Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Sonntag, 24. Februar 2013

IST DIE GESCHÄFTSLEITUNG NOCH GLAUBWÜRDIG?

Es ist wieder mal soweit.
Die Angststarre geht um.

Wieder mal der Spruch:
Wenn du den Kopf in den Sand steckt, tritt früher oder später der Stärkere dir den Fuß in den Hintern.

Dann kommt das große Erwachen.

Wir hoffen, dann ist es nicht zu zu spät.

Wir haben ab 1. Mai keinen Tarifvertrag mehr, der uns unterstützen kann. Weder den Mantel, noch den Gehalttarifvertrag.

Wir sind Vogelfrei.

Die Nachwirkung der gekündigten Verträge gelten nur noch für Gewerkschaftsmitglieder.

Jeder Betroffene, der bis zu diesem Zeitpunkt in die Gewerkschaft als Mitglied eintritt, hat wenigstens die Nachwirkung des Tarifvertrages auf seiner sicheren Seite.

Die Geschäftsführer schwören uns, dass die Tarifverträge bis 2014 eingehalten werden.

Gleichzeitig wollen die Macher eine Frühbelieferung ab 6:00 Uhr einführen.

Parallel findet 2013 ein Personalabbau statt.

Von der Geschäftsleitung wurde 2012 angekündigt, dass die Personalbesetzung am untersten Limit ist.
Es ist kein Personalabbau mehr 2013 vorgesehen.

Auf Anfrage des Wirtschaftsausschusses berichtigt die Geschäftsleitung:

Es findet kein Personalabbau statt. Das ist nur eine Anpassung.

So, was sollen wir nun glauben?

Die Kollegen/innen , die diese Fa. verlassen, werden eins zu eins ersetzt?
Es wird weiterhin nach Tarif bezahlt?
Der Manteltarif wird weiterhin eingehalten?

Weder das Personal wird eins zu eins ersetzt, noch andere Versprechen der Geschäftsleitung werden so wie versprochen eingehalten.

Neue Arbeitsverträge werden für die neu eingestellten Kollegen ausgegeben.

IN DEN NEUEN ARBEITSVERTRÄGEN IST DIESER TARIFVERTRAG KEIN THEMA MEHR.

Was ist von den Versprechen der Geschäftsleitung noch glaubwürdig?

Sortiert euch einfach mal eure Gedanken.

Wenn wir uns nicht jetzt durchsetzen können für einen gleichwertigen menschenwürdigen Arbeitsplatz, dann wird es wahrscheinlich nicht mehr so schnell möglich sein.

ERWACHEN AUS DER ANGSTSTARRE IST ANGESAGT. 

Samstag, 23. Februar 2013

Dehner führt Belieferung ab 6.00 ein

                       

Die tollen Ideen unseres Herrn Hönig nehmen kein Ende!!

In einem Arbeitskreis mit ein paar superschlauen Filialleitern ist man auf die tolle
Idee gekommen, die Filialen schon um 6.00 zu beliefern.

Die Ware soll dann ab 6.00 Uhr auch schon mit dem vorhandenen Personal
in die Regale verräumt werden!!

Man zieht also in der Saison Personal während der Hauptumsatzzeit
ab und läßt sie um 6.00 zum Ware verräumen kommen.
Mit dem Ergebnis, daß dann noch weniger Personal für die Kunden
zur Verfügung steht.

In nicht mitbestimmten Filialen werden dann vermutlich Arbeitszeiten
von 6.00, 7.00, oder 8.00 - 20.00 keine Seltenheit mehr sein.

Deutsche Gesetze zum Schutz der Beschäftigten und Ihrer Gesundheit
haben Dehner ja noch nie groß interessiert.

Arbeitszeitverstöße ( es ist nur eine Arbeitszeit von max. 10 Stunden
zuläßig) sind bei Dehner zumindest von März bis Juni normal!!!

Herr Hönig, das war wieder mal eine Ihrer vielen tollen Einfälle,
weiter so!!!!

Trauer um Hilde Stöckl


Der Gesamtbetriebsrat trauert um die Kollegin


GRÜNBELIEFERUNG AB 6:00UHR AM MORGEN.ANTWORT AUF EINEN KOMENTAR


 was ist eigentlich dran an dem Gerücht das ab Mai die Grünlieferungen morgens um 6:00 abgewickelt werden?!?

JA, 
Das ist kein Gerücht. 
Die Geschäftsleitung hat das bestätigt.
Das soll ein Testlauf sein ( auf Kosten der Beteiligten).

Müssen dann die Mitarbeiter schon um diese Uhrzeit anfangen?

NEIN.
Betriebsratsmärkte werden diese Regelungen nicht freiwillig zulassen.

Wer macht dann die Spätschicht?

Das ist der Geschäftsleitung egal.
Laut Geschäftsleitung muss einfach flexibler gearbeitet werden.
Die Meinung besteht, wenn die Ware schon im Laden steht, muss nur noch bedient werden.

Werden dafür Mitarbeiter eingestellt?

Nein.

Oder dürfen solche Schweinereien die Mitarbeiter vor Ort ausbügeln?

Ja.

Wie schaut es aus bei den Abteilungen wo nur 2 - 2 1/2 VZ z.B. in Topf stehen, wie soll man da bis 20:00 die Schichten abdecken?

Egal.
Werdet ihr durch eure Flexibilität schon schaffen.

Mittwoch, 20. Februar 2013

   Dehner führt Belieferung am 1. Mai und
   Vatertag ein!!!!

Die GL nimmt den Begriff: Tag der Arbeit wörtlich und will eine Belieferung am
1. Mai und auch am Vatertag einführen.

Daß dies gesetzliche Feiertage sind, scheint die Herren nicht zu interessieren.
Ebenso wenig wurden die BR darüber informiert. So viel zu vertrauenswürdiger
Zusammenarbeit.

Die Ware soll dann am nächsten Arbeitstag bereits im Regal verräumt sein.
Das heißt, daß mehrere Kollegen an den beiden Feiertagen arbeiten sollen!

Um so passender ist es natürlich, daß ab 30.04.2013 der Manteltarifvertrag
nur noch für verdi- Mitglieder gilt.
Da brauchen die Herren die Feiertagszuschläge nicht mehr zu zahlen, die
ja nicht unerheblich sind.

Jeder BR ist hier gefragt seine Zustimmung zu verweigern und dies den
entsprechenden Gewerkschaftssekretären mitzuteilen.

Freitag, 15. Februar 2013

NEWSTICKER++++ AMAZON GRABEN BEI AUGSBURG HAT EINEN BETRIEBSRAT GEWÄHLT

 Um ca. 00:45 Uhr wurde in den Medien berichtet, dass bei Amazon in Graben bei Augsburg ein Betriebsrat gewählt wurde.

Die Wahlen fanden am 14.02.13 statt.
Die Auszählung wurde nach der Spätschicht, die um 22:00 Uhr endete, durchgeführt.

RESPEKT AN ALLE , DIE GEWÄHLT HABEN.
IHR HABT EUCH DURCHGESETZT.

Wir wünschen den gewählten Betriebsräten  viel Glück und ein gesundes Selbstvertrauen, um endlich die nichteingehaltenen Arbeitnehmerrechte bei Amazon  durchzusetzen.

Auch ein Danke an alle Beteiligten,die diese Betriebsratswahlen unterstützt haben.

Erwin Helmer, Betriebseelsorger aus Augsburg berichtete life im Radio RTL1:

Es gibt viel zu tun.

Weitere Informationen werden nach Bekanntgabe ans uns an Euch selbstverständlich weitergegeben.


Dienstag, 12. Februar 2013

Herr Kreil macht öffentlich bekannt, dass Tarifbindung keine Sicherheit für die Belegschaft bietet

Die Fortsetzung des Dehnermärchens:

Die Öffentlichkeit und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden weiterhin von den guten Taten der Geschäftsleitung bemogelt.

Auf der Homepage Dehner Link erschien diese Pressemitteilung:

Dehner-Beschäftigte erhalten weiterhin manteltarifvertragliche Leistungen bis mindestens 2014.


Rain am Lech – Ende Januar hat der Deutsche Handelsverband (HDE) angekündigt, dass die Tarifträgerverbände die mit der Gewerkschaft ver.di geschlossenen Entgelt- und Manteltarifverträge zum 30. April 2013 kündigen werden. Der HDE möchte mit dieser Maßnahme den Weg für die Modernisierung der Tarifverträge im Einzelhandel freimachen.

Die Dehner-Geschäftsleitung informiert heute seine Beschäftigten, dass die Kündigungen dieser Tarifverträge keinerlei Auswirkungen auf die Dehner-Beschäftigten haben.

Dehner hat der Belegschaft bereits am 16.06.2011 verbindlich zugesagt, dass die Ansprüche aus dem derzeit geltenden Manteltarifvertrag (das sind insbesondere Arbeitszeit, Urlaubstage, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beiträge zur Pensionskasse und vermögenswirksame Leistungen, etc.) ungeachtet einer etwaigen Kündigung durch eine der Tarifvertragsparteien bis mindestens 31. Dezember 2014 unverändert weiter gewährt werden.

„Wir stehen zu unserem Wort und zu unseren Mitarbeitern. Sicherheit für die Belegschaft kann eine Tarifbindung nicht bieten. Die beste Garantie für sichere Arbeitsplätze ist vor allem der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens, der verlässliche Einkommens- und Arbeitsbedingungen schafft“, so Peter Kreil, Geschäftsbereichsleiter Personal und Mitglied der Dehner-Geschäftsleitung.

Wir bewerten jetzt diese Aussagen der Pressemitteilung:

 Die Pressemitteilung:

Dehner-Beschäftigte erhalten weiterhin manteltarifvertragliche Leistungen bis mindestens 2014.

Rain am Lech – Ende Januar hat der Deutsche Handelsverband (HDE) angekündigt, dass die Tarifträgerverbände die mit der Gewerkschaft ver.di geschlossenen Entgelt- und Manteltarifverträge zum 30. April 2013 kündigen werden. Der HDE möchte mit dieser Maßnahme den Weg für die Modernisierung der Tarifverträge im Einzelhandel freimachen.

Die Dehner-Geschäftsleitung informiert heute seine Beschäftigten, dass die Kündigungen dieser Tarifverträge keinerlei Auswirkungen auf die Dehner-Beschäftigten haben.

Dehner hat der Belegschaft bereits am 16.06.2011 verbindlich zugesagt, dass die Ansprüche aus dem derzeit geltenden Manteltarifvertrag (das sind insbesondere Arbeitszeit, Urlaubstage, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Beiträge zur Pensionskasse und vermögenswirksame Leistungen, etc.) ungeachtet einer etwaigen Kündigung durch eine der Tarifvertragsparteien bis mindestens 31. Dezember 2014 unverändert weiter gewährt werden.


Wohl richtig. Diese Zusage wurde gegeben.


Wir haben bei Dehner ab 1.05.3013 keiner Tarifbindung mehr. 
Weder Mantel- noch Gehalttarif.

Aber allen sollte es endlich klar sein:

Diese Zusage der Geschäftsleitung  ist einseitig.
Die Fa. Dehner ist ab 1.05.13 an keinem Tarifvertrag mehr gebunden.

Das bedeutet:

Die Belegschaft ist abhängig von der Geschäftsleitung.
Wenn die von heute auf morgen diese Zusagen zurücknehmen, dann gibt es wohl Auswirkungen für die Beschäftigten bei Dehner.

Keine Aussage der Geschäftsleitung ist ab 1. Mai  noch allgemeinverbindlich.


Es ist nur noch eine Aussage von Herr Kreil.

Wenn die nicht mehr dazu stehen, dann gibt es diese Leistungen nicht mehr.

Wie schon öfters berichtet, haben die neuen Arbeitsverträge sowieso alles anders geregelt.

Link dazu


Außerdem war in der Zusage der Geschäftsleitung unseres Wissens nie der Passus:

"ungeachtet einer etwaigen Kündigung durch eine der Tarifvertragsparteien " 

In dem Schreiben enthalten.

Besonders der letzte Absatz der Pressemitteilung erzeugt  Reize der höchsten Übelkeit für alle Betroffenen:

Wortlaut der Pressemitteilung:
„Wir stehen zu unserem Wort und zu unseren Mitarbeitern. Sicherheit für die Belegschaft kann eine Tarifbindung nicht bieten. Die beste Garantie für sichere Arbeitsplätze ist vor allem der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens, der verlässliche Einkommens- und Arbeitsbedingungen schafft“, so Peter Kreil, Geschäftsbereichsleiter Personal und Mitglied der Dehner-Geschäftsleitung.

Diese Aussage von Herr Kreil wirkt sehr glaubwürdig für die Belegschaft.

Wir stehen zu unserem Wort......

und zu unseren Mitarbeitern.

Das spüren alle täglich an ihrem Arbeitsplatz.

Aber die nächste Aussage könnte auch der Baron von Münchhausen in einer Geschichte erzählt haben: 


Sicherheit für die Belegschaft kann eine Tarifbindung nicht bieten.

Was bietet dann die bessere Sicherheit, Herr Kreil?



Sicher ist, dass bei einer Tarifbindung nicht die Geschäftsleitung autonom  bestimmen kann:

Ab Morgen interessiert uns das Versprechen mit der Einhaltung des Tarifvertrages nicht mehr..

Nächste Passage der Pressemitteilung:
Die beste Garantie für sichere Arbeitsplätze ist vor allem der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens, der verlässliche Einkommens- und Arbeitsbedingungen schafft“ 

Das ist ein Widerspruch im System:

Wieder mal erwähnenswert ist:


Wer sorgt für den wirtschaftlichen Erfolg?


Das sind die Menschen, die an der Front arbeiten.


Was ist für die Geschäftsleitung  ein wirtschaftlicher Erfolg, der  uns Vorteile für Einkommens- und Arbeitsbedingungen bringt?

Wer, außer der Geschäftsleitung beurteilt, was ein angemessener wirtschaftlicher Erfolg wirklich ist?


Jedes neue Jahr werden die Umsatzplanzahlen unrealistisch nach oben geschraubt, und  die Personalkosten  gesenkt.

Jetzt wird sich die Geschäftsleitung wieder angegriffen fühlen.

Wie immer, wenn nicht alles schöngeredet wird von der Belegschaft.


Aber ihr seit nicht wirklich die heiligen drei Könige.

Ihr fühlt Euch aber so.



Helau ... Alaaf .... und Alleh hopp! 

 

Freitag, 8. Februar 2013

Informationen zur Kündigung des Manteltarifvertrages. Teil 2


Rechtsordnung die beim Abschluss von Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen für die Beschäftigten bis zum 30.April 2013 einzuhalten sind:



 
So ist der rechtliche Zustand bis zum 30. April 2013


Alle Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge die vom Betriebsrat und den Beschäftigten abgeschlossen werden, dürfen nicht schlechter sein als der Tarifvertrag es vorgibt. 

Die Normen des Tarifvertrages und der Gesetze müssen zwingend eingehalten werden.


Alle Tarifverträge regeln wesentliche Punkte  des Arbeitslebens, wie Arbeitszeit, Zuschläge, Urlaub, Sonderfreistellungen, Kündigungsschutz, usw. besser als die Gesetze.

Der Arbeitgeber muss darauf Rücksicht nehmen, und kann keine schlechteren Regelungen durchsetzen und einführen.

Auch Paragraphen im Arbeitsvertrag, die schlechter gestellt sind als der Tarifvertrag oder schlechter vereinbart werden als in den  gesetzlichen Regelungen,  sind rechtlich nicht haltbar und daher unwirksam.

Was ändert sich ab dem 1. Mai 2013 wenn der Manteltarifvertrag ausgelaufen ist.


Der Schutz des Tarifvertrages fällt  weg.


Es müssen nur noch die gesetzlichen Vorgaben von der Geschäftsleitung eingehalten werden.

Die schlechteren Regelungen können von der Geschäftsleitung endlich durchgesetzt werden. 

Das betrifft vor allem Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträge.

Alle Beschäftigten des Unternehmens werden betroffen sein.


Für alle neu eingestellten Kolleginnen und Kollegen kann ab dem ersten Mai 2013 auch die Gesamtzusage der Geschäftsleitung bereits ausgenommen werden.


.
Was wir jetzt noch als selbstverständlich in Anspruch nehmen, kann es zukünftig vielleicht nicht mehr geben!

Da hilft jetzt nur noch der Zusammenhalt aller Kolleginnen und Kollegen.
Wir können jetzt nur noch die brennenden Kohlen aus dem Feuer holen, um nicht alles zu zerstören.

Wenn wir es jetzt nicht zusammen schaffen, uns gegen diesen Zustand zu wehren, haben 
wir ein gewaltiges Feuer unter unserem allerwertesten Hinterteil.

Jetzt kämpfen ist unser Gold.
Späteres Aufbegehren verwandelt das Gold in verrostetes minderwertiges Blech.


Mittwoch, 6. Februar 2013

Informationen zur Kündigung des Manteltarifvertrages. Teil 1




Der 1. Mai 2013 wird bei der Firma Dehner

in die Geschichte eingehen



Der 1. Mai ist eigentlich traditionell der Tag der Arbeit für die Beschäftigten.

Für die Geschäftsleitung der  Firma Dehner ist das Datum 1. Mai 2013 der Tag der Befreiung. 

Denn dann ist endlich der Manteltarifvertrag ausgelaufen und die meisten Kolleginnen und Kollegen haben nicht einmal einen Anspruch auf die Nachwirkung aus dem alten Tarifvertrag.

Jetzt kann die Geschäftsleitung ohne die Einschränkungen des Tarifvertrags die Zukunft nach ihren Vorstellungen planen.

Was bedeutet das für die -
Kolleginnen und Kollegen mit neuen Arbeitsverträgen:

Die Regelungen der neuen Arbeitsverträge können sofort umgesetzt werden.
Bei zukünftigen Einstellungen muss nicht einmal die Gesamtzusage bis 2014 eingehalten werden. Das gleiche gilt bei einer Vertragsänderung zum Beispiel bei einer Beförderung, hier könnte die Gesamtzusage bereits ausgeschlossen werden.

Spätestens zum 31.12.2014 sind die Zusagen der Geschäftsleitung ausgelaufen!

Kolleginnen und Kollegen mit einem alten Arbeitsvertrag die nicht

Gewerkschaftsmitglieder sind:

Für die Kolleginnen und Kollegen wirken nur die Bestandteile des Tarifvertrags nach auf die in ihrem Arbeitsvertrag Bezug genommen wurde. Alles was nicht im Arbeitsvertrag vereinbart ist kann auch nicht gefordert werden.
Das sind zum Beispiel: Die gesamte Zuschlagsregelung (Überstunden, Nachtzuschläge, usw.), Sonderfreistellungen, Kündigungsschutz für ältere Mitarbeiter,…..

Kolleginnen und Kollegen mit einem alten Arbeitsvertrag die Gewerkschaftsmitglieder sind:

Hier wirkt der Tarifvertrag nach, und zwar der jetzt Bestehende. Nach dem Dehner die Tarifbindung (OT Mitglied im Arbeitgeberverband) bereits 2009 gekündigt hat, kommt ein neu abgeschlossener Manteltarifvertrag nicht mehr zum Tragen.
Weder noch bessere oder schlechtere Regelungen.
Die Nachwirkung hat so lange rechtlichen Bestand, bis eine neue Vereinbarung getroffen wurde.
Das kann ein neuer Arbeitsvertrag sein, oder Dehner kehrt in die Tarifbindung zurück.
Dann würden die neu abgeschlossenen Tarifverträge wieder zur Anwendung kommen.

Also vorsichtig sein und nicht leichtfertig einen anderen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Vieles was jetzt in den Tarifverträgen für alle geregelt war, muss dann jede/r Beschäftigte/r selbst über seinen Arbeitsvertrag regeln. Leistungen aus unserem Tarifvertrag konnten nicht über einen Arbeitsvertrag ausgeschossen werden.
Arbeitsverträge unterliegen nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats.
In der Bundesrepublik herrscht Vertragsfreiheit.
Innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten kann so ziemlich alles vereinbart werden.
Wobei der Arbeitssuchende meist die schlechtere Verhandlungsposition inne hat.
Er will oder braucht eine Arbeitsstelle.
Der Arbeitgeber entscheidet aber, wem er die Arbeitsstelle gibt.
Das gleiche gilt bei einem internen Aufstieg.

Teil 2 folgt .

Dienstag, 5. Februar 2013

Die Beruhigungspille der Geschäftsleitung

Die Beruhigungspille der Geschäftsleitung ist endlich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verteilt worden.


Endlich wieder den Kopf aus den Sand ziehen, und beruhigt über alles hinwegsehen.

Das ist der Wunsch der Geschäftsleitung.

Hier das Anschreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter:





WIR WOLLEN NICHT NUR VERWEICHLICHTE UNGEWISSE ZUSAGEN VON DER GESCHÄFTSLEITUNG
ZU DER EINHALTUNG DES MANTELTARIFVERTRAGES .


WIR WOLLEN EINEN VERBINDLICHEN TARIFVERTRAG,
DER OHNE WENN UND ABER FÜR ALLE GÜLTIG IST.



Übrigens ist durch eine Klausel im Manteltarifvertrag auch der Gehaltstarifvertrag für uns gültig.

Mit dieser Klausel wollte die Geschäftsleitung seit der OT Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband noch nie irgendetwas damit zu tun haben. 


Wir wollen einen gültigen Tarifvertrag, der uns Sicherheiten und Zuverlässigkeit gibt.

Das ist ein wackeliges Angebot:

Wir bieten Ihnen auch ohne Tarifverträge gesicherte und verlässliche Einkommens- und Arbeitsbedingungen.

Warum möchte die Fa. Dehner sich aus dem Tatifvertrag davonschleichen?

Nur jemand, der etwas gegen diesen Tarifvertrag geplant hat, sucht einen anderen Weg.

Das in dem Schreiben beschriebene rechtswirksame Versprechen ist solange rechtswirksam, bis die Geschäftsführer anderweitige Vorgehen beschlossen haben.

Gegenwehr seitens der  Belegschaft ist nicht möglich ohne Tarifbindung.


Bildet euch eure Meinung selber.


Wir helfen euch gerne, wenn ihr bereit seid, euch zu wehren.

HOFFENTLICH WIRKT DIE BERUHIGUNGSPILLE NICHT ZU LANGE.

Samstag, 2. Februar 2013

    Herr Flassak kündigt 40 Stundenwoche an

In den Gesprächen mit den einzelnen Betriebsräten hat Herr Flassak in einer
Runde bereits die Katze aus dem Sack gelassen. Wenn es der Firma mal
schlechter gehe, dann könne er sich auch eine Erhöhung der Wochen-
arbeitszeit vorstellen.

Also auf deutsch:
Wenn die Herren der Geschäftsleitung Ihre Arbeit nicht richtig machen,
dürfen die Mitarbeiter dafür bluten!!!

Das Ende des Manteltarifvertrags bietet dafür die rechtliche Grundlage für
 alle Mitarbeiter ,die bis 30.04.2013 nicht in der Gewerkschaft sind.

Der nächste Angriff der GL werden die kompletten Zuschläge sein.
Dann wird es nur noch 4 Wochen Urlaub geben!!
Und so wird es weiter gehen.

Bei dem Ausstieg aus der Tarifbindung ging es den Herren nicht um die
Löhne und Gehälter, nein es wurde spekuliert, daß der Manteltarifvertrag
ausläuft. Hier steckt nämlich richtig Geld drin.

                                   Beispiel

statt 37,5 eine  40 Stundenwoche  entspricht einer Lohnkürzung von 6,5 Prozent
Mann merkt sie zwar nicht im Geldbeutel, aber an der geleisteten Arbeitszeit.

Kollegen und Kolleginnen sichert euch die Rechte aus dem auslaufenden
Manteltarifvertrag jetzt und tretet in die Gewerkschaft ein.

Und wählt einen Betriebsrat, falls Ihr noch keinen habt.