Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Dienstag, 30. Dezember 2014

Guten Rutsch



Die Blogredaktion
wünscht allen fleißigen
Lesern und Schreibern
einen guten Rutsch ins
neue Jahr




Für 2015
wünschen wir euch
Gesundheit,
Glück
und Erfolg
bei allen euren Vorhaben

Sonntag, 7. Dezember 2014

Er bringt die Geschenke










Wer die Tage die Gehaltsabrechnung bekommen hatte, freute sich hoffentlich besonders über die "Jahressonderzahlung", sprich das Weihnachtsgeld.

 Das Weihnachtsgeld (Sonderzahlung) gibt es nur,
weil es einen Tarifvertrag gibt.

Die Gesamtzusage zu dem Tarifvertrag bei Dehner kann es auch nur geben, weil ein Tarifvertrag existiert.


Den Tarifvertrag gibt es nur,
weil ihn die Gewerkschaft ver.di mit den aktiven Mitgliedern durchgesetzt hat.

Die Gewerkschaft ver.di ist nur stark,
wenn sie viele aktive Mitglieder hat.

Gewerkschaftsmitglied zu sein,
zahlt sich aus.

Einen erholsamen zweiten Adventssonntag wünscht Euch die Blogredaktion






Samstag, 22. November 2014

Jagd auf Kranke


Jagd auf Kranke Teil 2

Krankenrückkehrgespräche


Was will der Arbeitgeber mit diesen Gesprächen erreichen?

Ziel des Arbeitgebers ist es, den Krankenstand in der Belegschaft zu senken und damit Kosten zu sparen. Die Informationen aus den Krankenrückkehrgesprächen werden als Druckmittel für die Belegschaft genutzt, aber auch für einzelne betroffene Beschäftigte. Bei einem später beabsichtigten Personalabbau kann dann auf entsprechende Daten zurückgegriffen werden. Krankenrückkehrgespräche können auch dazu dienen, krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten.


Welche Rechte hat der Betriebsrat?

Ohne den Betriebsrat darf der Arbeitgeber solche Krankenrückkehrgespräche nicht durchführen.
Nach einer Grundsatzentscheidung des BAG vom 8.11.1994 besteht bei der Führung formalisierter Krankengespräche zur Aufklärung eines überdurchschnittlichen Krankenstandes die Mitbestimmung des Betriebsrats nach §87 Abs.1 Nr. 1 Betr.VG.
Es geht dabei um das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung und nicht um das Verhalten bei der Arbeitsleistung selbst.
Sofern der Betriebsrat fürchtet, dass Krankenrückkehrgespräche als Disziplinarmaßnahme genutzt werden, um beispielsweise krankheitsbedingte Kündigungen vorzubereiten, sollte er darauf hinwirken, dass derartige Krankenrückkehrgespräche vollständig unterbleiben.

Sofern Krankenrückkehrgespräche ohne Beteiligung des Betriebsrats durchgeführt werden, kann dieser – auch im Wege einstweiliger Verfügung – beim Arbeitsgericht beantragen, dass der Arbeitgeber es zu unterlassen hat, mit den Beschäftigten Gespräche über deren krankheitsbedingte Fehlzeiten zu führen.

Wenn der Betriebsrat Krankenrückkehrgespräche nicht vollständig unterbinden kann, sollte er auf Abschluss einer „Betriebsvereinbarung Krankenrückkehrgespräche“ drängen.

Der Betriebsrat als Schutz

Die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Mitbestimmungsrechts durch den Betriebsrat ist von großer Bedeutung, weil eine gesetzliche Regelung der Krankenrückkehrgespräche fehlt.
Wie das BAG zurecht herausstellt, ergibt sich das die Beteiligung des Betriebsrat erfordernde Schutzbedürfnis bereits aus dem Gesprächsgegenstand.
Die Frage nach Krankheiten und ihren Ursachen berührt die Privatsphäre und die Arbeitnehmer unterliegen bei derartigen Gesprächen häufig einem faktischen Zwang, dem sie sich nicht entziehen können.
Der Betriebsrat sollte die Belegschaft daher so gut wie möglich schützen, indem er zum einen die Führung von Krankenrückkehrgesprächen ohne vorherige Beteiligung des Betriebsrats unterbindet und zum anderen eine Betriebsvereinbarung vereinbart, sofern sich diese nicht gänzlich vermeiden lassen.



Wie aktiv ist der Betriebsrat bei euch?

Habt ihr schon eine Betriebsvereinbarung?


Donnerstag, 13. November 2014

Jagd auf Kranke


Jagd auf Kranke Teil 1

Krankenrückkehrgespräche

In vielen Betrieben gibt es Gespräche, wenn Mitarbeiter immer wieder krank sind.
Das dient oft zur Vorbereitung der Kündigung.

  • Disziplinierungsinstrument
  • Möglichkeiten der Betriebsräte
  • Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats
  • Möglichkeiten des Arbeitnehmers
  • Betriebsrat als Schutz


Bei Krankenrückkehrgesprächen sollte bestenfalls geklärt werden, ob im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) mögliche betriebliche Ursachen einer Erkrankung zu erkennen und diese dann abzustellen. ( §84 Abs. 2 SGB IX )
Durch das BEM soll, so das Gesetz, die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden, mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Das heißt auf deutsch:
Eine Kassiererin klagt ständig über Rückenschmerzen und muss sich deshalb in Behandlung begeben. Es wird festgestellt, dass Ihr Arbeitsplatz nicht auf ihre Körpergröße angepasst wurde. Der Arbeitgeber besorgt neue Stühle, die auf jede Größe eingestellt werden kann, des weiteren bekommen die Kassiererinnen einen Beckenkeil um die Sitzhaltung zu verbessern.

Bevor jetzt wieder alle „schreien“ - ja so sollte es geschehen, laut BEM:

Bei Dehner warten die Kassiererinnen schon seit vielen Jahren auf ordentliche Stühle.

Vielmehr werden diese Gespräche als Disziplinierungsinstrument genutzt.

Krankenrückkehrgespräche, für die es keine gesetzlichen Vorgaben gibt, werden häufig dazu genutzt, um „Jagd auf Kranke“ zu machen.
Sie dienen oft der Vorbereitung konkreter Personalmaßnahmen wie z.B. krankheitsbedingten Kündigungen.
Anstatt wie bei BEM auf die Ursachen der Krankheit zu schauen, werden hier die Beschäftigten als Person zum Gespräch gebeten.
Das Krankenrückkehrgespräch wird damit zum Disziplinierungsinstrument!
(auch oft als Mobbing empfunden)

Werden Krankenrückkehrgespräche in dieser Form missbraucht, sind solche Gespräche auch für den Arbeitgeber kontraproduktiv.

Nach einer Untersuchung der Uni Köln, können falsch verstandene oder schlecht durchgeführte Krankenrückkehrgespräche zu einer psychischen Belastung der Beschäftigten und in Folge dessen zu weiteren Krankheitszeiten führen.

Möglichkeiten der Betriebsräte

Mitbestimmungsrecht der Betriebsräte nach §87 Abs. 1 Nr. 1 des BetrVG.

Danach hat der Betriebsrat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, bei Fragen der Ordnung des Betriebs und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb mitzubestimmen.
Gegenstand des Mitbestimmungsrechts ist das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer. Von dem mitbestimmungspflichtigen Ordnungsverhalten ist das reine Arbeitsverhalten zu unterscheiden.
Letzteres betrifft alle Regeln und Weisungen, die bei der unmittelbaren Erbringung der Arbeitsleistung selbst zu beachten sind. Das Arbeitsverhalten wird berührt, wenn der Arbeitgeber kraft seiner Organisations- und Leistungsmacht näher bestimmt, welche Arbeiten in welcher Weise auszuführen sind.
Sofern jedoch verbindliche Verhaltensregeln das betriebliche Zusammenleben und Zusammenwirken der Arbeitnehmer beeinflussen, handelt es sich um ein mitbestimmungspflichtiges Ordnungsverhalten. An der Gestaltung des Ordnungsverhaltens soll der Betriebsrat über das Mitbestimmungsrecht beteiligt werden.


Was sind eure Erfahrungen im Betrieb?

Wer war an den Gesprächen bei euch beteiligt?
( Vieraugen/BR/RL...)

Zu welchen Ergebnissen führten eure Gespräche?


Donnerstag, 6. November 2014

Unverschämte Forderungen der Gewerkschaft gegenüber Arbeitgeber



Bitte Erklärung  kopieren, in Word-Dokument einfügen, ausdrucken, unterschreiben und an die Personalabteilung senden .Ihr Antrag wird sofort bearbeitet und dankend angenommen.

Für alle ehrlichen und anständigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diese Forderungen der


GEWERKSCHAFTEN

als unverschämt ansehen und dadurch charakterlich einwandfrei bleiben wollen,
indem sie es ablehnen, unberechtigte Vorteile in Empfang zu nehmen.


ERKLÄRUNG


Ich bin gegen Gewerkschaften; deshalb bin ich auch gegen alle Verbesserungen, die von den
Gewerkschaften während der vergangenen Jahrzehnte erreicht wurden, wie zum Beispiel:

Verlängerter bezahlter Urlaub

Zusätzliches Urlaubsgeld

Arbeitszeitverkürzung

Lohn- und Gehaltserhöhung

Lohn- und Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall

Vergütung von Arbeitszeitversäumnis aus wichtigem Grunde

Zeitzuschläge bei Mehr-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Verlängerte Kündigungsfristen und Verhinderung von willkürlichen Entlassungen

Sicherheitsbestimmungen am Arbeitsplatz

Erschwerniszuschläge und Zahlungen von Zulagen

und alles andere, was durch Tarifverträge, die die Gewerkschaften abgeschlossen haben, 
erreicht wurde.







Ich weigere mich ausdrücklich, sowohl die genannten als auch andere Verbesserungen
irgendwelcher Art anzunehmen, die durch Verhandlungen der Gewerkschaften mit dem Arbeitgeber
auch zukünftig erreicht werden sollten.

Gleichzeitig ermächtige ich meinen Arbeitgeber, den Gegenwert der durch die Gewerkschaften
erreichten Verbesserungen bei der monatlichen Lohn- oder Gehaltszahlungen in bar einzubehalten und für wohltätige Zwecke zu spenden.

Ebenso versichere ich, dass ich in keinem Fall bis zum 31. Januar 2009 meine Meinung geändert habe.
 ( Tarifaustritt bei Dehner ). Ich werde nicht wegen billiger materieller Vorteile in ver.di eintreten, um 
mich persönlich bereichern zu können, und andere Arbeitnehmer damit zu stärken.

Ich ziehe es vor, in persönlichen
Verhandlungen mit meinem Arbeitgeber die Freiheit der Marktwirtschaft zu nutzen.
Mein Chef weiß ja, was er an mir hat.




            Ort, Datum: _____________________  Unterschrift: ______________________


Samstag, 1. November 2014

Amazon Streikende erklären sich mit den Kämpferinnen und Kämpfer bei Dehner solidarisch.



Amazon Streikende erklären sich mit den Kämpferinnen und Kämpfer bei Dehner solidarisch.
Dehner ist seit 2009 ohne Tarifbindung. Auch hier geht der Kampf weiter.

Graben bei Augsburg
Die  Amazonier streiken seit Montag, den 27.10.14.
Inzwischen wurde der Streik bis Samstag, den 1.11.14 verlängert.

Die Pressemitteilung von ver.di:

 Gesunde Arbeit durch existenzsichernde Tarifverträge bei Amazon

 Graben bei Augsburg, 24.10.2014. Im Konflikt um existenzsichernde Tarifverträge beim größten Versandhändler in Deutschland Amazon werden die Streiks am 27.10.2014 ab der Frühschicht fortgesetzt. Gerade vor dem Weihnachtsgeschäft steht für die Beschäftigten gute, gesunde Arbeit durch existenzsichernde Tarifverträge an erster Stelle.

 "Wenn ein Viertel der Belegschaft dauerkrank ist und die Geschäftsführung sich handlungsunfähig zeigt, muss mehr gute und gesunde Arbeit durch Tarifverträge durch gesetzt werden", so Thomas Gürlebeck, ver.di Streikleiter in Graben.

 "Ungesunder Leistungsdruck, Arbeitszeiten, die auf Familien wenig Rücksicht nehmen und eine Bezahlung, die der geforderten Verantwortung nicht entspricht, macht auf Dauer krank, deshalb muss ein Tarifvertrag bei Amazon helfen", ergänzte Hubert Thiermeyer, Leiter in ver.di für den Handel in Bayern.

 Seit 16. Dezember 2013 kommt es in Graben immer wieder zu Streikaktionen für existenzsichernde Tarifverträge. Zuletzt streikten die Kolleginnen und Kollegen vom 22. bis 24. September.

 "Die Ausdauer und der Mut der Beschäftigten ist beeindruckend. Deshalb sollte die Geschäftsführung von Amazon diesen Streik ernst nehmen und die Zeichen der Zeit erkennen. Denn der Mut und die Entschlossenheit reicht auch zum Weihnachtsgeschäft", so Gürlebeck weiter.

 Die Beschäftigten werden ab 5.00 Uhr in den Ausstand aufgerufen. Die erste Schicht beginnt um 6.45 Uhr. Um 7.30 Uhr wird es eine Streikkundgebung vor dem Betrieb geben.


  Der Mut und die Entschlossenheit  der Kollegen/innen von Amazon für die Durchführung eines einwöchigen Streiks verdient mehr als Respekt.

Viel Kraft und Ausdauer für die weiteren Auseinandersetzungen wünschen Euch die Redaktion und viele Kollegen/innen der Fa. Dehner.




Freitag, 24. Oktober 2014

Krankenkassen nehmen die Chefs in die Pflicht !

Krankenkassen verteidigen den Feierabend gegen die Chefs!

Schon lange weisen Betriebsräte und Gewerkschaften auf die zunehmenden Belastungen der Beschäftigten in den Unternehmen hin. Jetzt schlagen auch die Krankenkassen Alarm. 

Links:

Die Welt

Die Welt

Mainpost


Die Arbeitgeber stehen in der Pflicht, die Gesundheit ihrer Beschäftigten besser zu schützen - und es sollte auch in ihrem ureigenen Interesse sein, dass ihre Mitarbeiter gesund bleiben.

Aber was spielt das schon für eine Rolle für die Arbeitgeber, wenn die nur noch  die Profitmaximierung im Kopf haben...


Donnerstag, 23. Oktober 2014

Betriebsklima


Betriebsklima und Gute Arbeit
Forschungsprojekt der Hans Böckler Stiftung


Das Thema Betriebsklima ist wieder in aller Munde. In etlichen Umfragen zu guter Arbeit steht es an vorderster Stelle. Schlechtes Betriebsklima gilt als einer der wichtigsten Belastungsfaktoren.
Aber was genau ist darunter zu verstehen?
Was ist Betriebsklima?
Was beeinflusst das Betriebsklima?
Wie kann Betriebsklima gestaltet werden?

Die Blogredaktion hat hier eine kleine Zusammenfassung geschrieben. Weitere Informationen findet ihr am Ende dieses Beitrags.

Was ist Betriebsklima?
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass entscheidend für die Beurteilung des Betriebsklimas die Qualität der Zusammenarbeit ist. Sie wird geprägt von gegenseitigem Geben und Nehmen.
Nicht nur Lohn und Leistung wird ausgetauscht , sondern auch ganz alltägliches wie:
Informationen, Hilfestellungen, Zeichen und Gesten.
Ohne Austausch würde ein Betrieb nicht funktionieren. Niemand ist erfolgreich ohne die Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen.
Wenn über das Betriebsklima gesprochen wird, kommt darin zum Ausdruck, wie Beschäftigte die Zusammenarbeit erleben. Sie beurteilen die Verhältnisse nach ihren Ansprüchen an Gerechtigkeit und Solidarität. Bekommen alle das, was ihnen zusteht? Oder gibt es Privilegien für die Einen und Benachteiligungen für die Anderen? Wird geholfen, wo Hilfe nötig ist? Oder helfen sich nur Mitglieder bestimmter Cliquen untereinander und werden bestimmte Personen ausgeschlossen? Wer nimmt, muss auch geben. Und wer etwas gibt, erwartet irgendwann eine Gegenleistung.

Was beeinflusst das Betriebsklima?
In dieser Untersuchung wurden verschiedene Aspekte gefunden, die das Betriebsklima wesentlich beeinflussen:

Autorität: Ist die Vormachtstellung der Vorgesetzten gerechtfertigt durch Beiträge zum gelingen der Arbeit, oder beruht sie auf Drohung und Sanktionen?

Beteiligung: Gibt es Verfahren, die eine Mitwirkung von Beschäftigten an betrieblichen Entscheidungen akzeptieren?

Fairness: Werden Nutzen und Lasten der Zusammenarbeit nach allgemein anerkannten Regeln verteilt, oder werden die Einen auf Kosten der Anderen privilegiert?

Führung: Unterstützen Vorgesetzte ihre Mitarbeiter/innen bei selbstständiger Arbeit, oder versuchen sie die Arbeit im Detail zu steuern?

Kollegialität: Werden in der Zusammenarbeit auch zwischenmenschliche Beziehungen gepflegt, oder geht es nur darum, dass alle wie Rädchen im Getriebe funktionieren?

Kommunikation: Führen die Angehörigen eines Betriebes einen offenen Dialog, oder wird einseitig informiert und angeordnet?

Kompetenzen: Sind Zuständigkeiten und Fähigkeiten geregelt und anerkannt, oder gibt es Streitigkeiten und Abgrenzungskämpfe?

Leistung: Verständigen sich Vorgesetzte und Beschäftigte über Anforderungen der Arbeit, oder werden Konkurrenzkämpfe ausgetragen?

Macht: Ist Einflussnahme auf Andere durch sachliche Gründe gerechtfertigt, oder wird willkürlich angeordnet?

Mitbestimmung: Gilt der Betriebsrat als anerkannter Vergandlungspartner des Arbeitgebers, oder wird er übergangen und muss sich immer wieder Geltung verschaffen?

Vertrauen: Können sich alle aufeinander verlassen, oder muss befürchtet werden, dass Vertrauen zu riskant ist und enttäuscht wird?

Wertschätzung: Werden persönliche Anstrengungen als wichtige Beiträge gewürdigt, oder werden Engagement und Meinungsäußerungen ignoriert?


Wie kann Betriebsklima gestaltet werden?
Es gibt kein Patentrezept für ein erfolgreiches Vorgehen im Betrieb. Entscheidend ist der Dialog über das Betriebsklima, über mögliche Probleme der Zusammenarbeit und ihre Ursachen.
  • Geht es gerecht zu, bekommen alle, was ihnen zusteht?
  • Ist die Zusammenarbeit solidarisch, gibt es gegenseitige Unterstützung?
  • Was könnte verbessert werden, wie ließe es sich organisieren?


Alle Ergebnisse mit Analysen vieler praktischer Beispiele, finden sich in diesem Buch.
ISBN 978-3-8360-8762-9     (EAN 9783836087629)  

Freitag, 26. September 2014

MITARBEITERFÜHRUNG Teil 2



MITARBEITERFÜHRUNG
Teil2

Wie motiviere ich richtig oder was sind Motivationskiller



SPIEGLEIN SPIEGLEIN AN DER WAND –
WER IST DER GEILSTE CHEF IM LAND????

So denken heutzutage so manche Chefs leider immer noch und beherzigen nachstehende Anregungen:

  • Gönnen Sie sich einen Günstling

    Die Motivation eines Teams lässt sich auf sehr subtile Art mindern. Sorgen Sie aktiv für Misstrauen und Neid innerhalb des Teams. Erwählen Sie aus der Schaar Ihrer Mitarbeiter einen Günstling und gewähren Sie diesem jegliche Art von Bevorzugung – auch bei gemachten Fehlern. Das sorgt für eine gesunde Arbeitsatmosphäre in ihrer Abteilung.

  • Der Mitarbeiter als „Kotzkübel“

    Sie sind heute einfach nicht gut drauf und haben eine Mörderlaune. Kein Problem!Wofür haben Sie Mitarbeiter? Schnappen Sie sich den erstbesten aus Ihrem Team und dem zeigen Sie dann mal wo der Hammer hängt. Wenn das nicht den gewünschten Erfolg bringt, dann lasen Sie es doch das ganze Team spüren. Das vertreibt garantiert jegliche Form von guter Laune und sorgt für gemäßigte Motivation

  • Fordern Sie mehr – besonders vom Mitarbeiter

    Der globale Wettbewerb fordert viel. Bereitschaft zu Überstunden, höhere Arbeitssleistungen, extreme Zuverlässigkeit und ein hohes Engerment. All das fordern Sie von Ihren Mitarbeitern konsequent ein und leben das Gegenteil vor. Gönnen Sie sich einen früheren Feierabend – letztendlich sind Sie eine hart arbeitende Führungskraft. Drücken Sie sich durch geschickte Delegation vor jeglicher Arbeit. Mitarbeiter wollen schließlich entwickelt werden.

  • Ihre Entscheidungen bedürfen keinerlei Begründung

    Wenn einer dieser verwegenen Mitarbeitern mit einer Idee zu Ihnen kommt, dann begründen Sie eine Ablehnung auf keinen Fall. Schließlich würde er sich dann wertgeschätzt und ernst genommen fühlen. Wollen Sie das etwa? Daher auf Nachfragen stoisch mit dem Satz antworten: „ Das machen wir so nicht, weil ich das so entschieden habe“. Auch so ein Mitarbeiter lässt sich gezielt frustrieren.
Ende.....



Dienstag, 23. September 2014

Mitarbeiterführung



MITARBEITERFÜHRUNG



Wie motiviere ich richtig oder was sind Motivationskiller


Aus Erfahrung kann so mancher sprechen, wenn es darum geht wie ich erfolgreich ein Team leite.

Für die einen ist es wichtig sein Team zu stärken, es zu immer besserer Leistung anzutreiben um Erfolge zu erzielen. Ausgewogen die Rahmenbedingungen gestalten, unter denen die Mitarbeiter ihren vertraglichen Tätigkeiten nachkommen können.

Dennoch, Erfolge sehen für jeden anders aus:

SPIEGLEIN SPIEGLEIN AN DER WAND –
WER IST DER GEILSTE CHEF IM LAND????

So denken heutzutage so manche Chefs leider immer noch und beherzigen nachstehende Anregungen:

  • Zeigen Sie sich extrem launisch und absolut unberechenbar

    Transparenz und Berechenbarkeit von Ihnen als Führungskraft sorgen für Stabilität und Sicherheit in Ihrem Team. Wer will denn so was? Sorgen Sie für ein bisschen zusätzlichen Stress und Frustpotenzial bei Ihren Mitarbeitern - das kommt immer gut an.

  • Ignoranz ist der richtige Weg

    Ihre Mitarbeiter belästigen Sie mit eigenen Vorschlägen und Ideen. Das gilt es rigoros zu unterbinden Ignorieren Sie derartige Attacken auf Ihre Persönlichkeit und folgen Sie ausschließlich Ihren eigenen Anschauungen. Das frustet auch den hartnäckigsten Mitarbeiter – garantiert!!

  • Schöpfen Sie Mitarbeiterpotenzial elegant aus

    Aus den bewusst ignorierten Ideen Ihrer Mitarbeiter lässt sich aber noch Kapital für Sie schlagen. Nutzen Sie die Vorschläge und/oder die gewonnenen Ergebnisse einer durch Sie eingesetzten Arbeitsgruppe und „verkaufen“ Sie diese Ihrem Vorgesetzten als Eigenleistung. Frustrieren anstatt motivieren – so lautet doch Ihre Maxime.
Fortsetzung folgt....



Donnerstag, 4. September 2014

IHR BOSS MÖCHTE MIT IHNEN SPRECHEN





                               Tipp von der Kampfente





Ihr Chef möchte mit Ihnen sprechen.

Wie verhalten Sie sich?




Wichtig :

1. Vor dem Gespräch herausfinden, worum es geht.

2. Auf gar keinen Fall alleine zu dem Gespräch gehen. Sie haben das gesetzliche Recht, zu Ihrem Gespräch ein Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens hinzuzuziehen. Wenn das Betriebsratsmitglied Ihres Vertrauens nicht anwesend ist: Verschiebung des Gespräches verlangen. (§ 82 Abs. 2, § 83 Abs.1 Satz 2, § 85 Betriebsverfassungsgesetz.)

3. Im Gespräch selbst in aller Ruhe die Aussagen der Gegenseite zur Kenntnis nehmen, wenn nötig handschriftlich notieren.

4.  Bei Vorwürfen keines falls sofort verbindliche Erklärungen abgeben., auch wenn das vom Arbeitgeber verlangt wird; sich nicht auf lange Diskussionen einlassen; nichts zugeben, sondern in Ruhe erklären, dass Sie die Einschätzung des Arbeitgebers nicht teilen. Bedenkzeit verlangen! - Nichts unterschreiben.

5. Gehen Sie danach sofort zum Betriebsrat und stellen Sie ihm den Sachverhalt aus Ihrer Sicht dar.


6. Wenn es um die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses geht - sofort Ihre Gewerkschaft ver.di, Fachbereich Handel, anrufen.



( Der Kugelschreiber mit dem herausziehbaren Text gibt es für ver.di Mitglieder . Bei deinem  Betriebsrat oder in den Geschäftsstellen nachfragen)



Du hast keinen Betriebsrat?            


Dann wähl Dir einen.


Info gibt es bei deiner ver.di.
                                                                   

Mitglied werden unter:

 https://mitgliedwerden.verdi.de/

Dienstag, 5. August 2014

Die Nerven liegen Blank


Die Situation in den Märkten wird immer schlimmer.

Urlaub – Krankheit – Freie Tage

Mitarbeiter die mehr als 1 Abteilung zu bewältigen haben.


Was hat sich die Geschäftsleitung dabei gedacht?

Das Personal kriecht bereits auf dem Boden von Kunde zu Kunde oder muss aufpassen, dass sich die Kunden nicht gegenseitig an den Hals springen weil sie unzumutbar lange auf eine Beratung warten müssen.
Besonders schlimm ist es dann, wenn der Verkäufer dem Kunden dann sagen muss, dass er eigentlich aus einem ganz anderen Bereich im Markt komme und dennoch versuche ihm zu helfen.

Wir sind doch alle für einen bestimmten Bereich eingestellt worden.
Grün – Hartware (GB/GG) -  Saison - Zoo - Kasse oder Büro
( grob aufgeschlüsselt)

Tatsache ist aber, dass im Moment mehr als nur abteilungsübergreifend geholfen wird.

Viel mehr werden die noch vorhanden Kollegen dazu genötigt alle nicht besetzen Abteilungen aufzufangen.
Egal wie es im  eigenen Arbeitsbereich gerade aussieht.
Die Pflanzen können nicht mehr ausreichend versorgt werden – die Abschriften gehen ins unermessliche, was den Gruppenleitern/innen dann wieder vorgehalten wird.

Die WGLa´s ordnen den Gruppenleitern systematische Arbeitsweisen an.
Ha...Ha... Ha...
Was auch nur zum Teil umzusetzen ist. 
Wenn der/die Kollege/in ständig zum Pflanzenschutz rennen muss, dann bekommt er in seiner Abteilung auch nichts fertig.
In anderen Abteilungen sieht es auch nicht besser aus.
Wenn die Betroffenen mit Kollegen/innen aus anderen Märkten telefonieren, wie z.B. wegen Warenaustausch u.s.w., dann bekommt man zu hören, dass es da genauso abgeht.
Zur Spitzenzeiten hatt zum Beispiel ein „Grüner“ : Topf-Kalthaus-Freiland-GB-Pflanzenschutz für mehr als 4 Stunden abzudecken. Und das bei Temperaturen von mindestens 35 Grad unterm Dach....
Die gleiche Situation ist auch in den anderen Abteilungen.

Keine Kassenbesetzungen mit Kassierer/innen.
Alle Abteilungen  müssen zusammen die Kassiertätigkeit übernehmen.
Bürokräfte können bald eingespart werden.
Diese Arbeiten werden auf andere Kollegen/innen abgewälzt.
Einkaufswägen schieben gehört zur Tagesordnung. Mal ganz nebenbei.
U.s.w. 


Werte GESCHÄFTSLEITUNG – wir brauchen dringend Personal – lange können wir das ganze hier nicht mehr auffangen.
Die Krankenscheine stapeln sich bereits im Büro und es werden immer mehr.

Wo soll dass denn bitte enden?

Wollt ihr uns alle kaputt machen?

Wie sind eure Erfahrungen, was ist in eurem Markt los??




Dienstag, 29. Juli 2014

Es ist wieder einmal an der Zeit darauf hinzuweisen!


Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Blog-Leser,

unser Dehner-ver.di-Infoblog hat Blogregeln (Link)

Es ist wieder einmal an der Zeit darauf hinzuweisen!

Seit einiger Zeit wird die Möglichkeit der Kommentarfunktion von anonymen Nutzern dazu missbraucht, um sich in beleidigender Art und Weise gegenüber verschiedener Personen zu äußern.

Wir möchten hier als Redaktion des Dehner-ver.di-Infoblog noch einmal klarstellen,

dass wir keinerlei Beleidigungen dulden!

Jede kritische und kontroverse Auseinandersetzung kann auf Beleidigungen, Unwahrheiten und ehrverletzende Äußerungen verzichten.

Alle beleidigenden Inhalte werden durch die Verantwortlichen der Redaktion kommentarlos gelöscht.

Wir betrachten dieses Vorgehen nicht als Zensur. Wir richten uns nicht gegen kritische Meinungsäußerungen, sondern gezielt gegen die Verletzung von Personen durch Beleidigungen und Ehrverletzungen.

Wir wünschen uns einen toleranten und respektvollen Umgang miteinander und bitten um entsprechende Formulierungen und Wortwahl in den Kommentaren.

Eure Redaktion

Dienstag, 10. Juni 2014

Die Hitze am Arbeitsplatz

Wie kann das denn sein.
Es wird doch tatsächlich wieder Sommer, und keiner der Vorgesetzten ist darauf vorbereitet.
Aber das wäre mal was ganz neues gewesen, wenn sich doch etwas geändert hätte.

Im Sommer 2013 wurde nach einigen Hitzeopfern von der Geschäftsleitung prompt versucht, Verantwortung gegenüber den Kollegen/innen zu zeigen.

Aber daran war wohl das Gewerbeaufsichtsamt schuld, die in einigen betroffenen Märkten aufschlugen.

Sofort waren alle Verantwortlichen sensibilisiert, alles zu tun, um die Hitzeproblematik in den Märkten zu minimieren.

Dann kam der große Häuptling F., und gründete einen Arbeitskreis " Hitze am Arbeitsplatz ".

Teilnehmer waren die Geschäftsleitung, die Fachkraft für Arbeitsicherheit, Regionsleiter, Bereichsleiter und GBR-Mitglieder.

Fast sämtliche Forderungen der Arbeitsicherheit und den teilgenommenen Betriebsräten sind niedergeschlagen geworden.

Der Erfolg der Arbeitsgruppe ist der öffentliche Aushang, der ohne Unterschrift seit ein paar Wochen am schwarzen Brett hängt.

Oberflächliche nicht aussagekräftige Empfehlungen, die das persönliche Verhalten bei Hitze unterstützen sollen.

Viel trinken, leicht essen, mehrere kurze Pausen machen.....Bla...Bla...Bla.

Nicht mal ein Verantwortlicher für den Text hat sich gefunden.
Da ist keine Unterschrift zu lesen.

Wundert uns nicht.
Wer möchte sich schon für so ein Schreiben verantwortlich zeigen?

Lang Reden, kurze Antwort:
Wenn es Geld kosten soll, will die Geschäftsleitung damit nichts mehr zu tun haben.
( Z.B. zusätzliche Pausen, bauliche Maßnahmen, um die Hitze zu minnimieren )

Eines müssen wir aber betonen:
Eindeutig ist geklärt, dass die Marktleitungen für die Bereitstellung von Hitzegetränken ( Mineralwasser ) verantwortlich sind.

Schade, dass die Gesundheit der betroffenen Menschen unwichtiger als Geld ist.
Die Geschäftsführer sind doch auch nur Menschen. Oder?

Schöne Nacht noch, und trinkt genügend bei der lauen Nacht.(bitte keinen Alkohol ).





Donnerstag, 5. Juni 2014

PAUSE MACHEN

Pause richtig machen.





Unser Arbeitsalltag ist geprägt von Hetze, Druck und Stress.
Oft gehen wir mit unserer Pause lax um, gehen ans Telefon, rennen bei Durchsage in die Abteilungen, lesen E-Mails, und beantworten dienstliche Fragen.


Stopp

Pause ist Freizeit ! 
Pausen sind zum regenerieren da.

Denke an deine Gesundheit.

Montag, 5. Mai 2014

Tolle Aktion von der KDA in den Märkten Neu- Ulm und Senden


Spontan aus heiteren Himmel besuchten drei Kollegen/innen des
KDA ( kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt ) am 29.04.13 den Markt Senden und am 30.04.13 den Markt Neu- Ulm.

 Für die Mitarbeiter/innen der Märkte hatten die Seelsorger eine kleine Aufmerksamkeit dabei in Form von einer Karte (siehe unten ) mit einem kleinen Täfelchen Schokolade.

Außerdem erkundigten sich die Vertreter des KDA sehr interessiert bei den Kollegen/innen und den Betriebsräten über den Tarifaustritt, und die  inzwischen auch für die Öffentlichkeit auffälligen Veränderungen und Probleme in der Arbeitswelt bei der Fa. Dehner.

Der Besuch  des KDA wurde sehr angenehm von der Belegschaft und den Betriebsräten angenommen.

DANKE


Hier die verteilte Postkarte







Montag, 21. April 2014

Tragepflicht Arbeitsbekleidung und anderes

Es gibt keine Betriebsvereinbarung zur Regelung der Tragepflicht einer vorgeschriebenen Arbeitskleidung.

Wie es in einem Kommentar schon erwähnt wurde:
Es gibt bei Dehner keine Tragepflicht der Arbeitskleidung! Auch keine Verpflichtung diese zu tragen in irgendeiner Trage-Kombination.
Die Tragepflicht der Berufskleidung wurde in vielen Märkten schon gepredigt.
Bei allen Regionsleitern  gibt es scheinbar einen wichtigen Grund, diese Tragepflicht der Berufskleidung durchzusetzen.
Das ist bestimmt eines der wichtigsten Prioritäten der Geschäftsleitung.

Die Themen zum Gesundheitsschutz, wie Heben und Tragen, Hitze und Kälte, oder psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind Probleme, die unsere Geschäftsleitung irgendwie wirklich nicht lösen und warnehmen will.
Das sind wohl wieder Investitionen, die nicht in das Budget mit einberechnet wurden.
Da wird ausgesessen, und der Kopf in den Sand gesteckt.
Die Angestellten sind vergleichbar wie Pflanzen im Verkauf.
Pflanzen brauchen Wasser, Nahrung und Pflege( und vieles mehr).

Genau so, wie unsere Pflanzen wird inzwischen auch das Personal behandelt.

Bekommen  es die Kolleginnen und Kollegen wegen Überlastung nicht hin, die Pflege der Lebewesen "Pflanzen" zu gewährleisten, sind die Pflanzen nicht mehr verkaufsfähig.
Sie werden entsorgt in den Kompost, und abgeschrieben.

Die Betroffenen landen natürlich nicht im Kompost und werden auch nicht abgeschrieben.
Rechnerisch kann man uns nicht abschreiben. Für die Entsorgung in den Kompost sind die Kolleginnen und Kollegen zu lebendig.
Da gibt es andere Mittel der Entsorgung.

Ob diese Problematik nicht nach hinten losgeht?

Aber die Zeit regelt manches.

Irgendwann kommt der Tritt von hinten.
Der Kopf, der im Sand steckt, bekommt es zu spät mit.
Ist ja klar: Der sieht doch nichts.

 Einen schönen Ostermontag noch.


Sonntag, 20. April 2014

Frohe Ostern

Erholsame und entspannente Osterfeiertage wünscht Euch die Blogredaktion.

Falls sich der ein oder andere über Ostern vorgenommen hat, im Garten zu arbeiten: Entspannt Euch doch  mit einem Sketch von Herricht & Preil - "Der Gartenfreund".(uralt)
Der Link

Donnerstag, 17. April 2014

Du darfst streiken! ( zur Auffrischung )


Streiks sind zulässig!

Du darfst streiken!

Wenn deine Gewerkschaft zum Streik aufruft, dann darfst du streiken.
 Das erlaubt in Deutschland das Gesetz.
 Durch Streik machst du deine Forderung deutlich. Das kann zum Beispiel die Lohnerhöhung sein.
Bestraft werden darfst du für die Teilnahme an einem Streik nicht. Auch eine Kündigung ist nicht erlaubt.

Aber: Dein Chef zahlt bei Streik keinen Lohn.

Wenn der Streik vorbei ist, muss dein Chef dich weiter beschäftigen und dir wieder Lohn zahlen.

Dein Chef darf dich wegen der Teilnahme an einem Streik nicht bestrafen. Das Gesetz schütz dich.  Manchmal wird gedroht. Dann wende dich an den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft.

Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen nur verunsichern. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen.

Kein Mensch ist zum Streikbruch verpflichtet. Wenn gestreikt wird, dann brauchst du nicht arbeiten. Zeige, dass du und deine Kollegen zusammengehören. Es ist eure Forderung und dafür steht ihr gemeinsam ein.
Wer bei einem Streik trotzdem arbeitet ist unsolidarisch und gefährdet alle.

Kein/e Beschäftigte/r ist zum Streikbruch bzw. direkter Streikarbeit verpflichtet.
Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verweigert werden.
Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung.
Eine berechtigte Verweigerung von Streikarbeit führt nicht zum Verlust des Arbeitsentgeltanspruchs, zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung trotz des Streiks noch erbracht werden kann (BAG v. 10.9.1985 – 1 AZR 262/84).

Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden.

Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber für die kein sachlicher Grund vorliegt, steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu. (BAG v. 11.8.1992 - 1 AZR 103/92, BAG v. 13.7.1993 – 1 AZR 676/92).

Manchmal soll deine Teilnahme an einem Streik mit deinen Überstunden verrechnet werden.
Das ist nicht zulässig. Lass dich nicht darauf ein. Wende dich an den Betriebsrat oder deine Gewerkschaft. 
 Du brauchst die durch den Streik ausgefallene Zeit nicht nacharbeiten.

Überstundenanordnungen aus Anlass der Teilnahme am Streik sind rechtswidrig und unwirksam.
Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht.
Insoweit erforderliche Mehrarbeit bedarf im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates gem. § 87 Betriebsverfassunggesetz.

Notdienst

Wenn du Notdienst machen sollst, dann frage deine Gewerkschaft ver.di, ob dieser Notdienst vereinbart ist. Dein Chef darf nicht alleine entscheiden, dass du Notdienst machen sollst.

In Arbeitskämpfen darf die Geschäftsleitung nicht so genannte "Notdienstarbeiten" einseitig organisieren und einzelne Arbeitnehmer/innen hierauf verpflichten (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80 und LAG Hannover v. 1.2.1980 – 2 Sa 110/79 sowie vom 22.10.1985 – 8Sa 32/85).
Die Regelung der Modalitäten eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist – zumindest zunächst – gemeinsame Aufgabe des Arbeitgebers und der streikführenden Gewerkschaft (BAG v. 31.1.1995 – 1 AZR 142/94).
Entsprechend vorformulierte Unterwerfungserklärungen sind nichtig. Notdienstarbeiten dürfen im Übrigen nur zur Erhaltung der Substanz des Eigentums, nicht jedoch zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes verlangt werden (BAG v. 30.3.1982 – 1 AZR 265/80). Notdienstvereinbarungen sind nur mit der ver.di Streikleitung zulässig.

Dehner ist aus der Tarifbindung ausgestiegen. Deshalb gibt es bei Dehner keine Friedensplicht.
Streiks sind bei Dehner deshalb zulässig.



Sonntag, 23. Februar 2014

Diätenerhöhung der Politiker - was bekommen wir ?




 Die Diäten der Abgeordneten des Bundestags werden erhöht. Der Bundestag beschloss in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf der Koalition. Die Diäten sollen bis zum Jahreswechsel in zwei Schritten um etwa zehn Prozent auf 9082 Euro im Monat steigen. Damit folgt das Parlament der Empfehlung einer Expertenkommission, die Bezahlung von Abgeordneten an der von Bundesrichtern auszurichten.

Gibt es so eine Expertenkommission auch für andere Berufe?
Haben wir etwas versäumt?
Wer bezahlt die Expertenkommission?
Bestimmt die Steuerzahler in Deutschland.
Das sind wir alle.
Menschen kämpfen alle Jahre wieder um tarifliche Bezahlung und Angleichung des Gehaltes um ein paar Prozentpunkte.
Die streikenden Kollegen, die sich für die Tarifverträge im Handel einsetzen, werden von den  Vorgesetzten als Mitarbeiter zweiter Klasse behandelt. 
Diejenigen, die sich nicht an den Streiks beteiligt haben, genießen Vorzüge und Freiheiten gegenüber den Kollegen die auf der Straße gestanden sind und sich für höhere Löhne für Alle eingesetzt haben.
Das kann keiner nachvollziehen.
Aber so ist es im Leben. Einige setzen sich für ein besseres Ziel ein, und alle profitieren davon.

Der Streikeinsatz ( der übrigens im Grundgesetz geregelt ist)  wird von der Arbeitgeberseite als Verbrechen angesehen.
Andererseits geben sich die Manager auch selber ihr wohlverdientes überhöhtes Gehalt.
Also auch nicht anders als die Politiker.

Also: Sammelt Euch, Ihr Arbeitnehmer.
Wählt überall Betriebsräte, und wehrt Euch zusammen mit den Gewerkschaften gegen unfaire Löhne. Kämpft für Tarifverträge, die den Mindestlohn regeln.

Die Politiker und Manager stopfen sich die Taschen voll, und wir müssen uns nach Lust und Laune der Arbeitgeber gnädig abspeisen lassen! Ja... aber... wir zahlen doch.

Montag, 20. Januar 2014

Rainer Haustarifvertag "Lohn und Gehalt" von der Geschäftsleitung jetzt auch gekündigt

In der Zentrale Rain am Lech existiert bis jetzt noch der einzige offiziell gültige Tarifvertrag bei Dehner.

Das ist der Haustarifvertrag, abgeschlossen 2001, der nur für die Zentrale Gültigkeit hatte.
In diesem Tarifvertrag wurde die Bezahlung der Ortsklassenregelung reguliert.
Damals war Rain am Lech im Tarif in der Ortsklasse 2 eingegliedert.
Durch den Haustarifvertrag wurde Rain am Lech stufenweise an die Ortsklasse 1 angeglichen.

Nach dem Tarifaustritt bei Dehner klagten einige Mitarbeiter/innen gegen die Wirksamkeit des Tarifaustrittes.
Am 23.10.2013 bestätigte das BAG Urteil, das der Haustarifvertrag weiterhin für die Zentrale Gültigkeit hat, da er nicht gekündigt wurde.

Das bedeutet:
Der Lohn und Gehaltstarifvertrag hat in Rain am Lech noch Gültigkeit!

Da hat aber jetzt die Geschäftsleitung den Rainer Kolleginnen und Kollegen einen Strich durch die Rechnung gemacht.

Der Haustarifvertrag wurde von der Geschäftsleitung am 30.12. aufgekündigt.
Das bedeutet:
Ab 30.Juni 2014 hat der letzte gültige Tarifvertrag bei Dehner keine Wirkung mehr.

Soviel zu der Bedeutung der Wertigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter  bei Dehner.

Inzwischen ist der Mitarbeiter keine Person mehr bei der Geschäftsleitung.
Von einem Familienbetrieb kann nicht mehr die Rede sein.
Jeder Einzelne ist nur noch ein Kostenfaktor.

Die Forderungen der Geschäftsleitung an die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nach jahrelangen Personalabbau fast nicht mehr erfüllbar.

Die Anforderungen gegenüber der weiterhin mit Personal aufgebauten Führungsriege werden immer unerfüllbarer von den umsatzerbringenden Kolleginnen und Kollegen in den Märkten.

Ohne Rücksicht auf Verluste werden die Menschen bei Nichterfüllung der Vorgaben immer mehr in die Enge getrieben.

Wo soll das enden?

Freitag, 17. Januar 2014

Blogregeln

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Wir verstehen Eure innere Wut gegen gewisse Personen, die bei Dehner das Leben vieler Kolleginnen und Kollegen schwer machen.

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