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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Freitag, 6. Mai 2011

Überstunden und Betriebsrat

Will der Arbeitgeber Überstunden anordnen oder auch nur entgegennehmen ohne daß dies z.B. in einer Betriebsvereinbarung vorab genehmigt ist, so hat er den Betriebsrat zuvor um Zustimmung zu bitten.
Solange keine Zustimmung vorliegt, darf der Arbeitgeber Überstunden nicht anordnen oder entgegennehmen. Sollte der Betriebsrat die Zustimmung verweigert, muß der Arbeitgeber gegebenenfalls die Einigungsstelle anrufen und sich dort die nicht erteilte Zustimmung ersetzen lassen.
Im Gegensatz zum § 99 BetrVG sieht § 87 BetrVG nicht vor, daß die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Betriebsrat innerhalb einer bestimmten Frist nicht reagiert und er sieht auch nicht vor, dass der Betriebsrat eine spezifische Begründung für die Verweigerung oder Nichterteilung der Zustimmung haben muß.


Es gibt mehrere Möglichkeiten zum Zustimmungsverfahren
Erste Möglichkeit:
1. Der Arbeitgeber beantragt Überstunden beim Betriebsrat
2. Der Betriebsrat stimmt zu
3. Der Arbeitgeber darf Überstunden anordnen

Zweite Möglichkeit:
1. Der Arbeitgeber beantragt Überstunden beim Betriebsrat
2. Der Betriebsrat stimmt nicht zu oder schweigt
3. Der Arbeitgeber ruft die Einigungsstelle an
4. Der Betriebsrat ist mit Einigungsstelle einverstanden und beide einigen sich auf
die Besetzung der Einigungsstelle
5. Die Einigungsstelle tritt zusammen und entscheidet
6. Der Arbeitgeber darf je nach Entscheidung der Einigungsstelle durchführen oder auch nicht

Da die Zeitspanne für die Durchführung eines korrekten Verfahrens für den Arbeitgeber im Normalfall viel zu kurz ist, bleibt ihm Nichts anderes übrig, als

1. sich entweder mit dem Betriebsrat zu einigen, und dabei ggf. bestehenden Wünschen des Betriebsrats entgegenzukommen
oder
2. die Überstunden nicht auszuführen
oder
3. sehenden Auges einen Rechtsverstoß zu begehen.

Sind hier für den Betriebsrat Indizien erkennbar, daß, obwohl keine Zustimmung vorliegt, der Arbeitgeber die Überstunden trotzdem anordnen oder entgegennehmen möchte, so hat der Betriebsrat die Möglichkeit beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, mit der dem Arbeitgeber aufgegeben wird dies zu unterlassen.
Stellt der Betriebsrat fest, daß hier rechtswidrig Überstunden angeordnet oder entgegengenommen wurden, so hat er die Möglichkeit beim Arbeitsgericht ein Verfahren einzuleiten, wo dem Arbeitgeber für die Zukunft aufgegeben wird dies unter Androhung von Ordnungsgeld zu unterlassen.
Will man sich dies als Betriebsrat jedoch ersparen, so bietet es sich an eine Betriebsvereinbarung über die Grundsätze zur Ableistung/Anordnung von Überstunden abzuschließen.

Und nur um eventuellen Überlegungen vorzubeugen:
Der Verzicht auf die Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat ist unzulässig und unwirksam.

3 Kommentare:

  1. Sehr interessant, ich bin kurz davor unseren BR zu bitten, dies in unserem Markt zu regeln, denn die "Schätzchen" dürfen kommen und gehen,bekommen immer recht vom ML unter einer Begründung wie LKW kommt früher oder später, viel Arbeit ....

    Es geht mir dabei nicht um die Überstunden, wenn sie nötig sind und Arbeit da ist, sondern daß sich diese Schätzchen ständig den Arbeitsplan selber abändern und die anderen sich aber danach richten sollen. z.Bsp. steht Arbeitsbeginn 10:00 Uhr, kommen aber schon um 8:00, das sollte mal einer von uns anderen tun.
    Das stinkt mir und den anderen Kollegen gewaltig.
    Unser BR hat die Überstunden bisher nicht geregelt, mit der Begründung: Wenn sie auf freiwilliger Basis und nicht im Übermaß getätigt werden, wolle man keine steife Regelung aufstellen. War auch bislang okay, aber diese Schätzchenabweichungen nehmen letzter Zeit überhand.
    Liegt allein an der Leitung.

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  2. Bei uns gibt es die Frage der Überstunden net, der BR macht ja so schon jeden Tag selbst welche, wen interessierts? es zählen nur die +Stunden um die dann irgendwann abzufeiern. Leider unternimt der ML nichts dagegen so das der BR machen kann was er will. Nur bei anderen MA soll er auf einmal zustimmen dürfen, irgendwie läuft da was schief

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  3. Die Überstunden beim BR kommen mit Sicherheit, weil die GL und ML ständig dafür sorgt, dass der BR immer Arbeit hat. Unsere ML sorgt auch immer dafür, dass unser BR Arbeit hat. Teilweise sind das reine Arbeitsbeschafungsmaßnahmen von Arbeitgeberseite.

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