Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Montag, 5. März 2012

DIE SAISON ÜBERLEBEN

Aktuelle sehr oft gestellte Fragen an die Blog-Redaktion wollen wir noch einmal kurz und bündig beantworten.

Der Arbeitgeber bzw. der Marktleiter braucht manchmal etwas Nachdruck, damit sie sich um korrekte Schichtpläne und Vergütung kümmern.
Es ist eine heikle Aufgabe, mit zu wenig Personal vernünftige Dienstpläne hinzubekommen um den Markt vernünftig betreiben zu können.

Gründsätzlich sind wohl dann die betroffenen Kollegen die dummen.


Die Betroffenen aber kennen oft noch nicht einmal ihre Rechte.
Das wollen wir ändern!


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Können Minus -Stunden mit Urlaub verbucht werden?

NEIN.

Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz und im Manteltarifvertrag geregelt und dient der Erholung. Eine Verrechnung mit Minusstunden ist nicht möglich, weil dies eine Kürzung des Jahresurlaubs des Beschäftigten zur Folge hätte.
Arbeitszeitregelungen haben mit Urlaubsregelungen grundsätzlich nichts zu tun!




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Kann mein Chef den Dienstplan einfach ändern?

NEIN

Der angeordnete Dienstplan ist verbindlich, Änderungen sind nur einvernehmlich möglich!
Auch wenn sich kurzfristig das Wetter ändert oder andere Kolleginnen und Kollegen nicht da sind, kann der Chef nicht einfach die Dienstpläne ändern.

Arbeit ist keine Überraschungsparty, der Dienstplan keine Wundertüte – ich darf meine Freizeit auch planen!

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Ich habe einen Arbeitsvertrag über wöchentlich 30 Stunden und werde nur 20 Stunden eingeteilt, oder einfach nach Hause geschickt weil keine Arbeit da ist, ist das rechtens?

NEIN

Der Arbeitgeber kauft mit dem Arbeitsvertrag das Recht, für uns die vereinbarte Arbeitszeit anzuordnen. Nimmt der Arbeitgeber sein Recht nicht in Anspruch, dann straft ihn das Arbeitsleben – denn seine Ansprüche auf unsere Arbeitskraft verfallen.


Bürgerliches Gesetzbuch § 293 Annahmeverzug und § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko.
Eins müsst ihr jedoch tun, eure Arbeitskraft anbieten und die Einhaltung des Arbeitsvertrags verlangen.
Werde ich dann nicht beschäftigt, habe ich auf alle Fälle Anspruch auf die mir zustehende Vergütung.

Mein Lohn darf auf keinen Fall gekürzt werden, die entstandenen Minuszeiten muss ich nicht einarbeiten.

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Der Chef sagt wir haben eine Jahresarbeitszeit, er kann einteilen wie er will. Es muss lediglich am 31.Dezember die durchschnittliche vertragliche/tarifliche Arbeitszeit erreicht werden.
Stimmt das?


NEIN

Eine Jahresarbeitszeit kann in einer Betriebsvereinbarung oder in Betrieben ohne Betriebsrat im Arbeitsvertrag vereinbart werden.


Nach den Regelungen des bayerischen Manteltarifvertrags Einzelhandel (§ 5 MTV) ist dann die Länge und Lage der Arbeitszeit für jeden Arbeitstag des Jahres oder Planungsabschnittes zu planen und festzulegen.


Wir haben die Erfahrung gemacht, dass es so nicht gemacht wird!


Es werden durch die Behauptung „wir haben eine Jahresarbeitszeit“ den Kolleginnen und Kollegen die tariflichen Zuschläge für Überstunden vorenthalten.

Richtig geplant werden Arbeitszeiten von den Chefs selten.

Die Kolleginnen und Kollegen haben da zu sein wenn es für notwendig befunden wird.


Das Risiko des Geschäftsbetriebes wird voll auf die Beschäftigten übertragen, Arbeit auf Abruf, Minusstunden aufbauen, Minusstunden einarbeiten, Überstunden leisten, kein freier Tag, usw.…..sind die Folgen. 


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Pause, muss ich in die Abteilung wenn der Chef ruft?

NEIN

Pause ist meine Zeit zur Erholung und müssen im Voraus festgelegt werden!


Pausen werden nicht bezahlt und somit kann der Chef mich nicht einfach in die Abteilung befehlen. In der Pause unterliege ich nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers und muss seinen Weisungen nicht nachkommen.

Ich kann selbstverständlich in der Pause einen Spaziergang machen und den Markt verlassen.
Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern, nach 6 Stunden muss eine Pause von 30 Minuten gewährt und genommen werden, nach 9 Stunden ist eine Pausenzeit von 45 Minuten einzuhalten.

Arbeitsunterbrechungen von weniger als 15 Minuten sind keine Pausen im Sinne des § 4 Arbeitszeitgesetzes!


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Muss ich geteilte Schichten arbeiten, und deshalb lange unbezahlte Pausen machen?

NEIN

In den Arbeitsverträgen sind, die Anzahl der Arbeitstage und die zu leistende Stundenzahl vereinbart.

Die tägliche Arbeitszeit ist an einem Stück zu leisten.


Der Arbeitgeber kann nicht einfach Arbeitszeiten anordnen wie es im gerade passt.
Er hat die Grenzen des „billigen Ermessens“ einzuhalten.


Die Grenzen des billigen Ermessens gemäß § 106 Gewerbeordnung bei der Festlegung der Arbeitszeit sind überschritten, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit in unzumutbarer Weise stückeln und dadurch zu lange unbezahlte Pausen unterbrechen will.
In Betrieben / Märkten ist die Lage der Schichtzeiten, die Dauer der täglichen Arbeitszeit und die Pausen in Betriebsvereinbarungen mit dem Betriebsrat zu regeln.
Das gilt auchauch für die Teilzeitbeschäftigten.

Betriebsvereinbarungen schaffen die Probleme der einzelnen Beschäftigten aus der Welt,
ohne Betriebsrat muss es jeder für sich selbst regeln
auch für die Teilzeitbeschäftigten.

Betriebsvereinbarungen schaffen die Probleme der einzelnen Beschäftigten aus der Welt.

Ohne Betriebsrat muss es jeder für sich selbst regeln 

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Ich bin im Urlaub oder habe meinen freien Tag, muss ich zur Arbeit gehen, wenn der Chef anruft?

NEIN
Wir sind hier nicht im Krieg!


Der Chef ist nicht das Parlament!


Der Vorgesetzte kann mich nicht einfach dienstverpflichten!


Wenn dies zulässig wäre, hätten die Unternehmer endlich die herbeigesehnte flexible Jahresarbeitszeit oder sogenannte kapazitätsorientierte Arbeitszeit, also die Arbeit auf Abruf.


Da schützt uns noch der anzuwendende Manteltarifvertrag Einzelhandel.

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Welche Vergütung steht mir im Krankheitsfall zu?

Grundsätzlich gilt, „Krank ist wie gearbeitet“

Es sind die Zeiten gutzuschreiben wie ich nach Dienstplan gearbeitet hätte.

Das heißt, es sind die auch geplanten Überstunden und Zuschläge zu vergüten, bzw. dem Freizeitkonto gutzuschreiben.


Eine Änderung des Dienstplans während Krankheit ist unzulässig (S. Dienstplanänderung),
zum Beispiel Freizeitabbau oder Minusstunden.
Dienstpläne dürfen nur einvernehmlich geändert werden, also nur mit Zustimmung des Betroffenen!

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Darum ver.di Mitglied werden und einen Betriebsrat wählen!





Allein machen sie Dich ein.
Gemeinsam wehren wir uns besser.


Mein Chef beutet mich nicht aus,
er nimmt nur das von mir
was ich zulasse!

6 Kommentare:

  1. genau, wie immer.
    Hilft halt nichts, die Schnautze zu halten.
    Wir sind für uns selbst verantwortlich.
    Wenn wir uns alles gefallen lassen, sind wir selber schuld.
    Warum lassen wir uns so viel gefallen?
    Wir, die Betroffenen müssen uns zusammen wehren.
    Dann wird es funktionieren.

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  2. Hallo,
    Hab zu dem ganzen auch mal noch ne Frage: Wenn mann eine wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 Stunden hat, kann es dann sein das mann weniger gepeppt wird, und die 20 Uhr Zuschläge dann dazu dienen das ein Mitarbeiter/in gerade so seine 37,5 Stunden Woche erreicht?.
    Desweiteren wie kann mann diesem Vorgang bei Dehner Einhalt gewähren?

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  3. Wo Betriebsräte vorhanden sind, gibt es teilweise Betriebsvereinbarungen, in der diese Zuschläge in die wöchentliche oder monatliche Arbeitszeit mit eingerechnet wurde.
    Diese Berrechnung dient oft zum Vorteil der Kolleginnen und Kollegen, um die Freizeitblöcke angenehmer gestalten zu können.
    Bei Krankheit und Urlaub bekommen aber alle diese Zuschläge auch gutgeschrieben.
    Darin liegt die Problematik.
    Laut Tarifvertrag bekommen die Kollegen/innen bei Krankheit die Nacht/Spätzuschläge nicht gutgeschrieben.
    Wenn das mit der Marktleitung nicht geregelt wurde, bekommen die Betroffenen nicht ihre vereinbahrte Arbeitszeit gutgeschrieben, da die Zuschläge fehlen.
    Unter diesen Umständen würden wir euch empfehlen, auf die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit zu bestehen.
    Unter diesen Umständen wird die Arbeitszeit mit 37:30 Std. gutgeschrieben. Zusätzlich der Zuschläge.
    bei Krankheit ohne der Zuschläge.
    Das heißt, ich gehe nicht ins minus mit der Arbeitszeit.
    Bei Krankheit bekommt ihr übrigens auch die Überstunden, wenn sie im Pep geplant wurden.
    Wenn ins minus geplant wurde, gilt die gleiche Regelung.
    Mehrarbeitszuschläge werden bei Krankheit nicht berührt.

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    1. "Laut Tarifvertrag bekommen die Kollegen/innen bei Krankheit die Nacht/Spätzuschläge nicht gutgeschrieben."

      Ich weiß ja nicht von welchem Tarifvertrag du sprichst, aber in dem, den ich kenne, steht etwas anderes. Mein Anwalt sagt dazu folgendes: Bezugnehmend auf das im § 4 Abs 1 EntgFG verankerte Entgeltausfallprinzip steht jedem Arbeitnehmer bei Krankheit die gleiche Vergütung zu, als hätte er gearbeitet wie geplant, einschliesslich aller Zuschläge. Davon ausgenommen sind abschliessend aufgezählt: Sonderzahlungen, einmalige sonstige Zahlungen und Mehrarbeitszuschläge.

      Nacht- und Spätzuschläge müssen bei Krankheit definitiv gutgeschrieben werden. Wenn dir dein Marktleiter oder sonstwer was anderes erzählt hat, hat er dich angelogen.

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    2. Die gesetzliche Regelung besagt, dass man die Zuschläge auch im Krankheitsfall bekommt, genauso als hätte man gearbeitet. Voraussetzung ist jedoch, dass der Dienstplan bereits eine Spätschicht vorgesehen hatte als die Krankmeldung die Marktleitung erreichte. Für Kranktage an denen zum Zeitpunkt der Krankmeldung noch kein Plan existiert, wird der Durchschnitt geschrieben (quasi wie bei Urlaub), was dann plusminus Null in der Woche ergibt. Man kann in diesem Falle nicht herkommen und sagen, man hätte ja vermutlich eine Spätschicht bekommen und deshalb stehen einem da Zuschläge zu. Vielleicht hatte er ja das gemeint.

      Mein Manteltarifvertrag gibt genau diese gesetzliche Regelung wieder.

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  4. Tja, gute Worte (wie so oft in diesem Blog).
    ABER.....
    Wie passt das, wenn der Betriebsrat (vom Stammhaus in Rain) bzw. der Gesamtbetriebsrat von (größtenteils ungesetzlichen) Zuständen weiß, aber (trotz MEHRFACHER Mitteilung von Mitarbeitern) nichts tut?
    Wie paßt es, daß der BR (Rain), trotz Zusage, nicht in der Lage ist, ein Telefongespräch zu führen (im Nachhinein wurde gesagt "...wir haben keine Zeit..."), das nur so 1-2 min dauert und bei dem es darum geht/ging einen Gesetzesverstoß zu überprüfen? (Urkundenfälschung bzw. Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften)
    Da klingt es wie Hohn, wenn da in dem obigen Beitrag gesagt wird:
    "...Allein machen sie Dich ein. Gemeinsam wehren wir uns besser..."
    "...Ohne Betriebsrat muss es jeder für sich selbst regeln..."
    In der Praxis heißt es eher:
    "...Mit Betriebsrat muss es AUCH jeder für sich selbst regeln..."
    denn "gemeinsam" heißt hier, in der Paxis, alle Mitarbeiter einer Abteilung und nicht Mitarbeiter und Betriebsrat.

    Außerdem...
    Im Beitrag oben heißt es:
    "...Betriebsvereinbarungen schaffen die Probleme der einzelnen Beschäftigten aus der Welt..."
    Aber wie kommt der Mitarbeiter dran?
    Über den BR nicht (wurde schon beim Vorsitzenden probiert)
    Über den Vorgesetzten auch nicht (der wäre ja auch blöd)

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