Arbeit4.0

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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Samstag, 9. Juli 2011

Der ominöse Arbeitsvertrag Teil 2

4. ARBEITSZEIT; MEHRARBEIT

Die durchschnittliche monatliche Arbeitszeit beträgt ??? Stunden. Der Durchschnitt der im Satz 1 genannten monatlichen Arbeitsstunden ist innerhalb eines Kalender- oder Geschäftsjahres zu erreichen. Der Arbeitgeber ist daher insbesondere berechtigt, eine Jahresarbeitszeitregelung und ein Jahresarbeitszeitkonto einzuhren. Die Lage der Arbeitszeit wird im Rahmen des jeweils geltenden Ladenschlussgesetzes unter Beachtung der geltenden Arbeitsschutzbestimmungen vom Arbeitgeber im Rahmen seines Direktionsrechts (flexible Arbeitszeitlage) festgelegt. Der Mitarbeiter ist dabei auch verpflichtet im Bedarfsfall Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit zu leisten.

- nach dem Tarifaustritt und der Ausgabe dieser Verträge ist es sehr wahrscheinlich, dass die mtl. Arbeitszeit locker bis zu 180 Std. betragen kann!

- Ein Jahresarbeitszeitkonto birgt mehrere Gefahren, zum einen wäre hier ein permanenter Druck auf Seiten des MA´s, da dieser permanent Minusstunden vor Augen hat, zum zweiten würde er bei der Aufholjagd von Minus ins Plus mit Zuschlägen zwecks Mehrarbeit leicht ins Hintertreffen geraten. Wobei sich dieses beim Fall des Manteltarifvertrages dann eh erledigt hätte!

- Die Verpflichtung zu Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit heißt auch hier nichts anderes als das man immer dann Arbeiten muss wann es dem Arbeitgeber passt! Auch hier Arbeitet man beim Fall des Manteltarifes ZUSCHLAGSFREI! Für die Geschäftsführung eine lukrative Geldquelle!

Soweit ein Arbeitszeitkonto geführt wird, ist dieses bis zur rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszugleichen. Kann das Arbeitszeitkonto im Ausnahmefall nicht mehr ausgeglichen werden, sind Minusstunden mit ausstehenden Vergütungen zu verrechnen bzw. arbeitnehmerseits zurückzuzahlen.

- heißt in diesem Fall ganz klar, IHR müsst eurem Arbeitgeber Geld zahlen! Ebenso wird durch die Androhung einer „Vertragsstrafe“ zusätzlich Druck erzeugt um den MA wirtschaftlicher zu machen!

Der Arbeitgeber ist berechtigt, Mehrarbeit anzuordnen, wenn es die Belange des Betriebes erfordern. Die Anordnung hat zum fhest möglichen Zeitpunkt zu erfolgen. Anspche aus der Leistung von Mehrarbeit bestehen nur, wenn diese vom Arbeitgeber angeordnet oder nachträglich genehmigt worden sind. Ansprüche aus der Leistung von Mehrarbeit sind mit der Vergütung gem. Abschnitt 5 abgegolten.

- abgegolten heißt nichts anderes wie Mehrarbeit für Umsonst, da man ja im allgemeinen schon Geld bekommt für seine Arbeit! Auch hier eine sprudelnde Geldquelle!

4 Kommentare:

  1. Sauerei das ganze. So schafft man Arbeitsbedingungen aus dem Mittelalter. Mit familiär hat das nichts zu tun. Bloß Finger weg vom Stift liebe Kollegen. Die neu Angestellten MA tun mir leid.

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  2. Das ist echt ne fette Schweinerei und das im 21. Jahrhundert! Man könnte ja echt denken, dass die Geschäftsleitung etwas innovativer ist, aber ist wohl nicht der Fall. Irgendwann müssen auch die die Rechnung bezahlen. Denn irgendwann kann sich eh kaum noch ein Mensch etwas leisten, was bei der Firma Dehner verkauft wird.

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  3. Ne echte Schweinerei! Und das im 21.Jahrhundert! Da sollte man eigentlich meinen, die GL wäre innovativ, aber keine Spur davon. Hinterm Mond leben die. Irgendwann müssen die sowieso dafür bezahlen. Wenn sich kein Mensch mehr etwas von dem leisten kann, was bei der Firma Dehner verkauft wird. Liebe Kollegen, unterschreibt ja nicht Euer eigenes Todesurteil.

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  4. Hallo,
    die Dehner Geschäftsleitung sollt sich schämem, solche Arbeitsverträge in Umlauf zu bringen. Dies hat nichts mehr mit Menschlichkeit zu tun. Wenn man mal etwas genauer zwischen den Zeilen liest, kommt mann schnell auf den Gedanken diese neuen Arbeitsverträge sind ausbeuterische Sklavenverträge.Also Finger weg vom Kugelschreiber!!

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