Arbeit4.0

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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Donnerstag, 18. Juli 2013

Gibt es heute Hitzefrei?

Das war die erste Frage, die wir als Kinder bei sommerlichem Wetter jeden Morgen in der Schule stellten – und bei diesen Temperaturen am liebsten auch heute noch unseren Arbeit­geber fragen würden. Doch wie sieht es aus? Welche Rechte haben Beschäftigte bei diesem Wetter?

Die Antwort darauf gibt die neue ASR (Technische Regel für Arbeitsstätten) A3.5 Raumtempe­ratur. Diese besagt, dass die Raumtemperatur 26° C nicht überschreiten soll. Höhere Tempera­turen sind nur zulässig, wenn die Außentemperatur ebenfalls über 26 Grad liegt und geeignete Sonnenschutzmaßnahmen installiert sind. Darüber hinaus müssen noch weitere Maßnahmen ergriffen werden. Bei den Maßnahmen sind zunächst technische, dann organisatorische und als letzte Möglichkeit personenbezogenen Schutzmaßnahmen durchzuführen.
Bis 30 Grad
Der Arbeitgeber soll Maßnahmen ergreifen, wie z. B.:
·         Effektive Steuerung des Sonnenschutzes
·         Reduzierung thermischer Lasten (z. B. Einschränkung des Betriebs elektrischer Geräte)
·         Lüftung in den frühen Morgenstunden
·         Ggf. Arbeitszeitverlagerungen
·         Lockerung von Bekleidungsregeln
·         Bereitstellung geeigneter Getränke
Ab 30 Grad
Der Arbeitgeber muss die o. g. Maßnahmen ergreifen.
Ab 35 Grad
Überschreitet die Raumtemperatur die 35-Grad-Marke ist der Raum nicht mehr als Arbeitsstätte geeignet, es sei denn der Arbeitgeber ergreift Maßnahmen wie Luftduschen und Entwärmungs­phasen (Pausen an einem kühlen Ort). So wird etwa bei einer Raumtemperatur von 45 Grad eine zusätzliche Pause von 15 Minuten je Stunde empfohlen.
Ein besonderes Augenmerk ist bei der Hitze auf besonders schutzbedürftige Beschäftigte wie Jugendliche, Schwangere, stillende Mütter, Ältere und Schwerbehinderte zu richten. Das gleiche gilt für Arbeiten, bei denen Schutzkleidung getragen werden muss, die die Wärmeabgabe behin­dert.

Arbeiten im Freien
Hier müssen neben der Hitze noch weitere Einflussfaktoren wie UV-Strahlung und erhöhte Kon­zentration von Luftschadstoffen beachtet werden.
·         Insbesondere auf Baustellen sind Anlagen zur Beschattung, Belüftung oder Besprühung mit Wasser einzurichten.
·         Arbeitszeit und Arbeitsrhythmus sowie Arbeitsintensität sind der Witterung anzupassen
·         Die Beschäftigten sollen im Verhalten bei großer Hitze geschult werden
·         Getränke sollen sich im direkten Arbeitsumfeld befinden
·         Werden durch die Umweltbehörden Überschreitungen der Ozonwerte oder Sommersmog gemeldet, sind deren Empfehlungen zu befolgen. Insbesondere sind schwere Arbeiten einzugrenzen oder ganz zu vermeiden.

19 Kommentare:

  1. Ist ja alles schön und gut.
    Nur werden keine Maßnahmen getroffen.
    Wer ist dafür zuständig, wenn von der GL FL keine Maßnahmen getroffen werden?
    Weder Luftduschen noch Entwärmungphasen gibt es.
    Es scheitert doch in vielen Filialen schon an der Bereitstellung von Wasser.
    Es kann doch nicht sein, wenn Regelungen vorhanden sind,dass die in keinster Weise eingehalten werden.

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    1. Das wüßte ich auch mal gerne, sorry liebe Blogger aber ständig liest man was Dehner falsch macht, ungesetzlich ist etc...aber WER helfen kann oder WAS man tun muss um dies zu unterbinden wird hier verschwiegen.

      Also, lasst die Katze doch mal aus dem Sack

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    2. Ganz einfach:
      Alle an einen Strang ziehen, und sich nicht alles gefallen lassen.
      Hier wird nichts verschwiegen.
      Viele der Leser/innen wollen es nicht warhaben.
      Immer das gleiche Thema.
      Seit der Blog besteht, wird mit Einbindung der gesetzlichen Möglichkeiten aufgeklärt. Es gibt nicht die einheitliche Lösung, die Polizei anzurufen. Und alles ist erledigt.
      Da hilft nur der Einsatz aller Betroffenen.
      Wer hilft?
      Gemeinsam mit Betriebsräten zusammenarbeiten,
      In die Gewerkschaften eintreten, und sich bei gesetzlichen Verstössen auch an die zuständigen Ämter wenden.
      Nicht einfach den Kopf in den Sand stecken.

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    3. Ganz so kompliziert ist das Ganze nicht, der Arbeitsschutz wird von der jeweiligen Bg geregelt, bei Unstimmigkeiten einfach mal da anfragen

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  2. bei uns kann man noch nicht einmal mit dem betriebsrat sprechen weil keiner von den leuten da ist ha-ha

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    1. Schon Scheisse das diese Leute auch mal gern Urlaub machen wollen ge. Und dann auch noch im Juli/August wos warm ist. Frechheit.

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  3. DANN MUSS MAN DEN URLAUB SO LEGEN DAS IMMER EINER VOM BETRIEBSRAT DA IST WENN DANN NOCH EINER KRANK IST UND KEIN NACHRÜCKER DA IST JA ERZÄHL MIR MAL WO DIE LEUTE DANN HIN SOLLEN WENN ETWAS IST LACHHAFT

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    1. Es gibt ja auch noch den GBR, wenn es wirklich so sehr eilt.

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    2. So siehts aus. Wenn man aber natürlich wegen jedem schiefen Blick des Chefs ein Fall für den BR macht dann dürfen die nie Urlaub machen.

      Und ausserdem ists bei Dehner doch so das sobald jemand krank wird sowieso die Kacke am dampfen ist. Da kann man soviel planen wie man will.

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    3. Ach geh, alle schimpfen doch auf den BR und daß man den doch gar nicht braucht weil er doch nur die Streiker unterstützt!!!!!!!! Plötzlich würde er vermißt!!!!!!!!!! Habt Ihr PLÖTZLICH einProblem in Eurer Filiale? Geht doch zum FL.

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  4. unser betriebsrat ist spitzte immer für jeden da !!!!!!!!die müssen ja auch mal urlaub machen ,ich bin froh daß es noch so anständige leute gibt

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  5. bei uns ist es auch abartig heiß gestern war es 40 grad im laden da soll es dir noch gut gehen ,aber getränke bekommen wir umsonst ,es ist eine frage der zeit bis jemand kollabiert

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  6. Ruft doch alle bei der BG Handel in Mannheim an.
    Die können euch die Telenr. der technischen Aufsicht für eure Region geben.
    Die kümmern sich um überhitzte Verkaufsräume.
    Ich denke, je mehr dort anrufen, die Temperaturen und die zwei Notarzteinsätze mitteilen um so besser.

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  7. Genau! Am Besten THW und Bundeswehr mit dazuholen.

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    1. Na bei dir sieht man ja schon, was die Hitze für auswirkungen hat.
      Schlimm wäre es, wenn das bei dir immer so wäre.
      Ich glaube zwei Notarzteinsätze hintereinander, rechtfertigen sehr wohl, diese unerträgliche Hitze zu melden.

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    2. Und...was sagen die zu dem Ganzen? Lohnt es sich dass reihenweise MA anrufen?

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    3. Ob es sich lohnt, wird erst festgestellt, wenn es Reaktionen darauf gibt. Nichts tun wird keine Reaktion ergeben. Wenn dir sonst was im Leben nicht passt, reklamierst du bestimmt auch.
      Da ist das ganz normal im täglichen Alltag.

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  8. Jetzt weiß ich wer der Täter ist..........der Hitzeteufel der in Gewächshäusern sein Unwesen treibt.
    Jagt ihn.....

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