Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Dienstag, 13. September 2011

"Der Kunde zu Gast in unserem Hause" - 8.0

8. Äußeres Erscheinungsbild

* Wir sind durch die Arbeitskleidung und das Namensschild klar zu erkennen.
- Wobei hier KEINERLEI Tragepflicht besteht!!!

* Wir zeigen ein gepflegtes Äußeres und tragen saubere Arbeitskleidung.
- Dann sollte nur noch die Arbeitskleidung die man bestellt, auch geliefert und nicht wahllos gestrichen werden. Und zum Erscheinungsbild nur eins... Jeder wie er mag, alles ist erlaubt.

* Kaugummi ist im Kundenkontakt nicht erlaubt.

6 Kommentare:

  1. Auch sollte die Qualität der Arbeitskleidung nicht aus aus einer Produktion von KIK&Co. kommen,
    z.B. die T-Shirts, einmal waschen sind die Seitennähte (fast) am Bauchnabel.
    Ebenso finde ich die Mengenrationierung zu wenig, 4 T-Shirts in der heissen Periode pro Woche, ich brauche da mind. pro Tag eines und die anderen sind beim waschen/trocknen.
    ( man bedenke, nicht alle haben einen el. Wäschetrockner!!!)

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  2. Hab gestern einen Bericht über den Möbelriesen XXXLutz im ZDF gesehen. Konnte hier einige parallelen zu uns finden. Die haben übrigens auch keinen Tarifvertrag !!!

    Unsere GL denkt sich scheinbar:
    "Folge dem roten Stuhl"
    PS: Mit einem "roten Stuhl" würde ich lieber zu einem Arzt gehen, könnte schlimm enden :-)

    Euch liebe Kolleginnen und Kollegen kann ich nur raten:
    "Folget dem Link"
    und wehret den Anfängen, so lange es noch möglich ist ...

    http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/1436956/Miese-Stimmung-bei-XXX-Lutz-Mitarbeitern#/beitrag/video/1436956/Miese-Stimmung-bei-XXX-Lutz-Mitarbeitern

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  3. Hallo,
    lese ich hier richtig?? Es besteht überhaupt keine Tragepflicht bei Dehner?

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  4. tja manchmal sollen wir eben für dumm verkauft werden und einfach nur den mund halten und zur arbeitskleidung auch wäre es gut wenn sie mal die farbe behalten würde und wie willst du deinem chef erklären das du etwas anderes ausser dehner anziehen willst während der arbeitszeit

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  5. Richtig es gibt keine Tragepflicht.

    Die GL wollte sich nicht mit dem GBR über eine Betriebsvereinbarung einigen.

    Übrigens die von Herr Kreil vorgelegte Vereinbarung, die er wollte, hatte es in sich.
    Wären jede Menge faule Passagen drin gewesen die ihm dazu gedient hätten uns abmahnen zu können.

    Nohmal danke an den GBR das er hier reagiert hat und die BV verhindert hat.

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  6. Immer wieder schön hier zu stöbern. Von wegen Tragepflicht des Namensschildes und Arbeitskleidung. Wieder einmal den "Mitarbeiter/in" ordentlich angelogen.Oh weh Dehner, welch ein Lügenimperium!!!

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