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Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Donnerstag, 26. Mai 2011

Stellenausschreibungen - was ist zu beachten!

Grundsätzlich sollte jeder Betriebsrat verlangen, daß neu zu besetzende Stellen zuerst innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden (§93 BetrVG).
Der Arbeitgeber muß diesem Verlangen des Betriebsrates dann nachkommen und dabei bestimmte Regeln beachten:

Die Ausschreibung muß an geeigneter Stelle erfolgen. Je nach betrieblichen Gegebenheiten kann die interne Stellenausschreibung auf verschiedene Art und Weise geschehen, dies wären z.B.:

1. Aushang am schwarzen Brett
2. Einstellen ins unternehmenseigene Intranet
3. Per Rundschreiben oder Rundmail an alle Mitarbeiter
4. Durch eine Anzeige in der Betriebszeitung


Wichtig ist jedenfalls, daß alle Mitarbeiter des Betriebes die Gelegenheit haben von der Ausschreibung Kenntnis zu erlangen.

Die Ausschreibung muß mindestens enthalten:

1. Eine detaillierte und verbindliche Stellenbeschreibung
2. Eine Arbeitsplatzbeschreibung
3. Das Anforderungsprofil
4. Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme
5. Die vorgesehene Vergütung
6. Umfang der angeforderten Bewerbungsunterlagen
7. Ende der Ausschreibungsfrist

Teilzeitbeschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch (§9 TzBfG) auf Verlängerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Sie sind auf ihren Wunsch hin bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Zu beachten ist auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, ein Verstoß kann für den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben.

In jedem Fall besteht für den Betriebsrat aber ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber Auswahlrichtlinien aufstellen, bzw. diese anwenden will.
Siehe §95 BetrVG.

9 Kommentare:

  1. gibt es solche ausschreibungen nur dort wo es auch einen betriebsrat gibt?

    bei uns hab ich sowas noch nie gesehen. unser markt ist in Rheinland-Pfalz, ich mag aber nicht sagen welcher, weil ich dann richtig ärger befürchte.

    wer was was drüber?

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  2. Wo kein Kläger, da kein Richter.Also nur in Betriebsratsfilialen

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  3. solche ausschreibungen müssen eigentlich in jedem markt hängen!

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  4. Bei uns im Markt werden die Mitarbeiter, die bei unserer Betriebsratswahl das Kreuzchen an der richtigen Stelle gemacht haben(Filialleitervertreterin und Gruppenleiterin Zoo)beliebig mit den Stunden aufgestockt.
    Andere warten da schon jahrelang drauf,haben wohl aber leider die falsche Seite gewählt.
    Der Vorsitzende kriegt von den Mauscheleien wahrscheinlich erst was mit,wenn alles schon geregelt ist.

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  5. Gesamtbetriebsrat30. Mai 2011 um 21:20

    @ Anonym 30.05.11 21:00

    Bitte in dieser Sache morgen Nachmittag beim Gesamtbetriebsrat (Tel. 089 / 42017420) anrufen!

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  6. Gesamtbetriebsrat30. Mai 2011 um 21:22

    Wer keine Stellenausschreibungen kennt, bitte auch beim Gesamtbetriebsrat unter 089 / 42017420 anrufen!

    DANKE!

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  7. @anonym 30.05.11 21.00
    Witzig,dass Du scheinbar dasselbe denkst wie ich.In letzter Zeit haben die das aber auch ziemlich offensichtlich gemacht!
    Bei zwei betroffenen Kolleginnen hat sich das inzwischen mit dem Aufstocken wollen,wahrscheinlich wegen eben dieser hinterlistigen Macherei.
    Ich hab gehört,dass unser Chef sogar bei der Firma,die die Bücherwand macht,ein bisschen manipuliert hat,um eine Mitarbeiterin(die auch richtig gewählt hat)dort unterzubringen.

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  8. Hallo Anonym vom 30.05.11 21:00
    Wenn an dieser Sache was dran ist, ist es wieder eine große Sauerei was bei euch im Markt so läuft.Zählt den Ehrlichkeit bei euch im Markt nichts mehr? Solche Aktionen sind ja wohl das letzte.Hier solten wieder einige Zitronen verliehen werden falls es diesen Preis noch gibt.

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  9. Gibts die Zitrone der Woche überhaupt noch,oder hatten die Dauernörgeler sich auch noch durchgesetzt? Ich hoffe nicht!!

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