Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Montag, 30. April 2012

Und täglich grüssen die Überstunden

Muss ich Überstunden leisten?

Wie so oft heißt es auch hier, es kommt drauf an. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, ständig Überstunden anzuordnen. Möglich ist dies nur, wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist oder eine tarifliche oder betriebliche Vereinbarung besteht. Gleichfalls müssen die Voraussetzungen für die Anordnung von Überstunden auch im Einzelfall vorliegen. Ein pauschales Recht zur Anordnung von Überstunden gibt es somit nicht. In jedem Fall müssen vom Arbeitgeber bei der Anordnung von Überstunden die Interessen des Arbeitnehmers mitberücksichtigt werden.

Bei Notfällen oder sonstigen außergewöhnlichen Fällen, die den Betrieb bedrohen, müssen jedoch auch ohne besondere Regelungen Überstunden geleistet werden. Aus den Nebenpflichten des Arbeitsvertrags folgt, dass die ArbeitnehmerInnen besondere Gefahren für den Betrieb abwehren müssen. Im Zweifel heißt dies, dass Überstunden angeordnet werden können.

Werden ständig Überstunden angeordnet, sollten sich die Beschäftigten mit einer Beschwerde an den Betriebsrat oder an die ver.di-Bezirksvertretung wenden.

Ich habe einen Teilzeitjob und werde regelmäßig mit mehr Stunden eingeteilt, ist das zulässig?

Auch bei einem Teilzeitjob gilt die Regel, dass die Beschäftigen nicht ständig zu Überstunden herangezogen werden können. Eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten ist nach § 4 Abs.1 TzBfG verboten. Entscheidend ist die im Arbeitsvertrag festgelegte Stundenzahl. Solltest du ständig mit zu vielen Stunden eingeteilt werden, ist dies unzulässig. Beschäftige sollten sich an den Betriebsrat wenden, der ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage der Arbeitszeitverteilung hat.

Was bedeutet es, wenn ich eine pauschale Abgeltungsregelung bezüglich meiner Überstunden habe?

In den Arbeitsverträgen finden sich oft Regelungen, die eine pauschale Überstundenabgeltung vorsehen. Die geleistete Mehrarbeit wird dann mit dem gezahlten Bruttolohn als abgegolten betrachtet. Doch diese pauschalen Regelungen sind oft nicht zulässig. Es fehlt diesen Regelungen an der nötigen Bestimmtheit der Arbeitszeit. Denn der Arbeitnehmer kann nicht voraussehen, welchen Umfang seine Leistungspflichten haben werden und ist den Anordnungen seines Arbeitgebers ausgeliefert. Ist im Arbeitsvertrag eine Regelung enthalten, die keine Begrenzung der zu leistenden vergütungsfreien Stunden enthält, ist diese unwirksam und der Anspruch auf Überstundenvergütung besteht weiterhin.

Habe ich erst einen Anspruch auf Überstundenvergütung, wenn ich mehr gearbeitet habe als gesetzlich erlaubt ist?

Der Anspruch auf Überstundenvergütung ist nicht daran gebunden, ob mehr als die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gearbeitet wurde. Der Anspruch auf Überstundenvergütung richtet sich nach der vereinbarten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit einzuhalten.

Bekomme ich die Tage wieder, wenn ich während des Freizeitausgleichs krank werde?

Erkrankt der/die Beschäftigte an dem Tag, an dem nicht gearbeitet sondern Überstunden abgebaut wurden, werden ihm/ihr die Stunden nicht wieder gutgeschrieben. Dies ist dann der Fall, wenn der Tag bereits im Voraus vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Anders als Urlaub steht bei dem Freizeitausgleich nicht der Erholungsgesichtspunkt im Vordergrund. Es ist eher mit dem Fall vergleichbar, während des Wochenendes krank zu werden. Diese Tage bekommt man leider auch nicht wieder gutgeschrieben.


4 Kommentare:

  1. Überstunden - davon kann ich ein Liedchen singen.
    Die sind gang und gebe bei der engen Personalbesetzung. Dazu kommen noch unvorhersehene Ausfälle durch Krankheit. Und in der Saison noch ständige Umbauten. Als ob wir nicht schon genug Arbeit hätten und kaum noch rum kommen.
    Balkonien wird jetzt schon zum x-ten Male ungebaut an einen anderen Standort. Weiß da einer nicht was er will ?

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  2. Heute am Brückentag, war einfach nur Chaos angesagt. Stau auf den Dehnerparkplatz. Das hat was. Eine sechste Kasse wäre heute nicht schlecht gewesen. Aber das hätte die Situation wo eher verschärft.

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  3. Ich fasse das mal Dehner-spezifisch zusammen:
    In unseren Arbeitsverträgen steht, dass wir zur Leistung von Überstunden bereit sind, wenn der Arbeitgeber es möchte.
    Märkte, in denen es kein Betriebsrat gibt, sind der Willkür der Marktleitung ausgeliefert.

    Jetzt ratet mal, was die Marktleitung nicht möchte ... ;-)

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  4. Überstunden sind bei uns auch an der Tagesordnung - es werden massen von Minusstunden aufgebaut um sie jetzt in der Saison wieder abzubauen. Ok alles gut und schön dafür ist man im Winter mehr daheim usw. Was mich allerdings ärgert ist das die einen ihre Minusstunden mühevoll abarbeiten während andere in den Zeiten in denen sie für mehr Stunden eingetragen sind einfach plötzlich krank sind und so ohne viel zu tun wegbekommen. Sie sitzen daheim und bauen noch Minusstunden ab ohne einen Finger zu rühren. Sowas finde ich unfair, so werden die die nicht krank sind
    doppelt bestraft. Von früheren Firmen kenne ich wenn ich krank bin bin ich krank da mach ich keine Plus und auch keine Minusstunden, nur bei Dehner läuft das anders. klar das die Leute dann krank sind wenn man sie am nötigsten bräuchte. Das schürt ziemlich böses Blut auch zwischen den Kollegen

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