der Arbeit ein gesundes Maß zu geben


Es geht nicht nur darum, die Lebensqualität zu erhöhen, sondern auch dauerhaft gesund bleiben zu können, denn Gesundheit ist nach dem Verständnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mehr als das Gegenteil von Krankheit!

Es ist das umfassende körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden

Gesund gestaltete Arbeitszeit bedeutet also nicht nur, dass der Raum, den die Erwerbsarbeit in der Lebenszeit einnimmt, das umfassende Wohlbefinden nicht oder nur vorübergehend beeinträchtigt.
Gesund gestaltete Zeit der Erwerbsarbeit verbessert mit angemessener Bewegung, geistigen Herausforderungen und guten sozialen Kontakten das Wohlbefinden.










Freitag, 19. Juni 2015

"Wir sind hier - wütend und laut - weil IHR uns die Tarife klaut...!"



Streik am 18. Juni in Kempten




Mit wütenden Sprechchören und begleitet von einem stinkenden Mistwagen machten am Donnerstag ca. 200 Beschäftigten des Allgäuer Handels Ihrem Unmut Luft.






Angeführt von den Kollegen der Dehner-Märkte in Kempten und Memmingen zogen sie in einem bunten und sehr lauten Korso durch die Kemptener Innenstadt und wurden nicht müde den begeisterten Passanten, der lokalen Presse und dem Fernsehreporter von ihren desolaten Arbeitsbedingungen zu berichten.




"Bei uns hat eine Meersau mehr Rechte als ein Angestellter" berichtet ein frustrierter Mitarbeiter von Dehner.



"Dehner flüchtet heimlich still und leise aus der Tarifbindung und spart sich auf Kosten seines wertvollsten Gutes - nämlich der motivierten und kompetenten Fachverkäufer - gesund, um Jahr für Jahr neue Rekordergebnisse einzufahren. Wir hingegen müssen dankbar sein für jede Flasche Wasser die der Chef spendiert, während wir bei Temperaturen von bis zu 40 Grad in den Märkten den Umsatz auf der Fläche bringen" so ein weiterer Insider der unbekannt bleiben will.






Die abschließende Kundgebung dieser gelungenen Veranstaltung fand unter Beifall der zahlreichen Schaulustigen statt und hat sicher alle der Anwesenden in ihrem Handeln bestätigt.








Auch der Nachwuchs steht zum Arbeitskampf bereit...!

Wir von der Blog-Redaktion sind beeindruckt und begeistert über den Mut und das Engagement dieser Kolleginnen und Kollegen die nicht müde werden, gegen Mißstände in Ihren Unternehmen auf die Straße zu gehen.

Hut ab und viel Erfolg auf Eurem Weg zurück zur Tarifbindung!
Eure Blogredaktion

Sonntag, 14. Juni 2015

FRAGEN UND ANTWORTEN ZUM THEMA ELTERNZEIT

Rechtliche Infos für Arbeitnehmer

Elternzeit - Rechte und Ansprüche


Wann habe ich Anspruch auf Elternzeit?

Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Anspruch auf Elternzeit.
Vielen Arbeitgebern ist jedoch unbekannt, dass während dieser Zeit Anspruch auf eine Teilzeittätigkeit von bis zu 30 Wochenstunden besteht.
Damit haben junge Eltern die große Chance, Familie und Beruf in den Anfangsjahren zu vereinbaren. Der Wunsch nach Arbeitszeitkürzung muss allerdings mindestens drei Monate vorher angekündigt werden.


Habe ich Anspruch auf Elternzeit? Und wie sieht das mit dem Kündigungsschutz aus?

Elternzeit können alle in Anspruch nehmen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen und ein - in der Regel - neugeborenes Kind betreuen möchten.
Dies gilt auch für Teilzeitbeschäftigte - unabhängig davon, ob diese in eine Minijob oder anderweitig in Teilzeit arbeiten.
ArbeitgeberInnen können Vollzeitbeschäftigte nicht zwingen, in ein Teilzeitarbeitsverhältnis zu wechseln oder umgekehrt. Eine Kündigung aufgrund der Verweigerung eines solchen Wechsels ist unzulässig § 11 TzBfG).


Mein Arbeitgeber möchte, dass ich während der Elternzeit in einen Minijob wechsele. Muss ich das akzeptieren?

Nein! ArbeitgeberInnen können weder Teilzeit- noch Vollzeitbeschäftigte zu einem Minijob zwingen, wenn sie in Elternzeit gehen wollen oder bereits in Elternzeit sind.
Allergrößte Vorsicht ist auch angebracht bei arbeitgeberseitigen "Angeboten", während der Elternzeit zu kündigen und als Minijobber oder per Werkvertrag in der gleichen Firma weiter zu arbeiten.
Viele ArbeitnehmerInnen sehen hier aus ihrer augenblicklichen Situation heraus zunächst nur die Vorteile - wie z. B. einen anscheinend höheren Geldbetrag für einen Werkauftrag oder die vermeintlich höhere Flexibilität mit einem Minijob.
Über die Konsequenzen sind sich jedoch ArbeitnehmerInnen oft nicht im klaren - zum Beispiel den Verlust des Krankenversicherungsschutzes (Minijob) oder den Verlust des Rechts auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall (Werkvertrag).

Unterschreiben Sie hier nichts, ohne sich vorher arbeitsrechtlich beraten zu lassen, denn hier soll ohne Not ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis aufgegeben werden.


Gibt es Beratungsangebote, wenn ich Elternzeit in Anspruch nehme möchte?

Wer sein Recht auf Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, sollte sich in jedem Fall vom Betriebsrat beraten und gegebenenfalls durch die einzelnen Phasen des Verfahrens begleiten lassen. Das beginnt bereits mit der Antragsstellung.
 Dabei müssen der Termin und die Gestaltung der zukünftigen Arbeitszeit vorgeschlagen werden.
 Die nächst Phase sind die Gespräche mit dem Arbeitgeber, bei denen die beiderseitigen Interessen abgewogen werden müssen - bis hin zum endgültigen Bescheid über die Arbeitsaufnahme mit verringerter Arbeitszeit.

Wird der Antrag abgelehnt, kann mit Hilfe der ArbeitnehmerInnen-Vertretung vielleicht noch erfolgreich interveniert werden. Zum Beispiel in Bezug auf die benannten im Gesetz vage bezeichneten "betrieblichen Gründe", mit denen die Ablehnung möglicherweise begründet wird.

Als letzter Weg bleibt sonst nur noch die Klage vor dem Arbeitsgericht.