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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Samstag, 11. Februar 2012

Riskante Minijobs

„Dem Staat gehen durch die Minijobs erhebliche Einnahmen verloren (...). Niedrige Einnahmen bedeuten zudem geringere Kaufkraft. Bei der inzwischen hohen Anzahl von Minijobs hat dies auch Auswirkungen auf Stabilität und Wachstumsmöglichkeiten unserer Binnenwirtschaft.“

Drei Studien der Hans-Böckler-Stiftung zu geringfügiger Beschäftigung

Mit geringfügiger Beschäftigung versuchen immer mehr Arbeitgeber, die Arbeitskosten zu drücken. Gerade in großen Dienstleistungsbranchen wie Handel, Gastgewerbe oder Gebäudereinigung stellen sie eine wachsende Zahl von Minijobber/innen ein. Diese bekommen maximal 400 Euro im Monat brutto für netto, der Arbeitgeber zahlt lediglich pauschal rund 30 Prozent für die Sozialabgaben. Doch die Arbeitszeit liegt häufig durchaus im Bereich von 20 Wochenstunden. Jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ist mittlerweile ein Minijob, insgesamt sind es rund 7,3 Millionen. Für 4,8 Millionen Menschen, darunter 3,2 Millionen Frauen, ist es die einzige Erwerbstätigkeit. Spätestens seit der Arbeitsmarktreform der damaligen rot-grünen Bundesregierung im Jahr 2003 geht es längst nicht mehr nur um Hinzuverdienste.

„Der steile Aufstieg von Minijobs im deutschen Beschäftigungssystem ist ein besonders gutes Beispiel dafür, wie sich im Einzelnen begründbare Praktiken verselbstständigen und immer weiter weg führen von zukunftsfähigen Lösungen für eine moderne Erwerbsgesellschaft“, sagen Forscher der Hans-Böckler-Stiftung (HBS). Sie stellten am Donnerstag in Berlin drei neue Studien zum Thema geringfügige Beschäftigung vor.
Dorothea Voss, die das Referat Forschungsförderung der HBS leitet, wies auf die Unrechtmäßigkeit vieler Minijobs hin. Schließlich sei es nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz verboten, aufgrund kürzerer Arbeitszeiten geringere Löhne für ein- und dieselbe Tätigkeit zu zahlen. Sie wies darauf hin, dass im Frühjahr 2009 rund 88 Prozent der Menschen, die ausschließlich in einem Minijob arbeiteten, dies für einen Niedriglohn getan haben. Bereits im Sommer 2011 hatte der ver.di-Bereich Frauen- und Gleichstellungspolitik vorgerechnet, dass der Textildiscounter KiK 2009 durch seine geringfügig entlohnten Beschäftigten einen Lohnvorteil von rund 37 Millionen Euro hatte. Mit 5 Euro die Stunde hatte KiK damals seine Beschäftigten abgespeist, statt ihnen den Tariflohn von seinerzeit 12 Euro in der untersten Gruppe zu zahlen.

Die Studien der Hans-Böckler-Stifung zeigen, dass sich die steigende Zahl der geringfügig Beschäftigten insgesamt negativ auf die Lohnentwicklung in Deutschland auswirkt. Als eine Brücke in den Arbeitsmarkt seien sie nicht zu bezeichnen. Im Gegenteil: Minijobber/innen, die Arbeitslosengeld II beziehen, bekommen häufig besonders geringe Löhne, die oft noch deutlich unter 400 Euro im Monat liegen. „Minijobs sind außerdem mittlerweile fester Bestandteil eines prekären Erwerbsverlaufs", sagt die Wissenschaftlerin Christina Klenner.

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