Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Mittwoch, 30. November 2011

Eine Geschichte zum schmunzeln und nachdenken

EINE BALLONFAHRT MIT HERR HÖNIG 

Herr Hönig plant wieder mal, durch die Märkte zu ziehen.
Seine Überlegungen sind, alles besser zu machen als bisher.
"Es muss etwas besonderes sein, dachte er sich"
Was kann ich tun?
Ich muss in allen Märkten als bestens motivierter Geschäftsführer dastehen. Ich möchte den Mitarbeitern meine  Vorstellungen  von Führung eines gesunden Unternehmens, wie es Herr Weber Albert will, professionell rüberbringen.
Da Herr Hönig sich sportlich findet und eine gewisse unberechenbare Art an sich hat, (und er sich super findet), hat er eine tolle Idee !!!!


Er fliegt mit einem Heißluftballon ohne Hilfsmittel alle Märkte an.
Da werden alle staunen!!
Vielleicht könnte er  vor der Presse auch gut dastehen, und das Image der Fa. aufbessern.
( DieWebers würden ihm dafür die Füße vielleicht küssen).
Das ist eine super Idee!!! (dachte Hönig)

Herr Hönig ging mit dem Heißluftballon auf große Reise.
Nach stundenlangen wirren Flug bemerkte er:

"so eine Sch....e, ich hab mich verirrt".


Er geht tiefer und sichtet eine Frau am Boden.
Er sinkt noch weiter ab und ruft:

"Entschuldigung, können Sie mir helfen"?


Ich habe einem Freund versprochen, ihn vor einer Stunde zu treffen und weiß nicht wo ich bin.
( jedem zu erzählen, warum er unterwegs war, wollte er auch nicht).
Die Frau am Boden antwortet:

"Sie sind in einem Heißluftballon in ungefähr 10 Meter Höhe über dem Boden. Sie befinden sich zwischen 40 und 41 Grad  nördlicher Breite und zwischen 59 und 60 Grad westlicher Länge".


" Sie müssen Ingenieurin sein "


sagte der Ballonfahrer Herr Hönig.

"Bin ich", antwortete die Frau.


" Woher wussten Sie das?"
Nun, sagte Herr Hönig:

" alles was Sie mir sagten ist technisch korrekt, aber ich habe keine Ahnung, was ich mit Ihren Informationen anfangen soll. Fakt ist, dass ich immer noch nicht weiß wo ich bin.
Offen gesagt waren Sie mir keine große Hilfe".
Sie haben höchstens meine Reise noch verzögert.


Die Frau antwortet:

"Sie müssen im Management tätig sein."

"Ja,
antwortet Herr Hönig".
Aber woher wussten Sie das?

Die Frau antwortet:

Sie wissen weder wo Sie sind, noch wohin Sie fahren.
Sie sind aufgrund einer großen Menge heißer Luft in Ihre jetzige Position gekommen.
Sie haben ein Versprechen gemacht,von dem Sie keine Ahnung haben, wie Sie es einhalten können.
Sie erwarten von den Leuten unter Ihnen, dass diese  Ihre Probleme lösen.
Tatsache ist, dass Sie in exakt der gleichen Lage sind wie vor unserem Treffen.
Aber jetzt bin ich schuld!  erwiderte diese Frau.


Da dachte sich Herr Hönig  innerlich;

wieder eine Person die mich nicht versteht.
Ich wollte doch nur das beste für mich erreichen.
Also flog er zurück in seine Zentrale, und nahm den für Ihn einfacherenWeg in Anspruch.

Herr Hönig setzte sich in sein dickes Auto mit Navi .........


und versucht bis heute, seinen Weberknechten beizubringen,

wie ein schlankes, smartes hochprofitables Unternehmen (laut Aussage von Georg Weber )
funktionieren muß.


Ob Herr Hönig seinen Auftrag erfüllen kann, oder auch nicht, das weiß er glaube ich selbst nicht so recht.
Aber so schlimm ist das nicht für Herr Hönig.
Wenn es nicht so funktioniert,dann geht er halt ins nächste Unternehmen.

Dichtung oder Wahrheit?

Jeder sollte sich Gedanken darüber machen.
Egal, ob Betriebsratsgegner,oder für Betriebsräte, unentschlossene oder neutrale Menschen.


Herr Weber Georg hält sich immer nur im Hintergrund.
Außer es geht  um die Präsentation und Spendenbereitschaft der Fa. Dehner
Sehr geehrter Herr Weber Georg:

Wir haben mehr von Ihnen erwartet.



Mindestlohn im Einzelhandel

ver.di kämpft gegen Lohndumping und
ruinösen Verdrängungswettbewerb im Handel

Gegen Lohndumping und gegen den ruinösen Wettbewerb im Einzelhandel hat die Große Tarifkommission der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) heute in Ingolstadt konkrete Schritte beschlossen.

Einen menschenwürdigen Mindestlohn für die Beschäftigten im Einzelhandel durch einen allgemeinverbindlichen Mindestlohn-Tarifvertrag bezeichnen die ArbeitnehmervertreterInnen der wichtigsten Betriebe im bayerischen Einzelhandel als „ersten wichtigen Schritt“. Ihre Botschaft lautet: “Menschen haben ihre Würde und Arbeit hat ihren Preis“.

„Wir werden jedoch weiterhin für einen gesetzlichen Mindestlohn mit mindestens 8,50€ eintreten, um allen Beschäftigten einen existenzsicherndes Auskommen zu gewährleisten“, so Hubert Thiermeyer, ver.di Fachbereichsleiter Handel.

Gute Arbeit wird es aus Sicht der ArbeitnehmervertreterInnen allerdings nur geben, wenn die Beschäftigten von Betriebsräten vertreten werden und die Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge geschützt sind. Deshalb stehen die Ausweitung der Tarifbindung im Handel und die Wahl von mehr Betriebsräten ganz oben im Aktionsplan der Großen Tarifkommission. Der Aktionsplan steht unter der Überschrift: „Mensch sein auch am Arbeitsplatz“.

In den nächsten Wochen will ver.di die Beschäftigten im Handel zum Mindestlohn informieren und sie für ihre Kampagne gewinnen.

Darüber hinaus wird sie weiterhin Unternehmen ohne Tarifbindung unter Druck setzen, um mit der Ausweitung der Tarifbindung im Handel das Lohndumping zu bekämpfen.

Die Kunden werden von der Gewerkschaft in Zukunft noch mehr darüber informiert, ob es in den Unternehmen Betriebsräte gibt oder ob Tarifverträge eingehalten werden. Ver.di wird aber auch „die Schwarzen Schafe“ der Branche öffentlich benennen, um die Kundinnen und Kunden bei ihrer Kaufentscheidung zu unterstützen.

Verärgert zeigten sich die ArbeitnehmervertreterInnen über den erneuten Vorstoß der FDP, in Bayern die Ladenschlusszeiten bis 24.00 Uhr auszuweiten.

„Die FDP versucht auf dem Rücken der Beschäftigten im Handel und ihren Familien aus dem Umfragetief zu klettern“, kommentierte Hubert Thiermeyer, ver.di Verhandlungsführer im Einzelhandel.

„Damit will die FDP den ruinösen Verdrängungswettbewerb im Handel weiter anheizen und macht sich wieder einmal zum Knecht der Großkonzerne“, legte Thiermeyer nach. Er sieht die FDP in Bayern als familien- und zeitpolitische Geisterfahrer.

Montag, 28. November 2011

Zitat der Woche

Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur wenige damit.

Henry Ford

Samstag, 26. November 2011

Gute Gründe, ver.di Mitglied zu werden

In mehr als 1.000 Berufen sind unsere Mitglieder angestellt, selbstständig oder verbeamtet. Sie sind alle Dienstleisterinnen und Dienstleister oder arbeiten in der dienstleistungsnahen Industrie bzw. im Bereich Bildung, Kunst und Kultur. Menschen aus allen Milieus der Gesellschaft kommen in ver.di zusammen und einigen sich demokratisch auf gemeinsame Ziele.

  • Mitentscheiden
    Jede und jeder zählt und kann sich einbringen.
    Die Gewerkschaft ver.di lebt von der Vielfalt und dem Miteinander ihrer Mitglieder.

  • Wirksame Interessenvertretung
    Jede und jeder Einzelne ist Teil des Ganzen.
    Rund 2,2 Millionen Mitglieder garantieren eine wirksame Interessenvertretung.

  • Durchblick
    Mehr wissen als andere: aktuelle Informationen durch die kostenlose Mitgliederzeitung und vielfältige Bildungsangebote der ver.di.

  • Service
    Rat und Tat: individuelle Beratung und Unterstützung am Arbeitsplatz und vor Ort.

Wir sind eine Gemeinschaft und machen Einzelne stark.

Wir helfen und unterstützen uns gegenseitig. Hinter jedem Mitglied steht somit eine große Organisation, die bei der Vertretung der wirtschaftlichen und sozialen Interessen unterstützt. Und wir haben noch viel mehr zu bieten.

Schauen Sie einfach bei uns vorbei, Ihrem ver.di Betriebs- und Personalrat, den Vertrauensleuten, der Mitarbeitervertretung MAV, der Jugend und Auszubildendenvertretung JAV, dem ver.di Bezirk, Ihrem Fachbereich oder nehmen Sie direkt mit uns Kontakt auf.

Dienstag, 22. November 2011

Zehn Gute Gründe ver.di Mitglied zu sein

1. Lebenssicherheit durch Tarifverträge

Ohne Gewerkschaften gäbe es keine Tarifverträge, kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld, keinen Sonderurlaub, keine Zuschläge, keine vermögenswirksamen Leistungen..., denn gesetzliche Regelungen gibt es dazu nicht. Gesetzlich geregelt sind lediglich 24 Werktage Urlaub, und Arbeitszeiten bis zu 48 Stunden in der Woche.
Auch für Beschäftigte in Unternehmen, die nicht tarifgebunden sind, gilt: Wenn das allgemeine Lohnniveau steigt, Regelungen zu Urlaub und Arbeitszeiten gibt, wächst auch der Druck auf den Arbeitgeber, mehr zu gewähren. Automatisch geschieht dies nicht. Und nur ver.di-Mitglieder haben gemäß Tarifvertragsgesetz einen Rechtsanspruch auf tarifliche Leistungen, die ver.di durchgesetzt hat.


2. Solidarität und Stärke

Viele Menschen habenden Eindruck, ihre Stimme würde nicht zählen, Politik würde über ihre Köpfe hinweg gemacht. Aber gemeinsam können wir etwas ändern - für eine sozialgerechte Politik und ein Einkommen zum Auskommen. Dabei ist jeder gefragt. Und ob Fachbereich, Ortsverein, Jugend- und Frauenarbeitskreis: Jeder kann seine Vorstellungen, Erwartungen und Ideen mit einbringen und Spaß machen soll es auch!


3. Arbeitsrechtsberatung und Arbeitsrechtsschutz

und Arbeitsrechtsschutz Wenn es um Rechte aus dem Tarifvertragsgesetz, Verordnungen, Abmahnung, Mobbing oder Versetzungen geht - jedes Mitglied hat Anspruch auf individuelle Arbeitsrechtsberatung und - falls erforderlich - kostenlose Rechtsvertretung .


4. Sozialrechtsberatung und Sozialrechtsschutz

und Sozialrechtsschutz Ob Berufsunfähigkeitsrente, Arbeitslosengeld, Rentenfragen, Krankengeld - auch bei Streitigkeiten und Problemen mit Sozialversicherungsträgern, Berufsgenossenschaft, Arbeitsamt erhalten Sie Rechtsberatung und - falls erforderlich - rechtliche Vertretung durch ver.di vor den Sozial- und Verwaltungsgerichten.


5. Streikgeld

Bei Arbeitskämpfen gewährt ver.di Schutz und Sicherheit und zahlt Streik- und Aussperrungsunterstützung .


6. Den Durchblick behalten

Den Durchblick behalten Zur Information und Weiterbildung bietet ver.di regelmäßig Veranstaltungen, Seminare und Informationsmaterial an. Jedes Mitglied erhält kostenlos die Mitgliederzeitung ver.di-Publik .


7. Lohnsteuerberatung

ver.di bietet seinen Mitgliedern durch gewerkschaftliche Lohnsteuerbeauftragte auch eine kostenlose Lohnsteuerberatung an.


8. Freizeitunfall-Leistung

Eine bereits im Beitrag enthaltene spezielle Unterstützungsleistung hilft ver.di-Mitgliedern finanziell bei Unfällen in der Freizeit durch Krankenhaustagegeld, Invaliditäts- oder Todesfallentschädigung .


9. Mietrechtsberatung

Seit dem 1. Juni 2003 gibt es für alle ver.di-Mitglieder die Möglichkeit einer telefonischen Mietrechtsberatung .


10. Mitgliedervorteilsservice

Über die o.g. Leistungen hinaus gibt es bei ver.di individuelle Angebote zur Urlaubsplanung, zum Versicherungsschutz, für hochwertige Konsumgüter und Kulturveranstaltungen zu Sonderkonditionen .
Die GUV/Fakulta bietet Schutz und Hilfe bei beruflich veranlassten Fahrten und Transporten, sowie auf dem Wege von und zur Arbeit für einen Eigenbeitrag von 21 Euro im Jahr.

Montag, 21. November 2011

"Die Arbeitgeber sind eh‘ stärker!"

Ein Grund mehr,in die Gewerkschaft einzutreten.


Denn jedes neue Mitglied schwächt die angeblich so starken Arbeitgeber. In deren „Stärke“ spiegelt sich oft nur die Schwäche einer Gewerkschaft. Schon deshalb müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer daran interessiert sein, Gewerkschaften zu stärken – mit ihrer Mitgliedschaft.

Im Übrigen wissen auch die Arbeitgeber, dass sie gemeinsam ihre Interessen besser vertreten, zum Beispiel im Arbeitgeberverband.

Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer heute für selbstverständlich halten, haben Gewerkschaften erkämpft. Zum Beispiel Urlaub von sechs Wochen oder 30 Werktagen - der gesetzliche Anspruch beträgt nur 24 Werktage.

Praktisch alles Erreichte müssen Gewerkschaften heute verteidigen – oft erfolgreich. Und nur die Gewerkschaften führen Tarifverhandlungen über Einkommen und soziale Leistungen wie Urlaub, Urlaubsgeld und Sonderzahlungen.

Sonntag, 20. November 2011

Zitat der Woche

Mein Großvater sagte mir einst, dass es zwei Sorten von Menschen gäbe. Die, die arbeiten und die, die sich die Lorbeeren für diese Arbeit einheimsen.
Er sagte mir, ich solle versuchen in der ersten Gruppe zu sein; es gäbe dort viel weniger Konkurrenz.



Indira Ghandi

Mittwoch, 16. November 2011

DIE ZITRONE DER WOCHE


Unser Zitronenreporter war wieder mal unterwegs.

Heute bekommt

Regionsleiter Herr Ricken ( Region III )

den heißbeliebten Titel                     " ZITRONE DER WOCHE "

Herr Ricken bietet den Kolleginnen und Kollegen in der Region III  150 Euro über Tarif an.
Durch diese 150 Euro über Tarif sind dann alle Überstunden, die in der Zukunft geleistet werden, abgegolten.

EIN SEHR UNMORALISCHES ANGEBOT, HERR RICKEN!!!!!!

Sie ziehen die Kollegen/innen absichtlich über den Tisch, obwohl Sie wissen, das es rechtlich total verwerflich ist.

150 Euro entsprechen gerade mal 10 Arbeitsstunden bei einem Gruppenleiter.

Jeder bei Dehner weiß, was für eine Menge an Überstunden in der Saison getätigt werden.
Die Beschäftigten werden gleich zweimal bestohlen.
Alle Überstundenzuschläge, die den Kollegen/innen laut Tarifvertrag zustehen, fallen auch noch  weg.

Herr Ricken:
Sie klauen den Kolleginnen und Kollegen ZEIT UND GELD

 SOVIEL ZU DEN FAIREN BEDINGUNGEN BEI DEHNER

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH AN DEN BLOG

Dr.  Flassak wird morgen 50, Herr Kreil ist 20 Jahre bei Dehner............

UND DER DEHNER - VER.DI - INFOBLOG WURDE AM 14.11.11 EIN JAHR ALT

der Zugriff der eifrigen Blog- Leser ist sensationell hoch.
wir haben heute 188940 Klicks zu verzeichnen.

DANKE AN ALLE


Zeigen wir es der Geschäftsleitung.

Bis Ende diesen Jahres wären 200000 Zugriffe  dank eurem Interesse locker zu schaffen.

ALLIANZ FÜR DEN FREIEN SONNTAG

Verordnung über Ladenöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen für Betriebe in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und wallfahrtsorten. (§ 10 Ladenschlussgesetz Bayern)

Wie man aus Zeitungsberichten entnehmen konnte, hat die Stadt Rain einen Antrag bei der Bayrischen Landesregierung gestellt, die Sonderregelungen des §10 LadSchlG anwenden zu dürfen.

Der Antrag wurde vom zuständigen Ministerium bewilligt, und am 14.09.2011 bekanntgegeben.

Somit könnte die Stadt Rain den Verkauf von Badegegenständen, Devotionalien, frischen Früchten, alkoholfreien Getränken, Milch und Milcherzeugnissen im Sinne des § 4 Abs. 2 des Milch und Fettgesetzes, Süßwaren, Tabakwaren, BLUMEN und Zeitungen, sowie Waren die für die Stadt kennzeichnend sind , für den Verkauf freigeben.
Die Stadt Rain hat jetzt die Möglichkeit,die Ladenöffnung für Geschäfte, die das Sortiment überwiegend anbieten, für

40 SONN- UND FEIERTAGE IM JAHR AN 8 STUNDEN
FREIZUGEBEN

Über die Anzahl der offenen Sonn- und Feiertage entscheidet der Stadtrat durch Verordnung.

Ob da nicht mal wieder gewisse Personen der Geschäftsführung ihre Finger im Spiel haben?
Jaja Herr Hönig, Sie sind doch einer der größten Liebhaber von Marktsonntagen.

Die Stadt RAIN am LECH ist schon ein riesiger Touristenanziehungspunkt mit vielen Attraktionen und Freizeitmöglichkeiten Herr Bürgermeister Martin.

 RESPEKT.


FOLGEN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN


Werden die 40 möglichen Öffnungen umgesetzt, sind Sonn- und Feiertage normale Arbeitstage für die Beschäftigten.


Der Stadtrat könnte also beschließen,dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Gartencenter Rain sich über ihre  gemeinsame Freizeiten an Sonn- und Feiertagen keine Gedanken mehr machen brauchen!

Sollte dann noch Dehner die Sonderregelung in Anspruch nehmen und voll ausschöpfen wollen, wird der Betriebsrat einiges zu regeln haben.

Sonn- und Feiertage haben im Handel einen sehr hohen Stellenwert.

Es sind die einzigen sicheren gemeinsamen arbeitsfreie Tage der Woche für die Familie, Sport und Freuden !

Schaut man sich das mögliche Warensortiment (z.B. Blumen)an, braucht wir kein Hellseher zu sein, wer die Sonderöffnung in Rain haben möchte.

Bis jetzt liegt noch kein Antrag der Geschäftsleitung bei den Betriebsräten in Rain  vor.

ABER ER WIRD KOMMEN!

Sonntag, 13. November 2011

ALLIANZ FÜR DEN FREIEN SONNTAG ( AUGSBURGER ALLIANZ )




„Schutz des Ladenschlusses bedeutet Schutz der Sozialen Marktwirtschaft!“

Augsburger Allianz mahnt zur Einhaltung der bestehenden Gesetze – häufig wird deren Einhaltung nicht verfolgt

Zu einem Jubiläum ganz besonderer Art lud die Augsburger Allianz für den freien Sonn­tag am 8.November ein: Auf den Tag genau fünf Jahre zuvor fand die historische Ent­scheidung in der CSU-Landtagsfrak­tion statt, den Ladenschluss bis auf Weiteres unange­tastet zu lassen. Aus diesem Anlass lud sie betroffene Beschäftigte dazu ein, zu berich­ten, was der Laden­schluss für sie bedeutet. Sie beschrieben, welche soziale Funktion diese gemeinsame Zeit für sie hat.
Gerade einmal fünf Jahre ist es her, seit der historischen Entscheidung der CSU-Fraktion im baye­rischen Landtag. Im Zuge der Föderalismusreform war es notwendig geworden, für die Bundes­länder eigene Regelungen zu treffen – Ministerpräsident Edmund Stoiber plädierte im Vorfeld für eine werk­tägliche Erweiterung der Öffnungszeiten bis 22.00 Uhr. Doch es kam – auch gerade wegen seiner Ab­wesenheit zum Zeitpunkt der Abstimmung anders: aufgrund des Patts von 51 zu 51 Stimmen blieb alles beim Alten. Bayern ist damit neben zwei weiteren westdeutschen und einem ostdeutschen das einzige Bundes­land, in dem noch keine 24-Stunden-Öffnung möglich ist.
Für die Lokale Allianz für den freien Sonntag begrüßte Peter Ziegler, Diözesansekretär der Katho­lischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB), die Anwesenden und bat Gerhard Feda, Betriebsratsvor­sitzender von Dehner in Rain am Lech um sein Statement. Dieser betonte die besondere Bedeu­tung gemeinsamer freier Zeiten: „Wenn man schon an drei von vier Samstagen arbeiten muss, braucht man wenigstens den Sonn­tag, sonst wird das gerade für Familien besonders proble­ma­tisch.“ Durch die längeren Öffnungs­zeiten würde nur der Kuchen umverteilt, dieser werde aber nicht größer; außer­dem würden die Präsenzzeiten am Sonntag durch eine reduzierte Personalaus­stat­tung am Werktag auf­gefangen.
In dasselbe Horn blies Reinhold Merkl, der als Vorsitzender des Betriebsrats bei Dehner in der Acker­mann­straße seine Situation beschrieb. Er erlaubte einen Einblick in seinen Lebenslauf und beschrieb anschaulich, wie er als im Einzelhandel Beschäftigter zunehmend zum Außenseiter im sozialen Mitei­nan­der geworden sei, allein dadurch, dass er zu den Zeiten, in denen sich andere zum Sport trafen, hinter der Verkaufstheke stehen musste. Er beschrieb die fatale Auswirkung etwa auch von Marktsonn­tagen auf das Klima in den Filialen – die angebliche Freiwilligkeit führte am Ende doch dazu, dass sich Einzelne zur Arbeit gezwungen sähen.
Für die Allianz betonte Wolfgang Peitzsch vom DGB die Gefahr der Einkaufsnächte, die sich von Augs­­burg ausgehend zuneh­mend in die Augsburger Umgebung auszudehnen drohten. Insgesamt, so waren sich alle Vertreter einig, wären die gesetzlichen Vorgaben durchaus ausreichend, problema­tisch aber ist deren Umsetzung in der kon­kreten Kommune – beispielsweise sei es sehr fragwürdig, ob die Erweiterung der Kur- und Erholungs­orte wirklich sachgerecht vorgenommen worden sei, wie Tho­mas Gürlebeck von ver.di es für die Allianz formulierte…


Samstag, 12. November 2011

Ein kleiner Kalauer zum Wochenende


Nachdem die Führungsriege bei Dehner immer noch fieberhaft nach diesem ominösen Isnogud sucht, hier das aktuellste Fahndungsplakat.

Dienstag, 8. November 2011

ARBEITSVERTRAG - ÜBERSTUNDENREGELUNG

 Die Kollegen/innen werden bei Dehner sehr oft auf die Formulierung:


 "Die das Tarifgehalt übersteigenden Bezüge sind auf etwaige Mehrarbeit anrechenbar"

verwiesen.

Das ist unzulässig!


Rechtsprechung:
LAG Hamm, Urteil vom 18. März 2009 - 2 Sa 1108/08

Eine arbeitsvertragliche Vereinbarung, wonach erforderliche Überstunden des Arbeitnehmers mit der monatlichen Vergütung abgegolten sind, ist gemäß § 307 Absatz 1 BGB unwirksam.
Es muss dem Arbeitsvertrag zumindest zu entnehmen sein, wie viele Überstunden der Arbeitgeber ohne zusätzliche Vergütung zu leisten hat.
( so bereits LAG Hamm, Urteil vom 11. Juli 2007 - 6 Sa 410/07 )

WEIHNACHTSGELD BEI DEHNER

WEIHNACHTSGELD IST( NOCH ) TARIFVERTRAG UND KEIN GESCHENK DES ARBEITGEBERS


Der Tarifvertrag Sonderzahlungen
gilt für die Fa. Dehner nach wie vor weiter.

Im Tarifvertrag abgesichert ist eine tarifliche Sonderzahlung von 62,5 % des monatlichen Tarifentgelds.
Die Zahlung ist am 30.11. fällig.
Anspruchsberechtigt ist, wer an diesem Stichtag mindestens ein Jahr dem Betrieb angehört.

Leistungen aus den Tarifverträgen haben die Gewerkschaften mit ihren Mitgliedern erkämpft.

Gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch aus dem Tarifvertrag.

AUS DEM TARIFVERTRAG ÜBER SONDERZAHLUNGEN


§ 4 Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) Ziffer 2 b


Aus dem Betrieb ausscheidende Beschäftigte haben nach Erfüllung der Wartezeit ( die am 1. Dezember des Kalenderjahres mindestens 12 Monate ununterbrochen beschäftigt waren ) Anspruch auf so viel Zwölftel der tariflichen Sonderzuwendung, wie sie im laufenden Kalenderjahr volle Monate im Unternehmen tätig waren.

Tarifverträge schützen !

Tarifverträge regeln immer besser als Gesetze !

Tarifverträge sichern die Lohnentwicklung und somit unser Einkommen !

Tarifverträge sind die Messlatte für die Beschäftigten, ohne Tariflohn kein Übertarif !

Freitag, 4. November 2011

MINIJOBS DA IST MEHR FÜR SIE DRIN, TEIL5

IHR RECHT BEI EINER SCHWANGERSCHAFT

Auch als geringfügige Beschäftigte stehen Sie unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes, in dem zwingende Schutzvorschriften für Mutter und Kind festgelegt sind.


Es würde den Rahmen dieses Berichtes sprengen, auf Fragen des Mutterschutzes vertieft einzugehen, nur soviel:
  • Sie genießen einen besonderen Kündigungsschutz.
  • Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und Tätigkeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen ausgesetzt sind oder die bestimmte körperliche Belastungen verursachen.
  • Es gibt Schutzfristen vor und nach der Entbindung.
  • Sie haben Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
  • Sie haben Anspruch auf Elterngeld.
Falls für Sie ein Beschäftigungsverbot während der Schwangerschaft ausgesprochen wurde, erhalten Sie "Mutterschutzlohn" in der Regel in Höhe Ihres Nettoverdienstes.

Die Arbeitgeberin bekommt diesen übrigens von der Minijobzentrale erstattet.

Sind Sie geringfügig beschäftigt und nicht selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung, steht Ihnen dennoch ein Mutterschaftsgeld in Höhe von insgesamt höchstens 210.- Euro zu.

UM dieses Mutterschaftsgeld zu erhalten, benötigen Sie eine Bestätigung Ihres Betriebes über Ihre Beschäftigung und eine Geburtsurkunde mit dem standesamtlichen Vermerk "nur gültig für Mutterschaftshilfe".

Senden Sie diese Unterlagen an das Bundesversicherungsamt in Bonn, und beantragen Sie die Zahlung des Mutterschaftsgeldes.
Der Antrag kann auch unter www.bva.de online gestellt werden.

Achtung:

Sind Sie während der Elternzeit geringfügig beschäftigt und sind Sie weiter ein eigenständiges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse und nicht in der Familienversicherung versichert, dann erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse Ihren durchschnittlichen kalendertäglichen  Nettoverdienst als Mutterschaftsgeld während der gesamten Mutterschutzzeit.

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts ( 10 AZR 552/91 ) darf Urlaubs- und Weihnachtsgeld wegen Abwesenheit aufgrund des Mutterschutzes  nicht gekürzt werden..


IHR RECHT BEI KÜNDIGUNG

Das Kündigungsschutzgesetz gilt für alle Arbeitnehmer/innen im Betrieb, also auch für Sie.

Vorraussetzung ist allerdings, dass Sie mindestens sechs Monate bei Ihrer Arbeitgeberin beschäftigt sind und das der Betriebmehr als fünf Beschäftigte hat.
Teilzeitkräfte werden bei der Ermittlung der Beschäftigtenzahl nur mit abgestuften Anteilen mitgerechnet.
Wenn Sie nach dem 31.12.2003 eingestellt wurden, gilt das Kündigungsschutzgesetz für Sie, wenn der Betrieb mehr als zehn Beschäftigte hat.

Kündigungsfristen gelten auch unabhängig vom Kündigungsschutzgesetz:

Für alle Beschäftigten gelten die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen.


Es kann grundsätzlich mit einer vierwöchigen Frist zum 15. oder letzten eines Kalendermonats gekündigt werden. Längere Fristen gelten nach einer mehr als zweijährigen Betriebszugehörigkeit. Diese erhöhen sich nach zwei Jahren auf einen Monat, nach fünf Jahren auf zwei Monate jeweils zum Monatsende.

Sollten Sie noch länger beschäftigt sein, erkundigen Sie sich nach den dann gültigen Kündigungsfristen.
Berechnet wird die Betriebzugehörigkeit erst ab dem 25. Lebensjahr.

Sollten Sie in einem Kleinbetrieb beschäftigt sein, der weniger als 20 Arbeitnehmer/innen hat, kann die Arbeitgeberin durch Einzelvertrag mit Ihnen eine kürzere Kündigungsfrist vereinbaren.

Vier Wochen dürfen aber nicht unterschritten werden.
Ebenfalls durch ausdrücklichen Vertrag kann mit vorübergehend Beschäftigten (bis zu drei Monaten )Aushilfskräften eine kürzere  Kündigungsfrist vereinbart werden.

In Tarifverträgen festgelegte Kündigungsfristen haben vorrang.

DIE KÜNDIGUNG MUSS SCHRIFTLICH ERFOLGEN.
MÜNDLICHE KÜNDIGUNGEN SIND UNWIRKSAM.

Besonderen Kündigungsschutz haben Sie, wenn Sie schwanger oder schwerbehindert sind.

Sie sollten bei einer Kündigung unverzüglich fachlichen Rat einholen und ggf. innerhalb von 21 Tagen Klage beim Arbeitsgericht einreichen.

Wenn in Ihrem Betrieb ein Betriebsrat besteht, muss die Arbeitgeberin die Kündigung auch mit dem Betriebsrat abwickeln. Der Betriebsrat muss der Kündigung  zustimmen.

Wenden Sie sich an den Betriebsrat.


Wenn Sie Gewerkschaftsmitglied sind können Sie auch den Arbeitsrechtsschutz der Gewerkschaft in Anspruch
nehmen.
der ist für Sie kostenfrei. 


Wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, müssen Sie diese Kosten selbst tragen, auch wenn Sie diesen Prozess gewinnen.

Befristete Verträge laufen mit Fristablauf aus.
Sie müssen nicht gekündigt werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine mehrmalige Befristung auch unwirksam sein.
Dies wäre für Sie besonders im Fall einer Schwangerschaft wichtig.

.....DURCH SIE SELBST

Sie können jederzeit ohne  Angabe von Gründen kündigen.
Aber auch Sie sind zur Einhaltung der Kündigungsfristen verpflichtet, da Sie sich sonst möglicherweise schadensersatzpflichtig machen

Alle Angaben sind ohne Gewähr

Bein nächsten mal:
Steuern und Beiträge im Minijob

Wichtig:

Wenn das Thema für euch weiterhin interessant ist, dann gebt einfach eine kurze Meinung zu dieser Postserie ab.
Egal positiv oder negativ.
Wir sind auch gerne bereit, andere Themen, die für Euch wichtig sind, zu berücksichtigen.
Wir bitten aber auch für Verständnis, dass nicht alle Themen sofort im Blog verarbeitet werden.