Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Freitag, 24. August 2012

2,5% Lohnerhöhong, erste Reaktionen der Mitarbeiter/innen

2,5 % Lohnerhöhung;

Gut oder schlecht?

Natürlich gut.

WIR HABEN  UNS DIE FREIWILLIGE LOHNERHÖHUNG HART ERARBEITET.
HABEN WIR FÜR UNSERE LEISTUNG EIGENTLICH EINE HÖHERE LOHNERHÖHUNG VERDIENT?

JA, HABEN WIR SEHR WOHL.

Wir wissen, dass was da oben steht, wird von der Geschäftsleitung so dargestellt:
Wieso müssen  die im Blog immer übertreiben?
Unverschämtheit.
Die sind ja mit garnichts zufrieden.
Überhebliches Volk.

NEIN, SO IST ES ÜBERHAUPT NICHT.

Alle freuen sich auf die Lohnerhöhung.

Die 2,5 % gleichen zwar die Überlebenskosten nicht ganz aus Dank der Preiserhöhungen bei den Energiekosten, usw.;
Aber besser, als nichts.

Jetzt sagen die Pro Dehner:

Was wollt Ihr noch alles?

2 % Erhöhung laut Tarifvertrag, Dehner zahlt 2,5 % .

Dehner hat sich durch die verspätete  Zahlung ab ersten August einiges an Euros eingespart.

Wieder mal die Abhängigkeit von der Geschäftsleitung.

DAS GESCHÄFTSJAHR WAR GUT.
JETZT ZAHLEN WIR MEHR LOHN.

Das Geschäftsjahr war auch zum Zeitpunkt der tariflichen Lohnerhöhung genauso gut.

Die meisten der befragten Menschen sind über eine Gehaltserhöhung nicht unglücklich.


Aber was ist auch noch wichtig?

Gesund bis zur Rente durch die Arbeitswelt zu kommen,  sich am Arbeitstagende auf den nächsten Tag zu freuen, und zu wissen, dass der eigene Arbeitseinsatz auch von den Vorgesetzten geschätzt wird.

Sehr wichtig ist für die meisten Kolleginnen und Kollegen die Sicherheit des unbefristeten Arbeitsplatzes, die sichere tarifliche Bezahlung und eine menschenwürdige Besetzung der einzelnen Abteilungen.

Was die alles wollen!

JETZT SOLLTEN WIR MAL KLARTEXT REDEN:

Sichere tarifliche Bezahlung gibt es bei Dehner nicht.
Jeder ist auf die Launen der Geschäftsleitung angewiesen.

Unbefristete Arbeitsplätze gibt es bei Neueinstellungen  nicht mehr.
Es ist geplant, Leiharbeitnehmer einzusetzen.

Die Abteilungen sind inzwischen völlig unterbesetzt.

Trotz allem müssen diese unterbesetzten Abteilungen auch noch andere Abteilungen unterstützen und teilweise komplett mit abdecken..
( z.B. Kasse )

Zusätzlich steigt die Krankenquote kontinuierlich unter dieser Stresssituation.

Der Arbeitseinsatz der Kolleginnen und Kollegen wird von den Marktleitungen scheinbar  auch nicht mehr geschätzt.

Warum nicht?

Die schaffen das Arbeitspensum der eigenen Abteilung nicht mehr, da alle nebenbei andere Abteilungen unterstützen müssen.

Pausen sind keine Pausen mehr.

Die Menschen sitzen im Aufenthaltsraum beim Essen, und werden x-mal in die Abteilung gerufen.
Und warum?
Es ist keine Pausenvertretung da.
Da kommt erschwerend dazu, dass diese eine Person  die Abteilung von 9 -19:00 Uhr abdecken muss.

Die Menschen müssen Temperaturen bis 45 Grad den ganzen Tag aushalten, ohne schlapp zu machen.
Die Freilandabteilungen sind mit ein bis zwei Menschen besetzt.
Völlig egal,welche Temperaturen herrschen.
Gießen, gießen, gießen, LKW abladen, Ware veräumen, gießen.

Egal, ob der Kollegen zwei oder drei Stunden  in der prallen Sonne stehen.

In den anderen Abteilungen herrschen bestimmt auch zwischen 30 und 40 Grad Hitze.

Regelungen zu Hitzepausen gibt es vielleicht in Märkten mit Betriebsräten.

Aber was bringt die zusätzliche Pause, wenn die Abteilung nicht besetzt ist. 
Nach ein paar Minuten wird die zuständige Person ausgerufen.
..................Abteilung bitte besetzen.

Sehr viele Kollegen/innen berichten, dass die verdichtete Arbeitsleistung auf die Psyche geht.
Jeder ist froh, pünktlich in die Freizeit zu gehen.

Jede Minute länger zu arbeiten wir zur Qual.

Diese Missstände müssen beseitigt werden.

Nicht nur Geld regiert die Welt.

Vernünftige Bezahlung und gesunde Arbeitsbedingungen zeichnen einen guten Arbeitsplatz aus

Nutzen haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch menschenwürdige Arbeitsbedingungen.

Übrigens:
Die obengenannten Missstände verstoßen alle gegen die in Deutschland vorgeschriebene Gesetze.

Berichtet doch einfach in den Kommentaren, wie es in Euren Märkten  zugeht.
Es ist sicher für alle Interessant zu wissen, wie Problematiken in den anderen Märkten gelöst werden, oder  damit umgegangen wird. 

 

Montag, 13. August 2012

PAUSEN UND ERHOLUNGSZEITEN


Gesund arbeiten – gut leben.

Durch richtige Pausen und Erholungzeiten.

 Betriebliche Sparmaßnahmen, kennt Mann und Frau allzu gut.

Versetzung und Kündigungen von Kollegen/-innen – und schon
bleibt die ganze Arbeit allein an einem hängen.

Ist der Job
dann auch noch mit direktem Kunden- und Kundinnenkontakt
verbunden, wird aus der Pause schnell ein zwischendurch
mal eben hastig herunter geschlungenes Brötchen
und aus dem Gang zur Toilette eine Hetzjagd.

Höchste Zeit also, sich mit den unmittelbaren Folgen
von Leistungsdruck und Arbeitsverdichtung zu beschäftigten
und einem der Gegengifte die nötige Aufmerksamkeit
zu schenken: Pausen und Erholzeiten.



Nimm Dir die Zeit 

„Geh’ in deiner Arbeit auf, nicht unter.“
Jacques Tati (1908 –1982), französischer Schauspieler

...weil der Körper es verlangt

Es ist zweifelsfrei wissenschaftlich erwiesen:

Körperlicheund geistige Arbeit sowie der Kontakt mit anderen Menschen
beanspruchen den körperlichen Organismus.

Daraus wächst das Bedürfnis des Körpers nach Pause und Erholung,

weshalb er auch prompt mit Gähnen, Hungergefühl und
Konzentrationsabfall reagiert.

– Wichtig:

Werden diese Zeichen regelmäßig übergangen,
stellen sich bei Körper und Geist Erschöpfung und Stress ein.

...weil sonst ein Erholungsdefizit droht

Ebenso gilt als sicher:

Um die Gesundheit zu erhalten, muss die Arbeitszeit so organisiert sein, dass sich Beschäftigte im Verlauf von 24 Stunden vollständig erholen können.

Diese für den Organismus erforderliche Erholung kann nicht ohne Risiko auf einen anderen 24-Stunden-Zyklus verschoben werden.

– Wichtig:

Je weiter die Beanspruchung und Ermüdung zeitlich
von der Erholung entfernt ist, desto größer wird das
Erholungsdefizit.

...weil sonst die Gesundheit in Gefahr ist

Auch wissenschaftlich belegt:

Fehlende oder zu kurze Pausen
sowie Erholungsdefizite gefährden akut die Gesundheit
und haben ganz häufig Herz-Kreislauf-Probleme, Nervosität,
Erschöpfungszustände und Schlafstörungen zur Folge.

– Wichtig:

Wird Erholungsdefiziten kein Riegel vorgeschoben,
sind Leistungsminderung und dauerhafte Gesundheitsschädigung
die Folge.

Alter und Schwere der Arbeit beachten

Pausen sollen mit dem Alter und der Schwere der Arbeit wachsen.

Das Pausen- und Erholungsbedürfnis steigt  abhängig
vom Alter und zum anderen abhängig von
der Schwere der Arbeit – und zwar gewaltig.

Pausen und Erholzeiten:

So wichtig wie die Luft zum Atmen...

Bedarf der Erholungspausen in Abhängigkeit von Alter und Schweregrad der Arbeit
schwere Arbeit
mittelschwere Arbeit
leichte Arbeit
Erholungsbedarf 20 30 40 50 60 Alter  in Jahren

Pausen und Erholungszeiten:

Einhalten 

Mindeststandards einhalten

Pausen müssen gemacht werden: Arbeitszeit- und Jugendschutzgesetz regeln die Pausen.

Pausen sind demnach unbezahlte Arbeitsunterbrechungen von mindestens 15 Minuten, die nicht am Anfang oder Ende derArbeitszeit liegen dürfen.

Existieren Schicht- und Dienstpläne, müssen die Pausen darin festgelegt sein. Sie können aber auch so
geregelt sein, dass die Beschäftigten in einem bestimmten Rahmen selbstständig entscheiden, wann sie die Pause nehmen.

Pausen dienen der Erholung:

Deshalb müssen Beschäftigte in den Pausen machen können, was sie wollen.

– zum Beispiel :

Den Arbeitsplatz verlassen. Keiner muss Rechenschaft ablegen, wenn er die Pause nicht im Markt verbringt.
Pause ist wie Freizeit. Sie wird niemanden bezahlt.


Aus genau diesem Grund
sind betriebsbedingte Wartezeiten und Arbeitsunterbrechungen
aus arbeitsbedingten Gründen ( Z.B. ausrufen zum Bedienen u.s.w. ) keine Pausen!



 Die gesetzlichen Mindestbestimmungen decken nicht immer den tatsächlichen Erholungsbedarf
ab.

www.arbeitszeit.verdi.de

Samstag, 11. August 2012

MUTTERSCHUTZ: DIE WICHTIGSTEN PUNKTE


Der gesetzliche Mutterschutz hat die Aufgabe, die (werdende) Mutter und ihr Kind vor Gefährdungen, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt zu schützen.

Alle arbeitenden schwangeren Frauen genießen in der Schwangerschaft besonderen Schutz - den Mutterschutz. Der Gesetzgeber hat alle Kriterien die unter den Mutterschutz fallen im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten.

Mutterschutz-Geltungsbereich

Das Mutterschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmerinnen, egal, ob sie in der Verwaltung, in Betrieben, in Familienhaushalten oder in der Landwirtschaft arbeiten.

Die Art des Arbeitsverhältnisses spielt keine Rolle

Der Mutterschutz gilt für Vollzeit- und Teilzeitkräfte, für Aushilfen, für haupt- und nebenberufliche Arbeitnehmerinnen und für Auszubildende.

Mitteilungspflicht

Sobald die Schwangere von ihrer Schwangerschaft erfahren hat, sollte sie ihrem Arbeitgeber die Schwangerschaft. Dieser muss die Schwangerschaft dann der Aufsichtsbehörde melden. Für werdende Mütter besteht laut Mutterschutzgesetz kein Zwang, die Schwangerschaft mitzuteilen. Allerdings verzichtet die Mutter dann auch auf die im Mutterschutz geregelten Maßnahmen.

Nachweis der Schwangerschaft

Es reicht aus, zu melden, dass eine Schwangerschaft besteht. Wenn es der Arbeitgeber verlangt, muss die Schwangere eine Bescheinigung des Arztes oder der Hebamme über die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Geburtstermin vorlegen

Schutzfristen vor und nach der Geburt

Sechs Wochen vor der Geburt dürfen werdende Mütter gemäß dem Mutterschutzgesetz nicht mehr beschäftigt werden.
Nach der Geburt beträgt die Schutzfrist acht Wochen. Frühgeburten und Mehrlingsgeburten verlängern die Schutzfrist laut Mutterschutzgesetz um vier auf insgesamt 12 Wochen. Bei Frühgeburten und vorzeitiger Geburt verlängert sich die Schutzfrist um die nicht in Anspruch genommene Zeit.

Schutz vor Gefahren

Keine gesundheitsgefährdende Arbeit (näheres §4, Abs. 1 MuSchG). Der Arbeitsplatz und Arbeitsablauf der Schwangeren müssen laut Mutterschutzgesetz so gestaltet sein, dass keine Gefahren für die werdende oder stillende Mutter und das Kind entstehen. Muss die Schwangere bei der Arbeit ständig stehen, hat sie laut Mutterschutzgesetz Anspruch auf Ruhepausen im Sitzen. Umgekehrt dürfen Schwangere, die hauptsächlich im Sitzen arbeiten, ihre Arbeit zur Entspannung unterbrechen.

Arbeitszeitregelung

Nicht länger als 8 ½ Std. (netto Arbeitszeit)
Innerhalb von 2 Wochen, nicht mehr als 90 Std.
Anspruch auf eine Sitzgelegenheit
Arbeitsverbot zwischen 20.00 Uhr und 06.00 Uhr morgens
Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen (egal ob freiwillig oder nicht)

Beschäftigungsverbot

Ein Beschäftigungsverbot kann nur der Arzt aussprechen, das Gehalt wird für die Dauer des Beschäftigungsverbotes vom Arbeitgeber bezahlt (Durchschnittsverdienst der letzten 3 Monate

Kündigungsverbot

Schwangere dürfen von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monat nach der Geburt laut Mutterschutz nicht gekündigt werden.

Befristete Arbeitsverhältnisse

Werden durch die Schwangerschaft nicht verlängert

Elterngeld

http://www.elterngeld.de/

Urlaub

Der Urlaubsanspruch bleibt bestehen und verschiebt sich gegebenenfalls zum Ende der Elternzeit

Elternzeit

Spätestens sieben Wochen vor ihrem Beginn muß die Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden. Gleichzeitig mit der schriftlichen Anmeldung muß der/die ArbeitnehmerIn verbindlich festlegen, für welche Zeiträume innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden soll. Wenn die Elternzeit der Mutter sich unmittelbar an die Mutterschutzfrist bzw. an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub anschließt, dann wird die Zeit der Mutterschutzfrist ab Geburt bei der Zweijahresfrist berücksichtigt. Die Mutter muß sich in diesen Fällen bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes festlegen. Bei einer späteren Inanspruchnahme der Elternzeit beginnt die Zweijahresfrist mit Beginn der Elternzeit. Siehe auch Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz §16.



Quellen:

http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html/
www.familie.de
www.behoerdenwegweiser.bayern.de

Donnerstag, 2. August 2012

ANTWORT AUF NEUE KOMENTARE ÜBER HARTEN WETTBEWERB IM EINZELHANDEL

Auch ein harter Wettbewerb zwischen Einzelhandelsunternehmen darf nicht auf Kosten der Gesundheit der Mitarbeiter/innen ausgetragen werden.

Wenn auch keiner der Geschäftsführer und Marktleiter irgendetwas davon wissen will:
Aber an Gesetze sollte sich schon jeder halten.

Es gibt Gesetze über Mindestarbeitsbedingungen, die
von dem Manteltarifvertrag sehr abweichen zum Nachteil der Beschäftigten.

Nicht einmal diese Gesetze werden regelmäßig eingehalten.

Viele Kollegen/innen arbeiten regelmäßig über zehn
Stunden an einem Arbeitstag.
Nicht nur in der Saison, auch in der Urlaubszeit.

Viele der Menschen sind nicht nur in der Urlaubszeit Einzelkämpfer in ihrer Abteilung.

In den Pausen werden sie oft mehrmals genötigt, in die Abteilung zu gehen um Beratungsgespräche zu führen.

Bei über 35 Grad wird von den Menschen abverlangt, alleine ein oder zwei Abteilungen zu vertreten.
Wohlgemerkt, ohne durchgehend zustehende Pausen.
Pause ist Freizeit.

Da gibt es eine Fürsorgepflicht der Marktleitungen, die wenn nicht eingehalten wird, von der Geschäftsleitung angeordnet werden muss.

Das wird aber weder von den Marktleitern, noch von der Geschäftsleitung umgesetzt.

Das die Fa. Dehner keine soziale Einrichtung ist wissen wir alle.

Aber Grundrechte der Menschen sollte schon jeder einhalten.

 Der Mensch ist keine bezahlbares Objekt, dass gegen Entgeld benutzt werden kann so lange, bis bis er verschlissen ist.


Wenn jemand die Meinung vertritt, nur weil wir in einem Dienstleistungsbetrieb arbeiten, müssen wir dies alles hinnehmen,
der gehört bestraft, da er gegen alle Gesetze dieses Landes verstößt.