Rechtliche Infos für Arbeitnehmer
Pausen und Erholzeiten
Einhalten - Ausbauen - Gestalten
Zu viel Arbeit macht krank
Das Risiko gesundheitlicher Gefährdung bei der Arbeit ist davon abhängig, wie lange Menschen unter bestimmten Anforderungen arbeiten (Belastungsdauer) und wie anstrengend diese Belastungen sind (Belastungshöhe).
Wesentliche Faktoren sind dabei die Anzahl, die Art und die Intensität der Belastungen sowie deren zeitliche Dauer. Auch die Tageszeit ist von Belang.
Überlange, ungünstig gelegene und verdichtete Arbeitszeiten sind auch für eine ganze Reihe von psychosomatischen Erkrankungen verantwortlich (z. B. Magen-Darm-Erkrankungen, Verstopfung, Durchfall, Essstörungen).
Kopfschmerzen, Herzklopfen und Herzrasen, Schweißausbrüche, Schwindelzustände, Rückenbeschwerden und Störungen des Immunsystems können ebenfalls durch Stress, Erschöpfung und chronische Ermüdung hervorgerufen oder verschlimmert werden. Anhaltender Stress kann überdies chronische Erschöpfungszustände hervorrufen
Das Burnout-Syndrom - ein Dauerzustand von physischer, psychischer und emotionaler Erschöpfung auf Grund von langer und intensiver Überlastung im Beruf, ist eine extreme Form von chronischer Erschöpfung, die durch Überlastungsschäden auftritt.
Mindeststandarts einhalten
Pausen müssen gemacht werden! Arbeitszeit- und Jugendschutzgesetz regeln die Pausen.
Pausen sind demnach unbezahlte Arbeitsunterbrechungen von mindestens 15 Minuten, die nicht am Anfang oder Ende der Arbeitszeit liegen dürfen.
Existieren Schicht- und Dienstpläne müssen die Pausen darin festgelegt sein. Sie können aber auch so geregelt sein, dass die Beschäftigten in einem bestimmten Rahmen selbstständig entscheiden, wann sie die Pause nehmen.
Pausen dienen der Erholung
Deshalb müssen Beschäftigte in den Pausen machen können, was sie wollen - zum Beispiel den Arbeitsplatz verlassen. Aus genau diesem Grund sind betriebsbedingte Wartezeiten und Arbeitsunterbrechungen aus technischen Gründen keine Pausen!
Essenspausen verlängern
Die gesetzlichen Mindestbestimmungen decken nicht immer den tatsächlichen Erholungsbedarf ab. Sinnvoll kann zum Beispiel eine einstündige Mittagspause sowie eine Frühstücks-/Kaffeepause sein.
Zusätzliche, bezahlte Pausen
Ebenso wichtig sind zusätzliche bezahlte Kurzpausen von zum Beispiel 10 oder 15 Minuten stündlich bei Mehrarbeit und Überstunden, um der Ermüdung entgegenzuwirken.
In Spät- und Nachtschichten sollte mit bezahlter Kurzpause von 5 oder 10 Minuten pro Stunde der chronischen Ermüdung und dem Leistungsabfall vorgebeugt werden.
Pausen bei besonderen Belastungen
Wir brauchen Kurzpausen in Anschluss an Spitzenbelastungen und schwere körperliche Arbeit ebenso wie besondere Regelungen für ältere Beschäftigte.
Unbezahlte in bezahlte Pausen umwandeln
Beschäftigte mit besonders belastenden Tätigkeiten wird auch dadurch geholfen, wenn gesetzliche Pausen als bezahlte Pausen vereinbart und in die Arbeitszeit eingerechnet werden.
Dadurch kommt es zu einem Zeitgewinn für die täglich notwendige Erholungszeit.
Spielräume für Beschäftigte schaffen
Bei Pausen muss nicht nach "Schema F" verfahren werden, sondern können Spielräume im gesetzlichen Rahmen genutzt werden.
Die Beschäftigten wissen am besten, wann sie eine Pause brauchen und wie sie sich am besten erholen. So sollte es zum Beispiel Regelungen geben, dass Kurzpausen zu 15minütigen Pausen zusammengefasst werden können.
Gemeinsam aktiv - um der Arbeit ein gesundes Maß zu geben
Es geht nicht nur darum, die Lebensqualität zu erhöhen, sondern auch dauerhaft gesund bleiben zu können, denn Gesundheit ist nach dem Verständnis der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mehr als das Gegenteil von Krankheit!
Es ist das umfassende körperliche, geistige und soziale Wohlbefinden.
Gesund gestaltete Arbeitszeit bedeutet also nicht nur, dass der Raum, den die Erwerbsarbeit in der Lebenszeit einnimmt, das umfassende Wohlbefinden nicht oder nur vorübergehend beeinträchtigt.
Gesund gestaltete Zeit der Erwerbsarbeit verbessert mit angemessener Bewegung, geistigen Herausforderungen und guten sozialen Kontakten das Wohlbefinden.