Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Montag, 30. April 2012

Und täglich grüssen die Überstunden

Muss ich Überstunden leisten?

Wie so oft heißt es auch hier, es kommt drauf an. Grundsätzlich ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, ständig Überstunden anzuordnen. Möglich ist dies nur, wenn eine entsprechende Klausel im Arbeitsvertrag enthalten ist oder eine tarifliche oder betriebliche Vereinbarung besteht. Gleichfalls müssen die Voraussetzungen für die Anordnung von Überstunden auch im Einzelfall vorliegen. Ein pauschales Recht zur Anordnung von Überstunden gibt es somit nicht. In jedem Fall müssen vom Arbeitgeber bei der Anordnung von Überstunden die Interessen des Arbeitnehmers mitberücksichtigt werden.

Bei Notfällen oder sonstigen außergewöhnlichen Fällen, die den Betrieb bedrohen, müssen jedoch auch ohne besondere Regelungen Überstunden geleistet werden. Aus den Nebenpflichten des Arbeitsvertrags folgt, dass die ArbeitnehmerInnen besondere Gefahren für den Betrieb abwehren müssen. Im Zweifel heißt dies, dass Überstunden angeordnet werden können.

Werden ständig Überstunden angeordnet, sollten sich die Beschäftigten mit einer Beschwerde an den Betriebsrat oder an die ver.di-Bezirksvertretung wenden.

Ich habe einen Teilzeitjob und werde regelmäßig mit mehr Stunden eingeteilt, ist das zulässig?

Auch bei einem Teilzeitjob gilt die Regel, dass die Beschäftigen nicht ständig zu Überstunden herangezogen werden können. Eine Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten ist nach § 4 Abs.1 TzBfG verboten. Entscheidend ist die im Arbeitsvertrag festgelegte Stundenzahl. Solltest du ständig mit zu vielen Stunden eingeteilt werden, ist dies unzulässig. Beschäftige sollten sich an den Betriebsrat wenden, der ein Mitbestimmungsrecht bei der Frage der Arbeitszeitverteilung hat.

Was bedeutet es, wenn ich eine pauschale Abgeltungsregelung bezüglich meiner Überstunden habe?

In den Arbeitsverträgen finden sich oft Regelungen, die eine pauschale Überstundenabgeltung vorsehen. Die geleistete Mehrarbeit wird dann mit dem gezahlten Bruttolohn als abgegolten betrachtet. Doch diese pauschalen Regelungen sind oft nicht zulässig. Es fehlt diesen Regelungen an der nötigen Bestimmtheit der Arbeitszeit. Denn der Arbeitnehmer kann nicht voraussehen, welchen Umfang seine Leistungspflichten haben werden und ist den Anordnungen seines Arbeitgebers ausgeliefert. Ist im Arbeitsvertrag eine Regelung enthalten, die keine Begrenzung der zu leistenden vergütungsfreien Stunden enthält, ist diese unwirksam und der Anspruch auf Überstundenvergütung besteht weiterhin.

Habe ich erst einen Anspruch auf Überstundenvergütung, wenn ich mehr gearbeitet habe als gesetzlich erlaubt ist?

Der Anspruch auf Überstundenvergütung ist nicht daran gebunden, ob mehr als die gesetzlich erlaubte Höchstarbeitszeit von 10 Stunden gearbeitet wurde. Der Anspruch auf Überstundenvergütung richtet sich nach der vereinbarten Arbeitszeit. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit einzuhalten.

Bekomme ich die Tage wieder, wenn ich während des Freizeitausgleichs krank werde?

Erkrankt der/die Beschäftigte an dem Tag, an dem nicht gearbeitet sondern Überstunden abgebaut wurden, werden ihm/ihr die Stunden nicht wieder gutgeschrieben. Dies ist dann der Fall, wenn der Tag bereits im Voraus vom Arbeitgeber genehmigt wurde. Anders als Urlaub steht bei dem Freizeitausgleich nicht der Erholungsgesichtspunkt im Vordergrund. Es ist eher mit dem Fall vergleichbar, während des Wochenendes krank zu werden. Diese Tage bekommt man leider auch nicht wieder gutgeschrieben.


Samstag, 28. April 2012

Betriebsrat: Kompetenz und Engagement für Gute Arbeit 2.0

Arbeitsfelder des Betriebsrats

  • Soziale Angelegenheiten
  • Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung
  • Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten

Arbeitszeit und Entlohnung

Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung bei allen Fragen der Arbeitszeitgestaltung und der Entlohnungsgrundsätze - soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht.

Dazu gehören unter anderem:

  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit
  • Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit
  • Urlaub
  • Auszahlung der Entgelte
  • betriebliche Lohngestaltung
  • Festsetzung von Akkord, Prämien und leistungsbezogenen Entgelten

(Paragraf 87 Betriebsverfassungsgesetz)

Ordnung des Betriebs und Verhalten der Arbeitnehmer

Alle Anweisungen des Arbeitgebers, die die Ordnung des Betriebs und das Verhalten der Beschäftigten regeln sollen, sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich mit dem Betriebsrat vereinbart werden.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Alkoholtest
  • Rauchverbot
  • Taschenkontrollen
  • Krankengespräche
  • Anwesenheitslisten
  • Parkplatzordnung

Ausnahme: Umsetzung von Sicherheits- und Hygienebestimmungen (Paragraf 87 Betriebsverfassungsgesetz Absatz 1, Ziffer 1)

Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung

Schutz und Prävention im Interesse der Beschäftigten. Ziel ist es, den gesetzlichen Arbeitsschutz im Betrieb effektiv umzusetzen.

Dazu gehören unter anderem:

  • Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhüten
  • Gesundheitsgefahren verhüten
  • allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz
  • Arbeit humanisieren
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten

(Paragrafen 89 bis 91 Betriebsverfassungsgesetz)

Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung

Der Betriebsrat hat Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Maßnahmen der betrieblichen Personalpolitik.

Dazu gehören:

  • Einstellungen
  • Versetzungen
  • Beurteilungen
  • Kündigungen
  • Personalplanung
  • Berufsbildung
  • Berufliche Weiterbildung
  • Beschäftigungssicherung

(Paragrafen 92 bis 98 Betriebsverfassungsgesetz)

Wirtschaftliche Angelegenheiten

Über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens und über wichtige Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten muss der Betriebsrat informiert werden.

Dazu gehören:

  • Betriebsänderung
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Wirtschaftsausschuss in Unternehmen mit in der Regel mehr als
    100 Beschäftigten

(Paragraf 80 Absatz 2 und Paragrafen 111 bis 113 Betriebsverfassungsgesetz)

ver.di unterstützt den Betriebsrat

ver.di unterstützt die neu gewählten Betriebsratsmitglieder und berät vor Ort, wenn der Betriebsrat zum Beispiel

  • Probleme mit dem Arbeitgeber hat
  • eine Betriebsvereinbarung aushandelt
  • tarifvertraglich geregelte Rechtsansprüche der Arbeitnehmer durchsetzen will

ver.di bietet ihren Mitgliedern - und vor allem den Betriebsratsmitgliedern - ein vielfältiges Qualifizierungsprogramm und viele nützliche Informationen. Die enge Kooperation zwischen ver.di und Betriebsratsmitgliedern ist ein wichtiges Fundament, um Arbeitnehmerrechte durchsetzen zu können.

Donnerstag, 26. April 2012

Betriebsrat: Kompetenz und Engagement für Gute Arbeit 1.0

Mehr Rechte für alle Beschäftigten

Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.

Der Betriebsrat

  • sorgt für eine gerechte Eingruppierung
  • bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: über Arbeitsbeginn und
    -ende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.
  • ist vor jeder Kündigung anzuhören
  • setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein
  • achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten
  • sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Betriebsrat - Beschäftigte - ver.di

  • Der Betriebsrat organisiert die Interessenvertretung der Beschäftigten im Betrieb
  • ver.di berät und unterstützt den Betriebsrat bei seiner Arbeit
  • Die ver.di-Mitglieder stärken dem Betriebsrat den Rücken

Die Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz

Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber eingehalten werden. (Paragraf 80 Absatz 1)

Stufenaufbau des Arbeitsrechts

  • Grundrecht, EU-Recht

z.B. Grundrechte, Diskriminierungsverbote, internationale Arbeits- und Sozialabkommen

  • Arbeitsgesetze, öffentliche Verordnungen

z.B. Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Unfallverhütungsvorschriften

  • Tarifverträge

Verträge zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeberverband bzw. Unternehmen

  • Betriebsvereinbarungen

Verträge zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber

  • Arbeitsverträge

Vertrag des/r Arbeitnehmers/-in mit dem Arbeitgeber

Die Grundsätze des Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat:

"Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter der Beachtung der geltenden Tarifverträge (...) mit (...) Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen." (Paragraf 2 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz)

"Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln..."(Paragraf 74 Absatz 1 Betriebsverfassungsgesetz)

Montag, 23. April 2012

Besser jetzt als nie: Infos zu erstmaligen Betriebsratswahlen 2.0

Arbeitsfelder des Betriebsrats

Der Betriebsrat

  • sorgt für eine gerechte Eingruppierung,
  • bestimmt mit über Arbeitsbedingungen: über Arbeitsbeginn und -ende, Pausenzeiten, Überstunden, Bereitschaftsdienst, Teilzeit, Gleitzeit usw.,
  • ist vor jeder Kündigung anzuhören,
  • setzt sich für die Rechte der Auszubildenden ein,
  • achtet darauf, dass alle Beschäftigten Weiterbildungsangebote erhalten,
  • sorgt für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die Rechtsgrundlage ist das Betriebsverfassungsgesetz

Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden

  • Gesetze
  • Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften
  • Tarifverträge und
  • Betriebsvereinbarungen

vom Arbeitgeber eingehalten werden.

(Paragraf 80 Absatz 1)

Soziale Angelegenheiten

  • Lage und Verteilung der Arbeitszeit
  • Gleitzeit, Arbeitszeitkonten, Schichtarbeit
  • Urlaub
  • Auszahlung der Entgelte
  • betriebliche Lohngestaltung
  • Festsetzung von Akkord, Prämien und leistungsbezogenen Entgelten

Personelle Angelegenheiten und Berufsbildung

  • Einstellungen, Versetzungen
  • Beurteilungen
  • Kündigungen
  • Personalplanung
  • Berufsbildung Berufliche Weiterbildung
  • Beschäftigungssicherung

Gesundheitsschutz, Arbeitsplatzgestaltung

  • Arbeitsunfälle
  • Gesundheitsgefahren verhüten
  • allgemeine Aufgaben im Umwelt- und Arbeitsschutz
  • Arbeit humanisieren
  • Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebung gestalten

Wirtschaftliche Angelegenheiten

Über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Unternehmens und über wichtige Planungen und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten muss der Betriebsrat informiert werden.

Dazu gehören:

  • Betriebsänderung
  • Interessenausgleich
  • Sozialplan
  • Wirtschaftsausschuss in Unternehmen mit in der Regel mehr als
    100 Beschäftigten

Samstag, 21. April 2012

Besser jetzt als nie: Infos zu erstmaligen Betriebsratswahlen 1.0

Wie wird eigentlich gewählt?

Es gibt zwei Verfahren:

In Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten ist ein vereinfachtes Wahlverfahren möglich.

In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten wird nach dem normalen Wahlverfahren gewählt.

Wo es bereits einen Betriebsrat gibt, setzt der den Wahlvorstand ein. Seine Mitglieder haben besonderen Kündigungsschutz. In Betrieben, die noch keinen Betriebsrat haben, können der Gesamtbetriebsrat oder, falls es keinen gibt, der Konzernbetriebsrat den Wahlvorstand bestellen. Existieren beide nicht oder werden nicht tätig, wird der Wahlvorstand auf einer Betriebsversammlung gewählt.

Im vereinfachten Wahlverfahren wird sie als Wahlversammlung bezeichnet. Zur Betriebs-/Wahlversammlung können drei wahlberechtigte Arbeitnehmer/innen des Betriebs oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen. Es empfiehlt sich in jedem Fall, ver.di rechtzeitig in die Vorbereitung der Wahlen und damit auch dieser Versammlung einzubeziehen. Wo es noch keinen Betriebsrat gibt, kann jederzeit - also auch außerhalb der üblichen Wahlzeiträume - gewählt werden. (Die letzten Betriebsratswahlen fanden vom 1. März bis 31. Mai 2010 statt)

Mit einem Betriebsrat haben alle Beschäftigten im Unternehmen mehr Rechte und werden besser in betriebliche Entscheidungsprozesse einbezogen.

Das Wahlergebnis steht fest - was nun?

  • Wahlvorstand informiert die gewählten Kollegen/-innen
  • Kollegen/-innen können die Wahl annehmen oder ablehnen
  • Gewählte Kollegen/-innen, die die Wahl annehmen, werden bekannt gegeben
  • Einladung zur konstituierenden Sitzung des Betriebsrats
  • Konstituierende Sitzung des Betriebsrats

Im zweiten Teil erfahrt Ihr mehr über die Aufgabenfelder eines Betriebsrats.

Freitag, 20. April 2012

JETZT SINNLOS VIERHUNDERTEUROKRÄFTE BEFRISTET EINSTELLEN ?

Die alten unbeliebten ausgebildeten Festangestellten müssen die Inkompetenz der Aushilfen wieder ausgleichen und ausbaden.

Die Menschen ( die neuen Kräfte) können nichts dafür.

Aber Menschen, die diesen Beruf nicht erlernt haben,  zum März oder später für kurze Zeit befristet einstellen, ist wirklich Krank.

Hauptsache, die Vorgesetzten können sich irgendwie rechtfertigen.

Wieso, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben Euch doch in der Saison Leute eingestellt.

Wir haben zwar Fachkräfte gesucht, aber leider auf die Schnelle niemand gefunden, der eine Ahnung von der Materie hat.


Aber besser irgend jemand, als niemand.

DANKE AN DIE GESCHÄFTSLEITUNG.

DENKT BALD UM.

BELÄSTIGT DIE ARBEITENDEN NICHT MEHR MIT FRAGEN NACH VERBESSERUNGSVORSCHLÄGEN .

Wir haben alle unsere Vorschläge schon ausgesprochen.

Mehr kompetentes Personal,
und das wichtigste:

Den Tarifvertrag 

Die Geschäftsleitung, sowie die Marktleitung möchte unsere Vorschläge doch gar nicht hören oder verstehen.

Richtet Dehner zu Grunde, Geschäftsleitung.
Ihr habt es bald geschafft.

Donnerstag, 19. April 2012

UMDENKEN BEI ANDEREN GROSSEN FIRMEN

Bei der Fa. Dehner ist diese Denkweise leider noch nicht angekommen.

Eure Geschäftsleitung ist, glauben wir, immer noch am Austesten, wie weit noch Einsparungen zu ungunsten der Beschäftigten durchgeführt werden können.

Das Kuriose ist, alle Einsparungen sind auch schädlich für unsere Kunden.

Ob ein Plan dahintersteckt, glauben wir nicht.

Wir denken, es wird einfach rumgedoktert.

Wir denken auch, dass der gesamte Geschäftsablauf nicht mehr von den Verantwortlichen richtig überrissen wird.
Täglich kommen neue Herausvorderungen auf die Kolleginnen und Kollegen zu, die nicht mehr nachvollziehbar sind für den täglichen Arbeitsablauf.

Mit Arbeiten übermüllt, wird allen noch zusätzliche Arbeit auf den Rücken gepackt.

Kein Wunder, wenn so langsam auch die Menschen, die sich vorher ruhig verhalten haben, aufständisch werden.

Aber scheinbar ist sich die Geschäftsleitung sehr sicher, den richtigen Weg zu gehen.

Arme Manager

Wir möchten nicht Dehner mit anderen Firmen vergleichen.

Wir glauben aber, bei Dehner wird diese Vorgehensweise nicht zu besseren Kundenfrequenzen und Umsatzsteigerungen führen.

Die meisten der unzufriedenen Angestellten der Fa. Dehner stellen sich aber nicht der Herausforderung, sich dagegen zu wehren.

Alles hinnehmen hilft halt nicht, um die  Begehren der Kolleginnen und Kollegen durchzusetzen.

Freitag, 13. April 2012

Der Blog und seine Regeln

Aus aktuellem Anlass hier noch einmal die Regeln für diesen Blog. Siehe auch oben links unter der Rubrik "Blogregeln"!


Wir bitten alle Verfasser von Beiträgen und Kommentaren um faire Diskussion, akzeptable Wortwahl.
Nicht geduldet werden verbale Angriffe auf andere Nutzer sowie die Nennung oder die Dokumentation privater Details aus dem Leben anderer User.
Kommentare, Foren und Blogs sind nicht von den Gesetzen entbunden. Es darf nicht zu Straftaten aufgerufen noch dazu angeleitet werden. Auch das Copyright muss beachtet werden.
Unser Blog mit der Kommentarfunktion ist eine Plattform, um Meinungen auszutauschen. Dazu ist es notwendig, dass die User andere Meinungen akzeptieren und respektieren.
Es sind Pseudonyme, auch Nicknames genannt, akzeptiert. Allerdings gelten natürlich auch hier Regeln (keine ehrverletzenden, beleidigenden oder hetzerischen Nicks).
Bitte veröffentlicht keine privaten Telefonnummern oder Adressen in den Kommentaren. Derlei Infos können per E-Mail ausgetauscht werden.
Die Kommentarfunktion ist nicht für die Verbreitung kommerzieller Werbung vorgesehen. Beiträge dieser Art werden von uns gelöscht.
Der Dehner Verdi Infoblog übernimmt keinerlei Verantwortung für Links auf externe Seiten.
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Sollten uns Beiträge bekannt werden, die gegen die Blogregeln verstoßen, werden diese kommentarlos gelöscht.

Montag, 9. April 2012

EINE NEUE ZITRONE WURDE ENTDECKT


Den Kolleginnen und Kollegen aus dem Markt Homburg reicht es jetzt.

Sie wollen sich dem ungerechten Umgang des langjährigen Marktleiters Herr Quinten nicht mehr beugen.

Wer ist wohl der Regionsleiter von Homburg? 
Natürlich Herr Riecken. Wen wundert es?

Herr Quinten herrscht in seinem Markt wie ein Machthaber und wird von Herr Ricken dabei voll unterstützt. 

Scheinbar ist der Marktleiter dem Regionsleiter Herr Ricken aber auch hörig.
Das  Verhalten der Mitarbeiter/innen wir sofort telefonisch an den Regionsleiter weitergegeben.
Vielleicht hat Herr Quinten aber Angst vor seinem Regionsleiter?

Die Kolleginnen und Kollegen berichten, dass Einschüchterungen, Gesetzesbrüche und Schikanen  an der Tagesordnung sind.

Ständig zeigt der kleine Möchtegernkönig seine Machtdemonstrationen, und möchte seinen  Untertanen alles am liebsten verweigern, was für die Kolleginnen und Kollegen menschlich wichtig ist.


Hauptsache, Herr Quinten kann auf den Kleinen herumtreten.

Leistungserpressungen finden täglich statt, und sind für den Marktleiter normal. 


Ein  Beispiel:

 „ wenn Sie diese angewiesenen Aufgaben in  der vorgegebenen Zeit nicht schaffen, dann sind Sie       wohl hier Fehl am Platz“.

Aber da gibt es ja noch viele Möglichkeiten, die der Marktleiter sehr tiefgründig seit Jahren ausschöpft.

Wie immer meinen alle Könige, sie haben und machen keine Fehler.


Aber Herr Quinten  täuscht sich sehr in sich.

Fehler in der Personalplanung sind bei ihm völlig normal.

Der Marktleiter vertuscht aber seine Fehler und plant einfach hintenrum die Kolleginnen und Kollegen dann kurzfristig für ihn passend.
Die Menschen werden schon in den Plan schauen.
Wenn nicht, haben die halt Pech gehabt. Mit ein bischen psychischen Druck  werden die schon arbeiten, wenn Herr Quinten das will.

Schließlich ist er hier ja der König.

Gegenseitige Hetzereien und Lügen  gegenüber den Mitarbeiter/innen zu seinen Gunsten gehören zum normalen Alltag von Herr Quinten.

 Rechthaberei ist  seine Stärkte und Widerspruch nicht erlaubt.

 Vertrauen und Ehrlichkeit sind Fremdwörter für den Marktleiter.

 Die Kunst alles zu verheimlichen und hinter verschlossenen Türen abzuhandeln ist seine große Stärke.

Irgendwie könnte man meinen, einige Marktleiter/innen haben ein Seminar zu diesem Thema besucht.
  
Alle Kolleginnen und Kollegen, die mit der Problematik des täglichen Arbeitsablaufs nicht mehr klarkommen, werden einfach zum be-und entladen von LKW`s eingeteilt, oder für andere nicht ihrer Fachlichkeit entsprechenden Arbeiten abkommandiert.

Herr Quinten ist genauso schlau, wie viele seiner Zeitgenossen.


Er plant seine Arbeitszeit genau so, dass er am wenigsten Stress auf sich nehmen muss.

Das Büro ist zum Beispiel nur Vormittags besetzt.
Was macht der Marktleiter?
Er arbeitet selbstverständlich überwiegend auch in der Frühschicht.

Abends werden natürlich die Gruppenleiter und der Stellvertreter zum Chef vom Dienst degradiert.

Natürlich wird vorausgesetzt, das die Verantwortlichen nebenbei die Arbeiten in der Abteilung erledigen:


Telefongespräche vom gesamten Markt entgegennehmen, Reklamationen bearbeiten, Ware die vor dem Markt steht am Abend einzuräumen, Kassenaufsicht  machen, Abrechnung und Schließdienst übernehmen………………..u.s.w.

Die Aufgabenübertragungen des Marktleiters enden für die Verantwortlichen und andere Mitarbeiter, die den Verantwortlichen in der Abteilung mit ausgleichen müssen, am Abend natürlich in totaler Erschöpfung.

Wie es wohl inzwischen in jedem Markt stattfindet, werden aus den schwach besetzten Abteilungen Mitarbeiter an die Kasse abgezogen.


Was natürlich zu einer nicht hinnehmbaren Belastung der verbleibenden Person in der Abteilung führt. 
Meist sind die Abteilungen nicht mehr besetzt .

ABER HALLO HERR HÖNIG: 
Vielen Dank sagen die Kunden für die gute Beratung. 

Wenn die Mitarbeiter/innen sich endlich gegen diese Knechtereien wehren, werden diejenigen von Herr Quinten unter Druck gesetzt.

Von den Geknechteten wird wird dann noch mehr Leistung erwartet.


Kolleginnen und Kollegen,die nach Erkrankungen wieder zurückkommen, werden mit scharfem Ton angewiesen die Abteilung in kürzester Zeit wieder in Ordnung zu bringen.

Pfui, Herr Marktleiter.

Es besteht keine Bereitschaft mit den Mitarbeitern/innen kooperativ zu arbeiten.
 Ziel ist nur Leistung, und es herrscht kein Verständnis für menschliche Belange.

Ängstliche oder formbare und egoistische Personen werden unter Druck gesetzt, um das Schutzschild um den Marktleiter zu festigen.


Ihnen wird vorgegaukelt, sie seien die besten im Betrieb, und fühlen sich sammt  ihren Fehlern ziemlich sicher vor Übergriffe.

Diese Personen werden dafür benutzt, andere in die Pfanne zu hauen, oder Arbeiten für den Marktleiter zu erledigen.

 Bei der Erstellung der  Personaleinsatzzeiten achtet der Marktleiter nicht auf die gerechte Verteilung von Früh-und Spätschichten, u.s.w.
  
Die Planung wird den Mitarbeiter/innen kurzfristig übergeben, und ist nicht realistisch.

Wenn Not am Mann ist, wird der Mitarbeiter mit verbalen Sprüchen gezwungen jetzt sofort Überstunden zu machen, oder auf den ersehnten freien Tag Morgen zu verzichten.

Es gibt natürlich auch Menschen die sich gegen diese Macht wehren.
Diese Menschen werden einfach unter Druck gesetzt.

 Alle nur denkbaren Arbeiten werden delegiert um selber nicht verantwortlich gemacht zu werden.  
Ältere und andere Nichtleistungträger werden von der Marktleitung mit der Regionsleitung ins Büro gerufen.


Es werden dann harte Mitarbeitergespräche durchgeführt.

Teilweise sind die  Betroffenen  nach dem Gespräch im Krankenstand.

Unzufriedene Kunden, lange Schlangen an der Kasse, wartende Kunden in den Abteilungen und  an der Warenausgabe sind Normalität.

Wenn das Marktbüro nicht besetzt ist, dann wird das Licht imBüro ausgeschaltet.

Dreimal dürft ihr raten, warum:


Damit soll verhindert werden, dass die Kunden,  die Hilfe suchen, in das Büro gehen und vergebens auf den rettenden Mitarbeiter der Fa.Dehner hoffen..

Vertrocknete Pflanzen und lustlose, frustrierte Mitarbeiter/innen, die nur noch nach  Dienstvorschrift arbeiten und  die schon längst innerlich gekündigt haben,  sind wie immer das Ergebnis. 
Es besteht hier, genauso wie in den meisten Märkten, dringender Handlungbedarf. 



Es gibt doch einen Betriebsrat in Homburg, werden jetzt einige von Euch sagen.



Der Betriebsrat muß sich aber auch erst neu zusammenfinden, da eine Umstrukturierung wegen  unvorhergesehenen tragischen Umständen stattgefunden hat.


Wir würden uns wünschen, dass alle Kolleginnen und Kollegen den Betriebsrat unterstützen werden.



Zusammen werdet Ihr hoffentlich euer Recht durchsetzen können, um  in einem menschlichem Arbeitsumfeld wieder arbeiten zu können.





Nur gemeinsam werden es Menschen schaffen, große Dinge durchsetzen zu können.




So liebe Geschäftsleitung:
So langsam solltet Ihr wissen, was so in euren Märkten abgeht.

Vielleicht Absicht von Euch?
1. 

Samstag, 7. April 2012

FROHE OSTERN WÜNSCHT DIE BLOGREDAKTION

Erholsame  Osterfeiertage wünschen wir allen Leserinnen und Lesern dieses Blogs.

LASST EUCH NICHT UNTERKRIEGEN.

Mittwoch, 4. April 2012

DEHNER LÄSST KEINEN MARKTSONNTAG AUS

ImDehnerradio wurde seit einigen Tagen  Werbung für den Marktsonntag gemacht.

" Am Sonntag haben wir für Sie geöffnet".


Es wurde nicht über den Ort sowie über die Öffnungszeiten des Marktsonntages im Werbesender  berichtet.


Eine neue Vorgehensweise der Geschäftsleitung? 

Am Sonntag, den 1.04.12 haben ca. dreißig Märkte den Marktsonntag durchgeführt.

Es ist nicht bekannt, ob Bayernweit, oder Deutschlandweit.

Soviel zu der Einstellung der Geschäftsleitung zu den Marktsonntagen und Sonderöffnungen.

Die Geschäftsleitung wird die Marktleiter/innen weiterhin beauftragen, Marktsonntage in den Städten und Kommunen zu beantragen.
Es ist nur die Frage der Zeit, dass der Sonntag als  normaler Arbeitstag gilt.
Wir alle wollen nicht, dass es soweit kommt.

AN ALLE BETRIEBSRÄTE:

LASST DIE FINGER VOM MARKTSONNTAG.

DENKT DARAN:

WIRD EINER GENEHMIGT, 
WIRD EIN ZWEITER KOMMEN, 
DANN EIN DRITTER....................





Montag, 2. April 2012

Farbe bekennen! Oder: Die Freiheit der Entscheidung

Es gehört mit zu den Gesetzmäßigkeiten unseres Lebens, unseres Alltags, dass wir immer wieder vor einer Entscheidung stehen, im Berufsleben wie im privaten Bereich. Nicht immer ist so eine Entscheidung frei, oft ist sie von Zwängen oder Notwendigkeiten begleitet, und manchmal treffen wir die Entscheidung zähneknirschend und mit einem unguten Gefühl. Doch wir entscheiden uns. Wir sagen ja oder nein, wir machen mit – oder lassen es.

Jetzt ist wieder so ein Zeitpunkt gekommen, wo wir uns entscheiden müssen. Und die Entscheidung könnte wesentlich folgenreicher sein, als vielleicht manch eine/r vermuten mag. Denn es geht um viel.


Es geht um einen sicheren Arbeitsplatz, um ein gesichertes finanzielles Einkommen - und um vieles mehr. Es hängt (auch) von unserer Entscheidung ab, ob wir auf diese wichtigen »Fundamente« unseres Leben auch in den nächsten Jahren bauen, mit ihnen planen können – oder nicht. Ich rede hier von Fundamenten, wie sie ein fester Job bei DEHNER bieten kann – und (bislang) für viele geboten hat.

Ja, ich bin dabei, ich mach‘ mit! Das ist hier die richtige Entscheidung. Ja, ich setze mich aktiv dafür ein, dass die von der Gewerkschaft verdi und den Dehner Beschäftigten geforderte Tarifbindung abgeschlossen wird, dass die DEHNER-Geschäftsführung diesen Vertrag unterzeichnet. Damit auch all das erhalten bleibt, was sich die DEHNER-Kolleginnen und -Kollegen mit ihrer Arbeit, mit ihrem Engagement für die Firma verdient haben.

Ja, ich bekenne Farbe – und beteilige mich an gewerkschaftlichen und betrieblichen Aktionen, die helfen, das legitime Ziel einer Rückkehr in die Tarifbindung durchzusetzen. Und ja, ich unterstütze die Gewerkschaft bei ihrem Kampf für die Interessen der DEHNER-Mitarbeiter auch finanziell – indem ich verdi-Mitglied werde (was übrigens eine Reihe von Vorteilen bringt).

Soziologen und andere Geisteswissenschaftler sprechen seit einigen Jahren von einer wachsenden Entsolidarisierung innerhalb der Gesellschaft: Viele Menschen würden immer egoistischer und hätten keinen Blick für die Nöte und Bedürfnisse ihrer Nachbarn oder Arbeitskollegen. Wir lebten in einer Welt der Einzelkämpfer, ist da zu lesen. Ich (allein), mit meinen Fähigkeiten, werde das schon schaffen, auch ohne die Hilfe von anderen, sei eine weit verbreitete Einstellung.

Das mag so sein. Aber für jeden einzelnen Menschen bedeutet es auch: Das muss nicht so sein! Denn jeder hat die Möglichkeit, eine Entscheidung zu treffen: so oder so. Und es ist eine Binsenweisheit, dass ein Zusammenschluss mehrerer Menschen eine größere Macht hat und mehr Einfluss besitzt, als ein einzelnes Individuum. Die Geschichte hat dies längst bewiesen.

Der große Münchener Schriftsteller Alfred Andersch hat in seinem Buch »Die Kirschen der Freiheit«, dem Bericht seiner Fahnenflucht während des Zweiten Weltkriegs – und auch in späteren Werken – den Wert und die Wichtigkeit der absoluten Freiheit jedes Einzelnen, sich in bedeutenden und existenziellen Lebenssituationen zu entscheiden, in den Mittelpunkt gerückt. Anderschs Freiheitsbegriff ist allerdings auch eng verknüpft mit den Begriffen „Verantwortlichkeit“ und „ethisches Handeln“. Der Mensch ist also nicht nur frei, sondern er hat auch Verantwortung zu tragen.

Jeder DEHNER-Mitarbeiter sollte in diesem Sinne seine Freiheit nutzen, um eine verantwortliche (und solidarische) Entscheidung zu treffen. Damit hilft er sich selbst – und er hilft natürlich seinen Kolleginnen und Kollegen.