Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Montag, 30. Mai 2011

7 gute Gründe um einen Betriebsrat zu wählen!

Oder, was kann ein Betriebsrat, was Du nicht auch selber tun könntest?

Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit?
Der Marktleiter entscheidet, daß Du erst gehen kannst wenn alles aufgeräumt und aufgefüllt ist, und bis alle Kassen abgerechnet sind, aber ....
.... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat hier ein Mitbestimmungsrecht und entscheidet mit über Beginn und Ende der Arbeitszeit.

Personaleinsatzplanung?
Der Marktleiter entscheidet, wer, wann und wie oft arbeitet. Entscheidet über Änderungen im Einsatzplan ohne den Mitarbeiter zu fragen. Kann Aushilfen bei Krankheit wieder streichen, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat bestimmt mit bei der Einsatzplanung. Er hat auf die Einhaltung Deiner einzelvertraglichen, tarifvertraglichen oder gesetzlichen Regelungen zu achten. Ändern oder streichen im Einsatzplan geht nur mit der Zustimmung des Betriebsrates.

Mehrarbeit, Überstunden, Inventur?
Der Marktleiter entscheidet, wann und zu welcher Zeit eine Inventur durchgeführt wird. Er kann jederzeit Überstunden anordnen und Sonderöffnungen (z.B. Sonntagsöffnungen) planen und anordnen, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Mehrarbeit muß unter Angabe von Gründen beim Betriebsrat angemeldet werden. Dein Einsatz bei Sonderöffnungen kann nur mit Zustimmung des Betriebsrates erfolgen.

Taschen- und Spindkontrollen?
Der Marktleiter entscheidet, ob, wer, wann, wie und wie oft kontrolliert wird. Er entscheidet, wie weitreichend Kontrollen durchgeführt werden, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht über die Ordnung des Betriebes und über das Verhalten der Arbeitnehmer im Betrieb. Er Entscheidet mit, wer kontrolliert wird und wann und in welcher Form Kontrollen durchgeführt werden.

Urlaub der Mitarbeiter?
Der Marktleiter entscheidet, ob Dein eingereichter Urlaub genehmigt wird oder nicht. Es gibt keine Vermittlung bei Unstimmigkeiten. Er setzt Urlaubssperren, obwohl es arbeitsrechtlich nach dem Gesetz eigentlich gar nicht möglich ist,
aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei den allgemeinen Urlaubsrichtlinien und beim Urlaubsplan, wenn es keine Verständigung mit dem Arbeitgeber gibt.

Einzelgespräch mit dem Marktleiter?
Der Marktleiter entscheidet, wie der Verlauf des Gespräches ist. Er holt sich oftmals Unterstützung hinzu und Du als Mitarbeiter stehst dem alleine gegenüber, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Zu jedem Gespräch kannst Du ein Betriebsratsmitglied Deines Vertrauens hinzuziehen. Er achtet auf Deine Rechte und unterstützt Dich. Er hat das Recht, auf Deinen Wunsch, teilzunehmen.

Versetzung in einen anderen Markt?
Der Marktleiter entscheidet, in welche Filiale Du versetzt wirst, zu welchem Zeitpunkt und für wie lange, aber ...
... nicht wenn es einen Betriebsrat gibt!
Der Betriebsrat hat ein gesetzlich geregeltes Mitbestimmungsrecht. Es geht also nur mit seiner Zustimmung.

Ihr seht also, ein Betriebsrat hat viele Vorteile:
> Er vertritt auch Deine Meinung im Markt!
> Er stellt mit dem Marktleiter gemeinsam Regeln auf (Betriebsvereinbarungen)!
> Er handelt in Deinem Interesse bei allen Entscheidungen!

Also worauf wartet Ihr noch?

Samstag, 28. Mai 2011

Burn out

Arbeit darf nicht krank machen!
„Nur jemand, der einmal entflammt war, kann auch ausbrennen!“
Burn out ist keine Krankheit mit eindeutigen diagnostischen Kriterien, sondern eine körperliche, emotionale und geistige Erschöpfung aufgrund beruflicher Überlastung und wird meist durch Streß ausgelöst, der nicht bewältigt werden kann. Burnout wurde zunächst bei helfenden Berufen beobachtet, ist jedoch auch in zahlreichen anderen Berufsgruppen festzustellen. Dazu gehören Sportler, Politiker, Forschungsmitarbeiter, Langzeitpflegende kranker Angehöriger bis hin zum Verkäufer.

Auffallende Merkmale der Anfangsphase können sein:
  • vermehrtes Engagement
  • man arbeitet nahezu pausenlos und verzichtet auf Erholungsphasen
  • der Beruf wird zum hauptsächlichen Lebensinhalt
  • Nichtbeachten eigener Bedürfnisse
  • Verdrängen von Misserfolgen
  • Beschränkung sozialer Kontakte
  • Erschöpfung und chronische Müdigkeit
  • Suche von Ablenkung und Trost in Alkohol und Tabak
  • Konzentrationsschwäche, Angstzustände, Depressionen
Faktoren, die den Burn out begünstigen:
  1. zu hohe Arbeitsbelastung
  2. mangelnde Ressourcen (personell, finanziell, ideell)
  3. kein oder wenig positives Feedback
  4. ständige Konfrontation mit Problemen
  5. keine klare Abgrenzung zwischen Privatleben und Beruf
  6. zu starke Involvierung in die Problemlage der Einrichtung/des Unternehmens
  7. hohe oder unklare Erwartungen und Zielvorgaben (wann ist genug?)
  8. problematische Strukturen und Rahmenbedingungen
  9. schlechte Teamarbeit, Kompetenzgerangel
  10. Fehlen sozialer Unterstützung
  11. Überforderung durch zu komplexe Aufgaben
  12. geringer Verdienst (Botschaft: deine Arbeit ist nicht viel wert)
  13. ständiges Einstellen auf neue Situationen und damit verbunden Unsicherheit
  14. drohender Arbeitsplatzverlust
Die massive Zunahme psychischer Belastungen am Arbeitsplatz ist Besorgnis erregend!
Der steigende Streß macht immer mehr Arbeitnehmer krank und psychische Probleme werden dennoch in den meisten Betrieben immer wieder einfach tot geschwiegen. Hier sind Betriebsräte gefragt, denn Betriebsräte können dieses Thema ansprechen, und für die KollegenInnen tätig werden.

Donnerstag, 26. Mai 2011

Stellenausschreibungen - was ist zu beachten!

Grundsätzlich sollte jeder Betriebsrat verlangen, daß neu zu besetzende Stellen zuerst innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden (§93 BetrVG).
Der Arbeitgeber muß diesem Verlangen des Betriebsrates dann nachkommen und dabei bestimmte Regeln beachten:

Die Ausschreibung muß an geeigneter Stelle erfolgen. Je nach betrieblichen Gegebenheiten kann die interne Stellenausschreibung auf verschiedene Art und Weise geschehen, dies wären z.B.:

1. Aushang am schwarzen Brett
2. Einstellen ins unternehmenseigene Intranet
3. Per Rundschreiben oder Rundmail an alle Mitarbeiter
4. Durch eine Anzeige in der Betriebszeitung


Wichtig ist jedenfalls, daß alle Mitarbeiter des Betriebes die Gelegenheit haben von der Ausschreibung Kenntnis zu erlangen.

Die Ausschreibung muß mindestens enthalten:

1. Eine detaillierte und verbindliche Stellenbeschreibung
2. Eine Arbeitsplatzbeschreibung
3. Das Anforderungsprofil
4. Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme
5. Die vorgesehene Vergütung
6. Umfang der angeforderten Bewerbungsunterlagen
7. Ende der Ausschreibungsfrist

Teilzeitbeschäftigte haben einen gesetzlichen Anspruch (§9 TzBfG) auf Verlängerung ihrer vertraglich vereinbarten Arbeitszeit. Sie sind auf ihren Wunsch hin bei der Besetzung eines Arbeitsplatzes bei gleicher Eignung bevorzugt zu berücksichtigen. Zu beachten ist auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, ein Verstoß kann für den Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben.

In jedem Fall besteht für den Betriebsrat aber ein Mitbestimmungsrecht, wenn der Arbeitgeber Auswahlrichtlinien aufstellen, bzw. diese anwenden will.
Siehe §95 BetrVG.

Dienstag, 24. Mai 2011

Tarifverhandlunge 2011

2. Tarifverhandlung im bayerischen Einzelhandel

Bewegung in den Betrieben

Bewegung bei Verhandlungen

Nur Bewegung in den Betrieben bewegt was

Nach Streikaktionen in über 50 Betrieben kam nun etwas Bewegung in die zweite Tarifverhandlung für die Beschäftigten im bayerischen Einzelhandel.
Die Unternehmervertreter legten ein neues Angebot vor:
  • 1,5 % ab dem 1. August, also 1,1 % aufs Jahr gerechnet.
  • 20 € Einmalzahlung pro Monat, auch ab 1. August, also insgesamt 180 € – allerdings erst 2012 auszuzahlen.
Kein Angebot machten sie zur Einschränkung der Leiharbeit und zur Abschaffung der diskriminierenden Ortsklassen.
Das ist viel zu wenig!
... und bedeutet weiterhin Reallohnverluste, also weniger Geld in der Tasche nach Abzug der Preissteigerung.
Wir kämpfen weiter!
Für Entgelterhöhungen die bei den Beschäftigten auch ankommen, für die Abschaffung der diskriminierenden Ortsklassenabschläge und für die Begrenzung der Leiharbeit im Handel.
Am 8. Juni findet die nächste Tarifverhandlung statt.

Sonntag, 22. Mai 2011

DIE GRENZEN DES DIREKTIONSRECHTS

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, in einem Arbeitsvertrag die wesentlichen Vertragsbedingungen (Nachweisgesetz) festzuhalten. „Dies gilt insbesondere für eine Vereinbarung, nach der der Arbeitnehmer auf bloße Anordnung des Arbeitgebers zur Leistung von Überstunden verpflichtet ist. Die Unterrichtung des Arbeitnehmers kann dabei gegebenenfalls in Form eines Hinweises auf die einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften bzw. Satzungs- oder
Tarifvertragsbestimmungen erfolgen. “ Fehlt eine derartige Vereinbarung ist der Arbeitnehmer grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden oder Mehrarbeit zu leisten. (EuGH am 08.02.2001 C-350/99)
Ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht durch Gesetz, Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag hinsichtlich der Leistungen von Überstunden beschränkt, kann er die Lage der Arbeitszeit festlegen. Er muss dabei aber billiges Ermessen wahren. Dies erfordert die Abwägung aller wesentlichen Umstände und die angemessene Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.
Die Verweigerung von Überstunden rechtfertigt daher nicht den Ausspruch einer Kündigung. (Arbeitsgericht Frankfurt am 26.11.1998, 2 Ca 4267/98).

Minusstunden
Viele Arbeitgeber versuchen ihr eigenes "Betriebsrisiko" auf die Arbeitnehmer zu übertragen. In umsatzschwachen Zeiten verdonnert er seine Arbeitnehmer zu "Minusstunden", und in umsatzstarken Zeiten müssen diese dann mit Überstunden wieder ausgeglichen werden.
Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine entsprechende Vereinbarung (z.B. flexible Arbeitszeitkonten oder eine Verrechnung von Plus- und Minusstunden) besteht.
Gibt es einen Betriebsrat, so hat dieser auch hier (Arbeitszeitkonten) ein Mitbestimmungsrecht nach §87 Abs. 1, Ziff. 2. Beachtet der Arbeitgeber dies nicht, begeht er einen massiven Gesetzesverstoß.
Nach §615 BGB ist der Arbeitgeber zur Abnahme der vertraglich vereinbarten Arbeitsleistung verpflichtet. Kommt er dem nicht nach, so gerät er in "Annahmeverzug", der Arbeitnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf das vertraglich geschuldete Arbeitsentgeld.
Das bedeutet aber auch, daß eine einseitige Anordnung von Minusstunden durch den Arbeitgeber gegen den Willen des Arbeitnehmers nicht möglich ist.
Ebenso unzulässig ist es Minusstunden mit Urlaub zu verrechnen!
Ist der Arbeitgeber nicht in der Lage die geschuldete Arbeitsleistung abzunehmen, so ist das allein sein eigenes unternehmerisches Betriebsrisiko.


Freizeitausgleich
Der Arbeitgeber legt den Zeitpunkt des Freizeitausgleichs fest. Diese einseitige Leistungsbestimmung hat nach billigem Ermessen zu erfolgen (§ 315 BGB). Daraus ergibt sich u.a., daß der Arbeitgeber eine angemessene Ankündigungsfrist wahren muss. Die Arbeitsfreistellung muß dem Arbeitnehmer so rechtzeitig mitgeteilt werden, daß er sich noch ausreichend auf die zusätzliche Freizeit einstellen kann. Dieses Erfordernis ist nicht erfüllt, wenn der Arbeitnehmer erst zwischen 15.00 und 17.00 Uhr davon in Kenntnis gesetzt wird, ob er am folgenden Tag zur Arbeitsleistung verpflichtet ist oder Freizeitausgleich erhält. (Bundesarbeitsgericht 1995, 3 AZR 399/94)
Nach gängiger Rechtsprechung müssen Änderungen am Dienstplan mit mindesten 4 Tagen Vorlauf angekündigt werden!

Urlaubserteilung – Kein Rückrufrecht des Arbeitgebers
Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aus dem Urlaub zurückrufen. Auch nicht aufgrund einer einzelvertraglichen Vereinbarung. Eine solche Vereinbarung verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).
(Bundesarbeitsgericht 20. 6. 2000 - 9 AZR 405/ 99)
Mitbestimmung
Hier gilt: Der Betriebsrat hat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht, hinsichtlich von Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen, sowie der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. (§87, Abs.1, Ziff.2 BetrVG)
Dies gilt ebenfalls für die vorübergehende Verlängerung oder Verkürzung der betriebsüblichen Arbeitszeit, Überstunden. (§87, Abs.1, Ziff.3 BetrVG)

Die Eilbedürftigkeit einer Maßnahme lässt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nicht entfallen. (Bundesarbeitsgericht 02.03.1982 - 1 ABR 74/79
Die Verteilung der Mehrarbeitszeit/Überstunden auf die einzelnen Wochentage unterliegt ebenfalls der Mitbestimmung. (Bundesarbeitsgericht 09.05.1984 - 5 AZR 412/81).

Quelle: ver.di

Freitag, 20. Mai 2011

Ein Grübelei... ein Rechenbeispiel

Gehen wir mal davon aus, dass JEDER Mitarbeiter bei Dehner nach Tarifgruppe 2, 6. Berufsjahr, Stand Tarif 2007/08 als Vollzeitkraft seine Brötchen verdient!
Wären pro Kopf also 2066.-€ (nur als Rechenbeispiel)
Gehen wir ebenfalls mal davon aus, dass die wöchentliche Arbeitszeit um "nur" 2,5 Stunden angehoben wird!
Rechnen wir mal aus, was die Firma sich pro Kopf im Jahr spart!
Stundenlohn: 2066,00 : 163h sind 12,67€
das multipliziert mit 2,5h ergeben 31,68€ pro Woche!
Dieses wiederum multipliziert mit 4 Wochen sind 126,75€ im Monat.
Dieses Ergebniss aufs Jahr gerechnet ergeben dann pro Mitarbeiter 1520,98€ im Jahr!
Das hört sich für den einzelnen gerechnet (gelinde ausgedrückt) nach nicht viel an, erweitert man das allerdings auf 5000 Mitarbeiter, so sieht dieses ersparte für die Geschäftsführung schon etwas besser aus!
Bei 5000 Mitarbeitern wäre das ersparte bei rund 7,6 Mio €

Nachdem dies aber noch nicht das Ende der Fahnenstange ist, rechnen wir doch gleich noch die Erparnis bei 2 Wochen weniger Urlaub, einer 5 Tage Woche und einer täglichen Arbeitszeit von 8 Stunden aus!

Stundenlohn mal 8 ergibt 101,36 € pro Tag
das nun auf 2 Wochen weniger Urlaub und 5 Arbeitstage gerechnet ergibt 1013,60€
Diese Summe spart sich die Firma pro Kopf, wenn dieser weniger Urlaub erhält!
Auf 5000 Mitarbeiter gerechnet ergibt sich die stolze Summe von knapp 5,1 Mio €

Arbeitszeiterhöhung mit Urlaubsverkürzung zusammenaddiert ergeben eine Ersparniss von:
12,7 Mio € im Jahr!

Das ersparte liegt aber noch weitaus höher, da in dieser Rechnung noch Sonderurlaubstage sowie Urlaubs-und Weihnachtsgeld fehlen!


Klar müsste auch sein, dass der einzelne Mitarbeiter dieses Geld nicht sieht, sondern in den Taschen der Führungskräfte landet und sich da noch weiter vermehrt!
Hier werden also die prallen Taschen noch weiter gefüllt auf Kosten der Mitarbeiter!

Ebenso kann man davon ausgehen, dass dieser Schritt schon längst beschlossene Sache ist, da als erster Schritt der Tarifausstieg schon vollzogen wurde und bei diesem massiven Personalabbau seit 2009 die Kompensation des fehlenden Personals über eine Erhöhung der Arbeitszeit und Aushändigung der neuen Verträge vollzogen wird!

Donnerstag, 19. Mai 2011

Ein Grübelei... die Antworten

Hier ein paar Antworten zu den gestern gestellten Fragen:

1. Was bewirkt denn ein Tarifausstieg für den einzelnen?

Zum einen bedeutet dies erstmal weniger Geld für dieselbe Arbeit zu erhalten, und zum
anderen hat es z.B. Auswirkungen im späten Alter, bei Arbeitslosigkeit und dergleichen. Denn von dem jetzt gezahlten Entgelt zahlt man ja schließlich auch Rentenversicherungsbeiträge, Beiträge zur Arbeitslosenversicherung usw..
Verdient man weniger, zahlt man weniger ein und hat als Endergebniss auch weniger von diesen gesetzlichen Leistungen.
Darüberhinaus steht es außer Frage dass sich in nächster Zeit die Lebenshaltungskosten nach
unten bewegen! Strom, Benzin, Lebensmittel, Versicherung, Miete oder Kreditrate passen sich ja schließlich nicht dem gezahlten Gehalt an!

2. Warum wirft man zum Tarifausstieg gleich einen neuen Arbeitsvertrag hinterher?
Dies ist relativ schnell beantwortet! Man hat es schlicht und einfach auf andere Leistungen abgesehen und wird bei Frage 3 behandelt!
3. Was wäre denn der nächste Schritt, damit diese neuen Verträge Gültigkeit besitzen?
Der nächste Schritt wäre die Kündigung des Manteltarifvertrages. Denn dieser regelt ja bekanntermaßen alle Leistungen die einem momentan noch zustehen und das Leben bei Dehner für die meisten augenscheinlich glücklich macht!
Und genau hier steckt das meiste Geld im verborgenen!
Fällt der MTV, dann greifen sofort die neuen Arbeitsverträge und für die glücklichen Besitzer dieser Fetzen hat es ein böses erwachen und stößt sauer auf!
Die Herren der Geschäftsführung hätten ab diesem Zeitpunkt kompletten Zugriff auf die im moment noch gültigen tariflichen Leistungen.
-Statt 6 Wochen Urlaub gibt es nur noch 4 Wochen.
(satte 2 Wochen bezahlte Freistellung gespart pro Person)
-KEINEN Sonderurlaub mehr
(wieder Tage gespart, Hochzeit, Geburt Todesfall etc. werden dann von den Stunden abgezogen und müssen nachgearbeitet werden)
-Entlohnung nach freiem ermessen
(das sog. Nasenprinzip)
-Arbeitszeiterhöhung von 37,5 auf (vorsichtig) geschätzte 40 Stunden pro Woche bei weniger Einkommen
(sind ja "nur" 2,5 Stunden mehr pro Person, aber für alle Mitarbeiter rechnet sich das!)
-Urlaubs-und Weihnachtsgeld nach freiem ermessen
(kann hier voll, gekürzt oder gar nicht bezahlt werden)
Diese Liste ist NICHT vollständig, das würde diesen Rahmen bei weitem sprengen!
Rechnet doch einfach mit eurem Gehalt diese Zahlen nach und addiert das auf ca. 5000 Mitarbeiter! Dann habt ihr eine ungefähre Vorstellung was die größenordnung dieses Tarifausstieges bedeutet!
Noch steht aber der MTV und die Herren MÜSSEN diese Tariflich festgelegten Leistungen erbringen. Daher redet es sich ganz schnell und unkompiziert aus der Riege der Geschäftsführung "das sich ja nichts ändert"!
NOCH NICHT!

4. Wer profitiert davon und in welcher Form?Ganz klar die Herren der Geschäftsführung und die Inhaberfamilie.
Andere Personen wie Regio´s, Marktleiter und dergleichen profitieren ebenfalls davon, da diese auf festgesetzte und erreichte Ziele nicht unerhebliche Prämien bekommen!
5. Was wäre wenn sich KEINER dagegen wehren würde!?
Schnell, sauber und einfach beantwortet:
All das wäre dann schon längst gang und gebe im Hause Dehner!

Werbung umsonst

Die Kemptener Kämpfer haben bei einer ihrer letzten Aktionen an einer Brücke ein Banner aufgehängt das die Dehner Geschäftsleitung auffordert die Tarifverträge anzuerkennnen. Super Idee und endlos kreativ. Von diesen Beschäftigten kann der Meister Hönig, der Weinliebhaber Weber und Doktor Flassak eine Menge lernen. Die 3 verjubeln nämlich richtig viel Kohle für eine Werbekampagne deren Erfolg bezweifelt werden darf.
Klasse Aktion aus Kempten und wir sind der Meinung es gibt viele Brücken im Dehner Blumenland. Wir werden weiterhin die hinterhältige Tarifflucht von Dehner öffentlich machen. Wir haben den Tarif verdient. Ein Dankeschön gilt dem ver.di Bezirk Kempten FB 12 für seine Unterstützung.

Mittwoch, 18. Mai 2011

Grüße aus dem Allgäu

Heute wurden die Filialen Kaufbeuren und Kempten bestreikt!

Die Kollegen aus Kaufbeuren legten gleich am Morgen los.
Die Kollegen aus Kempten setzten dem noch einen drauf, indem sie um ca 11.00
aus dem laufenden Betrieb streikten und alle die Arbeit niederlegten.
Somit war es dem Filialleiter nur noch möglich 2 Mitarbeiter aus Ihrem freien Tag zu
holen.
Dies setzt neue Maßstäbe!

Augsburger Allgemeine macht Dehner zum Thema

Nach monatelanger nicht Beachtung haben die letzten Streiks nun doch die Augsburger Allgemeine auf die Mißstände bei Dehner aufmerksam gemacht. Wir haben es endlich geschafft eine Öffentlichkeit herzustellen die unsere problematische Situation über die Region hinaus beschreibt.

Hier der Link zur Augsburger Allgemeinen.

http://www.augsburger-allgemeine.de/wirtschaft/Dehner-Der-Widerstand-unter-den-Beschaeftigten-waechst-id15126851.html

Anmerkung: Im Bericht fehlen die Märkte München, Kempten und Königsbrunn die sich an den Streiks beteiligten.

Ein Grübelei... die Fragen

Hier mal ein paar Fragen an die Allgemeinheit zwecks Tarifausstieg, deren folgen und was damit tatsächlich bewirkt wird! Wir denken das die ganze Tragweite eines solchen Ausstieges den meisten noch gar nicht bewusst geworden ist, da es in den meisten Kommentaren um vorenthaltene Lohnerhöhungen geht, aber nicht um das unserer Meinung nach tatsächliche Ziel eines solchen Ausstieges!

1. Was bewirkt denn ein Tarifausstieg für den einzelnen?

2. Warum wirft man zum Tarifausstieg gleich einen neuen Arbeitsvertrag hinterher?
(obwohl sich nichts ändert?)

3. Was wäre denn der nächste Schritt, damit diese neuen Verträge Gültigkeit besitzen?
(ja, die Verträge gibt es wirklich)

4. Wer profitiert davon und in welcher Form?

5. Was wäre wenn sich KEINER dagegen wehren würde!?

(rein hypothetisch gesehen)
Wenn man sich diese einzelnen Punkte, verbunden mit der recht fadenscheinigen Begründung des Tarifausstiegs näher betrachtet, sich den neuen Arbeitsvertrag genau durchliest, und sich den massiven Stellenabbau im Unternehmen zu Gemüte führt, werden die Zusammenhänge sehr schnell deutlich!

Für all diejenigen die diesen Arbeitsvertrag nicht kennen oder nicht kennen wollen, wird dieser in nächster Zeit hier veröffentlicht und mit einigen Randnotizen behaftet sein.
P.S. Und wenn dann immer noch Zweifler übrig sein sollten, dann fragt doch einfach mal die Kollegen von OBI was sich alles gebessert hat seit dem Tarifausstieg in ihrem Laden vor 10 Jahren!

Montag, 16. Mai 2011

Attacke 2.0



Was Georg der kleine Weinpanscher kann, können wir schon lange!

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Sonntag, 15. Mai 2011

Bernhard Hönig sagt "JA"!


Wir haben es geschafft!



(Hihi, ein kleiner Scherz der Redaktion. Frohe Streiktage noch, werte Kolleginnen und Kollegen!)

Freitag, 13. Mai 2011

Pressemitteilung des Gesamtbetriebsrat

Gesamtbetriebsrat
Dehner Gartencenter GmbH & Co. KG


PRESSEMITTEILUNG

Tarifkonflikt bei Dehner Gartencenter
Wir brauchen den Schutz des Tarifvertrags und keine „betrieblichen Bündnisse“


München, 12.05.2011 – Auch im letzten Gespräch zwischen Vertretern des Dehner Gesamtbetriebsrats und der Dehner Geschäftsleitung, zur Lösung des Konfliktes hinsichtlich der Tarifflucht des Unternehmens, gab es keine Annäherung.

Alle bislang geführten Gespräche gehen einzig auf die Initiative der Arbeitnehmervertreter zurück. „Wir haben der Unternehmensleitung Gespräche angeboten, um Wege und Möglichkeiten zu erörtern, die uns zurück in die Tarifbindung führen“, sagt Thomas Loihl, der Gesamtbetriebsratsvorsitzende der größten Gartencenterkette in Deutschland. Loihl weiter, „Es wurden uns so genannte >betriebliche Bündnisse< vorgeschlagen. Solche Vereinbarungen geben den Beschäftigten aber keinerlei Rechtssicherheit. Wir brauchen den Schutz eines Tarifvertrags“.
Die möglichen Inhalte von innerbetrieblichen Vereinbarungen wurden in allen bislang geführten Gesprächen überhaupt nicht angesprochen.

Die Arbeitnehmervertreter fordern weiterhin die Rückkehr zum branchenüblichen Tarifvertrag, während die Geschäftsführung Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di über einen Tarifvertrag weiterhin strikt ablehnt.
Gerhard Feda, ist Betriebsratsvorsitzender der Dehner Unternehmenszentrale in Rain am Lech. Er ärgert sich darüber, dass die Beschäftigten bei Dehner schlechter behandelt werden als andere Einzelhandelsbeschäftigte. „Wir sind doch keine Beschäftigten 2. Klasse! Die Beschäftigten bringen enorme Leistungen für deutlich weniger Einkommen und zu unsicheren Arbeitsbedingungen“, sagt Feda.

Unsichere Vereinbarungen in Form betrieblicher Bündnisse lehnt auch der Betriebsratsvorsitzende aus Königsbrunn, Thomas Gürlebeck, strikt ab. „Dehner war nie in der Krise. Das Gerede der Geschäftsführung über eine Notwendigkeit zum Tarifausstieg wegen der Wirtschaftskrise verärgert mich. Gesicherte Mindesteinkommen und Arbeitsbedingungen sind für meine Kollegen/innen elementar wichtig und für Dehner ohne weiteres machbar“, so Gürlebeck.

Auch der Kemptner Betriebsratsvorsitzende, Joachim Weiland, erklärt: „Dehner hat mit seiner Tarifflucht das betriebliche Miteinander empfindlich gestört. Die Beschäftigten haben Angst um Einkommen, Arbeitsbedingungen und die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze“.
Alle Versuche mit der Geschäftsführung vernünftig darüber zu reden sind gescheitert. „Die Dehner Unternehmensleitung hat immer wieder betont, dass man den Beschäftigten nichts wegnehmen will. Wer das wirklich ernst meint, kann den Tarifvertrag wieder anwenden“, so Weiland.

„Die Behauptung der Dehner Geschäftsleitung, dass wir eine vorgeschlagene Schlichtung vollkommen abgelehnt hätten, kann man so wohl nicht stehen lassen“, erklärt der Betriebsratsvorsitzende, Reinhold Merkl aus dem Dehner Markt in Augsburg. „Wenn aber von vorne herein eine Rückkehr zum Tarifvertrag kategorisch ausgeschlossen wird, dann macht eine Schlichtung ja wohl wenig Sinn...“

Die Beschäftigten bei Dehner Gartencenter sind seit März 2009 ohne Tarifvertrag und kämpfen seither für die Rückkehr zu gesicherten tariflichen Bedingungen.
Weichgespülte und rechtlich unsichere innerbetriebliche Vereinbarungen sind kein gangbarer Weg für den Dehner Gesamtbetriebsrat, das steht einmal mehr fest.


Hintergrundinformationen:

Die Unternehmensleitung hatte am 20. März 2009 die Tarifbindung bei allen regionalen Einzelhandelsverbänden durch eine so genannte OT-Erklärung (OT = Ohne Tarifbindung) gekündigt.
Dies wurde dem Gesamtbetriebsrat und den Beschäftigten aber erst 5 Monate später, nach der Landesgartenschau in Rain am Lech und nach Abschluss der Tarifrunde im Einzelhandel, am 20. August 2009 mitgeteilt.
Die Beschäftigten bei Dehner sind seit März 2009 ohne Tarifvertrag und mussten zwischenzeitlich erhebliche Einkommensverluste hinnehmen. Neu eingestellte Mitarbeiter/innen erhalten deutlich verschlechterte Arbeitsbedingungen.
Mit vielfältigen Aktionen haben die Dehner-Beschäftigten immer wieder ihrer Forderung nach Existenzsicherung durch Tarifverträge Nachdruck verliehen.
Auch Kunden solidarisierten sich in Emails, Briefen und Leserbriefen. Mit einer Protestkartenaktion der Gewerkschaft ver.di, an der sich mehr als 30.000 Kundinnen und Kunden solidarisiert haben, wurde der Protest gegen die Tarifflucht fortgeführt.
Mittlerweile gibt es ein breites Bündnis an Solidarität für die Beschäftigten in ihrem Kampf um für geschützte Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge, welches von den Arbeitnehmerorganisationen der katholischen und evangelischen Kirche, anderen Gewerkschaften und Betriebsräten wichtiger Betriebe am Stammsitz des Unternehmens und auch darüber hinaus, unterstützt wird.
In der Frühjahrssaison 2010 zeigten die Beschäftigten mit über 80 Streikaktionen bereits ihre Entschlossenheit im Kampf um die Tarifbindung.
Anfang April 2011 nahmen die Beschäftigten die Streikaktionen wieder auf und haben diese auch über das Osterwochenende 2011 fortgeführt. Die Beschäftigten bei Dehner haben damit im Saisongeschäft weiterhin ihre Forderungen unterstrichen und deutliche Zeichen gesetzt.
Zwischenzeitlich hat der Gesamtbetriebsrat die Unternehmensleitung immer wieder zu Gesprächen über die Wiederherstellung der Tarifbindung aufgefordert. Dazu gab es insgesamt 3 Gespräche, die leider ohne Ergebnis geblieben sind.
Die Gewerkschaft ver.di hat zur Information und zum Meinungsaustausch unter den Kolleginnen und Kollegen bei Dehner ein Weblog (Internet-Tagebuch) eingerichtet. Unter der Internetadresse www.dehner-verdi.blogspot.com können aktuelle Ereignisse, sowie die Meinung der Beschäftigten eingesehen werden.


Kontakt und weitere Informationen:

Gesamtbetriebsrat
Dehner Gartencenter GmbH & Co. KG

Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Thomas Loihl
Büro München
Kirchtruderinger Str. 20, 81739 München
Telefon: 089 / 420 17 420
Email: Thomas.Loihl@dehner-gbr.de

stv. Gesamtbetriebsratsvorsitzender, Gerhard Feda
Büro Rain am Lech
Donauwörther Str. 5, 86640 Rain am Lech
Telefon: 09090 / 77 7370
Email: Gerhard.Feda@dehner.de

Streik in Königsbrunn am 12. Mai 2011

Zu Gast bei Herrn Dürnberger!


12. Mai 2011, 10h: Die Sonne scheint, die Trillerpfeifen lärmen - es ist soweit!
Im Rahmen der Tarifbewegung wird der Markt in Königsbrunn bestreikt!

Der Marktleiter wie immer ratlos, der Regionsleiter wie immer tatenlos - die Angestellten des Marktes Königsbrunn verließen ihre Arbeitsplätze bei laufendem Geschäftsbetrieb und gingen auf die Straße!


Gewerkschaftsangaben zufolge beteiligten sich an der mehrstündigen Streikaktion ca. 120 Beschäftigte, darunter extra angereiste Mitarbeiter aus den Märkten in Memmingen, Senden, Neu-Ulm und Augsburg.


Die anwesenden Kunden aber auch Passanten zeigten sich vom Mut der couragierten Angestellten begeistert, informierten sich im Gespräch und sprachen ihre Solidarität und Unterstützung aus - Geschäftsgebaren wie bei Dehner sind eben würdelos und verachtenswert!

MEHR STREIKBILDER 
(Hier klicken)


"Liebe" Geschäftsleitung -
ihr solltet Euch schämen!
Dem kleinen Mann die Kohlen klauen, selber nicht mehr wissen wo hin mit dem Zaster und dann auch noch erlogene Pressemitteilungen herausgeben.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde, Mitstreiter und Mitstreiker - wir können stolz auf uns sein!
Wir kämpfen für unser Recht kein Angstellter zweiter Klasse zu sein!
Wir kämpfen für die Tarifbindung zum Wohle unserer Kinder und Familien!

Und deshalb kämpfen wir weiter!

Rechtslage eines betrieblichen Bündnis Teil 1

Die Tarifautonomie

und die betrieblichen Bündnisse für Arbeit!

Argumente und Positionen gegen betriebliches Lohndumping und für eine offensive, differenzierte Tarifpolitik.

Auch die Dehner Geschäftsleitung verlangt vom Gesamtbetriebsrat sich von der Gewerkschaft zu trennen und sich nur noch auf ein "betriebliches Bündnis" mit Hönig und Co. einzulassen. Dies hat für die Beschäftigten erst einmal keinerlei Vorteil. Für die Betriebsräte ist ein solches Bündnis nicht machbar das es gegen geltende Gesetzte Verstoßen würde. Die Dehner Betriebsräte werden nicht illegale tun. Und sie werden auch nicht einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen alle Dehner Beschäftigten zustimmen.

Denn entgegen der Behauptung der Dehner Manager, das sich ja seit der Tarifflucht nix geändert hat, hat sich schon einiges für die "alten" sowie die "neuen Beschäftigten verschlechtert.

Es fehlen seit 2009 3,5% mehr Lohn. Wenn das keine Verschlechterung ist haben die Dehner Bosse um den Winzer  Herr Weber keine Vorstellung was 70 € brutto mehr für uns bedeuten würden. Neueinstellungen bekommen den neuen Arbeitsvertrag vorgelegt. Dieser Arbeitsvertrag ist eine Frechheit die irreresgleichen sucht. Durch die Einführung des neuen Arbeitvertrages hat Herr Kreil eine zwei Klassen Gesellschaft bei Dehner eingeführt. Wir werden in den nächsten Wochen den neuen Arbeitsvertrag in seinen ganzen Verschlechterungen zum alten vorstellen.

BÜNDNIS NICHT MIT UNS. Wenn ihr wissen wollt wo die Gefahren bestehen bei solchen Bündnissen folgt bitte dem Link

BÜNDNIS? NEIN DANKE!


Blog-Problem

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
aufgrund von massiven Problemen in dem Blog-Programm, dass Google verursachte, wurden leider einige Berichte, Kommentare und Fotos gelöscht, bzw. sind einfach verschwunden!
Wir arbeiten Fieberhaft an diesem Problem, Entschuldigen uns dafür und werden Euch, sobald das Problem behoben wurde, wieder mit Informationen versorgen und in gewohnter Manier weiter machen!
Bis dahin, schöne Grüße,
Euer Blog-Team

Donnerstag, 12. Mai 2011

HUNDERTTAUSEND und kein ENDE in Sicht

Liebe Blogger,
liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
verehrte Besucher dieser Seite,


HUNDERTTAUSEND Besucher. EINHUNDERTTAUSEND. Unglaublich. Der enorme und explosionsartige Erfolg dieses Blogs gibt den Gründern dieser Seite wieder einmal recht. Es war eigentlich schon längst überfällig das Medium Internet auch für Dehner Beschäftigte zu nutzen.


Wir haben es mittlerweile geschafft, und darauf sind wir Stolz, den Informationvorsprung der Dehner Geschäftsführung zu verkürzen. Die Betriebsräte, der Gesamtbetriebsrat und ver.di hatten vor der "Blogger Erfolgsgeschichte" einige Probleme die Märkte ohne Betriebsrat zu informieren. Das hat sich Gott sei Dank grundlegend geändert. Die Rückmeldungen aus Betriebsrastlosen Märkten ist größer denn je. Erschreckend ist allerdings wie die Wahrheiten und Fakten in gewohnter Hönig Manier verdreht oder überhaupt nicht gesagt werden in diesen Märkten. Die Berichte der Kolleginnen und Kollegen die sich bei der Blog-Redaktion bzw. dem GBR melden sind erschreckend und motivieren uns gleichzeitig. Wie Dehner Führungskräfte mit ihren Beschäftigten umgehen kann und darf nicht mehr von uns allen geduldet werden. Und da wundert sich tatsächlich der Dr. Flassak das es eine ZITRONE der WOCHE gibt. Für manche Dehner Führungskraft reicht eine ganze Plantage oft nicht aus.

DIE ZEITEN WO SIE IHR PERSONAL DUMM HALTEN KÖNNEN SIND ENDLICH VORBEI HERR WEBER UND CO.

Wir werden mit Hilfe dieses Blogs in Zukunft mutige und beherzte Kolleginnen und Kollegen dabei mit aller Kraft unterstützen bei ihren Betriebsratswahlen. Denn nur mit Demokratie und Mitbestimmung der Betriebsräte ist den Beschäftigten bei Dehner geholfen.
Wir wollen uns an dieser Stelle auch bei allen regelmäßigen Lesern bedanken. Auch ein großes Dankeschön an die Besucher und fleißigen Kommentareschreibern die unseren Blog eigentlich gar nicht mögen. Ihr habt mit euren Kommentaren und Anfeindungen dazu beigtragen das hier diskutiert wird und letztlich die Meinung aller bestärkt das es ohne Betriebsräte nicht geht. Nochmal DANKE und bleibt uns bitte treu. Denn nur Dank euch wissen wir das wir das richtige tun.
Unsere Besucher kommen aus aller Welt, den Schwerpunkt macht jedoch Deutschland und seine Nachbarländer aus. Über 3500 Besucher aus der Schweiz, 5700 aus Österreich, 4900 aus Holland und Italien ist 3200 Besuchern registriert. An dieser Stelle ein Gruß an das Weingut Monteverro.

HUNDERTTAUSEND. Diese Zahl spornt uns an. Wir werden euch auch in Zukunft über Dehner informieren und auf dem laufenden halten. Für Verbesserungen und Anregungen haben wir immer ein offenes Ohr. Denn nur gemeinsam werden wir besser.

An die Dehner Geschäftsleitung:
Fangen Sie Ihre Führungskräfte ein, dann gibt es auch keine Zitronen mehr. Mit ihrer Haltung gefährden Sie Dehner und ihr Umgang mit dem Personal ist abstoßend. Wir können Ihnen auch eins mit in die Zukunft geben. Wir sind erst am Anfang dieser Auseinandersetzung.

In diesem Sinne auf die nächsten HUNDERTTAUSEND
Besonderer Dank für die Unterstützung, Hilfe und Rat an
den Textarbeiter
ver.di Augsburg FB 12
ver.di Landesfachbereichsleitung Handel
und alle ehrenamtlichen Gewerkschafter die diesen Blog mit Leben füllen

Mittwoch, 11. Mai 2011

Arbeitsüberlastung - Was ist zu tun?

In vielen Branchen wird die "Wirtschaftlichkeit" von Unternehmen u.a. mit Personalabbau und unbesetzten Stellen erkauft. Der Alltag des Personals ist von wachsendem Leistungs- und Verantwortungsdruck geprägt. Aufgrund massiver Überlastung kann es zu Sach- oder Personenschäden durch die Beschäftigten kommen. Dies kann zu arbeits-, straf- und/oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Eine Überlastungsanzeige bietet den Beschäftigten die Möglichkeit, auf die u.U. personengefährdende Situationen aufmerksam zu machen und sich im Rahmen etwaiger Haftungsansprüche entlasten zu können.
Weiterlesen ....

Dienstag, 10. Mai 2011

Dringend Führungskräfte gesucht!!!

Nachdem an den Aushängen zu erkennen ist, daß viele Führungskräfte Dehner verlassen, und der Job eines Marktleiters bei Dehner sehr unsicher ist, haben wir uns ein paar Gedanken gemacht wie eine solche Stellenausschreibung aussehen könnte.
Unserem allseits beliebten Personalleiter möchten wir da gerne helfen!


Wir suchen Sie

Sie sind: jung, dynamisch mit einer herrischen Art? Willkommen!
Bei uns bekommen Sie ein gutes Grundgehalt und eine fette Provision

Die Provision richtet sich danach, wie gut Sie Personal abbauen ( wie ist uns egal,
denn Gesetze gelten bei uns nicht, und wenn doch was schief läuft, haben wir
Rechtsanwälte, die dann versuchen Ihren Bockmist gerade zu biegen ), wie gut Sie Ihre Untertanen ins Minus schicken und das letzte aus Ihnen rausholen.
Kranke Mitarbeiter, die durch Arbeitsstreß und Mobbing ( wird Ihr regelmäßiges Geschäft sein) krank ( gemacht) werden, sind von Ihnen umgehend mit allen Mitteln zu entsorgen. Unsere Regionsleiter werden sie hier in einem Gespräch mit dem Mitarbeiter in einem geschlossenem Raum unterstützen ( die Personalleitung bemerkt hierzu ausdrücklich; daß Herr Mende und Herr Martin sowie Herr Ricken keine Kopfgeldjäger sind)
Kennen Sie das Betriebsverfassungsgesetz? Nein? Macht nichts, wir auch nicht.
Sie sind cholerisch,rechthaberisch,neigen zu Wutausbrüchen? Willkommen
in unserem Team, sie werden sich hier wohl fühlen und wir sie erstmal lieben.
Gelegentlich schauen unsere Aufseher vorbei ( wir nennen sie Regions- und Warengruppenleiter ) sehen nach dem rechten und helfen Ihnen, daß Ihre Untertanen nicht aufmüpfig werden.
Profilneurosen können bei uns voll ausgelebt werden.
Sie werden in Ihrem Büro sitzen und über Ihre Untertanen wachen
Unsere Geschäftsführer:
Herr Weber jun. soll sich in südlichen Gefilden auf einem Weingut
aufhalten und macht nebenher Geschäftsführer. Er wird Ihnen nur einmal im Jahr begegnen

Herr Flassak hauptsächlich für Zahlen und Finanzen zuständig

Herr Hönig? man muß In live erleben, sonst glaubt mann nicht was
Weber jun. da eingestellt hat.

Ps. Herr Kreil, wir hoffen Ihnen damit für Ihre zahlreiche Suche weitergeholfen zu haben.Wir möchten ausdrücklich erwähnen, daß diese Beschreibung nicht auf alle ( aber leider sehr viele) Führungskräfte bei Dehner mittlerweile zutrifft.
Die wenigen positiven Beispiele würden wir ja gerne erwähnen, aber diese wären dann sofort Ihren Job los.
An alle Führungskräfte und die Geschäftsleitung, DEHNER-VER.DI-BLOG is watching you. Jeden Schritt von euch. Macht nur mit eurer unsozialen Art weiter.

Montag, 9. Mai 2011

Hände weg vom Stift!

Was tun, wenn der/die Vorgesetzte sagt:
„Kommen Sie doch bitte mal zu mir ins Büro!“ oder „Ich müsste gleich mal mit Ihnen reden!“
Wie verhalte ich mich? Was sollte ich tun?

1. Fragt vorher nach dem Anlass des Gespräches!
2. Zieht zu jedem Gespräch ein Betriebsratsmitglied hinzu. Gibt es keinen Betriebsrat, dann eine Vertrauensperson. Vereinbart ggf. einen neuen Termin!
3. Hört Euch in Ruhe an, was Euer Gegenüber zu sagen hat. Fragt nach, wenn Ihr etwas nicht verstanden habt.
4. Macht Euch Notizen über die wichtigsten Gesprächsinhalte!
5. Lasst Euch etwaige Angebote schriftlich geben! Angebote die nur mündlich abgegeben werden sind grundsätzlich mit Vorsicht zu behandeln!
6. Macht während des Gespräches keine Zusagen! Bittet Euch Bedenkzeit von 3 bis 7 Tagen aus.
7. Nichts unterschreiben, ohne es in Ruhe überdacht zu haben (siehe 6.)!
8. Habt Ihr Zweifel oder braucht Ihr Unterstützung und Beratung?

Dann wendet Euch an Eure Gewerkschaft ver.di!


Und nochmal: Ganz wichtig! Hände weg vom Stift!

Sonntag, 8. Mai 2011

Es war einmal

Es war einmal in einem großen Gartencenter, nennen wir es Dehner, da meinte der Geschäftsführer, es wäre doch eine gute Idee, die Ladenöffnungszeiten zu verlängern,
da dies enormen Umsatzzuwachs brächte.
Da gab es aber auch ein paar rebellische Betriebsräte, die diese Meinung nicht teilten.
Darauf wurden diese öffentlich beschimpft und verunglimpft.
Nach einem Jahr hatten die rebellischen BR- Filialen aber seltsamerweise einen höheren Umsatzzuwachs als die anderen.
Darum blieben die wenigen BR standhaft und hielten durch.
Dann kam ein neuer Geschäftsführer, nennen wir ihn Hönig.
Dieser kam auf die Idee, die Ladenöffnungszeiten wieder zurückzufahren.
Alle BR jubelten und hielten das anfangs für eine gute Idee, dachten aber gleichzeitig,
daß das bestimmt noch einen Haken hat.
Und richtig, es begann ein beispielloser Personalabbau.
Infolge dessen verlor das Gartencenter sehr viele Kunden.
Was nun, dachte sich der Hönig?
Na, da machen wir doch einfach so viele Sonntage auf wie möglich, haun jede Menge Geld für zusätzliche Werbung raus, die vielleicht was bringt.
Na ja, leider gibt es wieder ein paar rebellische Betriebsräte die Ihm den Spaß verdarben.
Die Geschichte wiederholt sich!!

Die Moral von der Geschichte? Die dummen sterben leider nie aus

Happy Mothersday

Liebe Mütter, werdende Mütter und all diejenigen die es noch werden wollen. Wir von der Redaktion wünschen euch einen wunderschönen Muttertag im Kreise eurer lieben! Wir hoffen inständig das ihr an eurem Ehrentag nicht der Profitgier von irgendwelchen "Führungskräften" aufgesessen seit und an diesem wunderschönen, sonnigen Tag arbeiten müsst bzw. arbeiten wart!

Einen wunderschönen und geruhsamen Muttertagssonntag wünscht Euch die Blog-Redaktion

Samstag, 7. Mai 2011

Zitrone der Woche

Geliebt!
Gehasst!
Vergöttert!

Sie ist wieder da! Die ZITRONE DER WOCHE feiert ihr Comeback. Der Jury wurden aus den Märkten und der Unternehmenzentrale eine Unmenge an negativen Erfahrungen mit Dehner Führungskräften mitgeteilt das wir es als ein MUSS ansehen diese öffentlich zu machen. Zu der Diskusion der letzten Wochen ob ja oder nein zur Zitrone nur eine Anmerkung. Würden sich die so genannten und hier in Zukunft erwähnten Führungskräfte auch wie solche benehmen hätte die Jury keine Arbeit und müsste über die Gängelein und dem unangebrachten Verhalten der Dehner Führung nicht berichten.
WARNUNG! Wenn Sie eine Dehner Führungskraft sind, der mitteleuropäische Manieren fremd sind, sollten Sie nicht weiterlesen. Denn es könnte IHRE Preisverleihung sein. 
Die ZITRONE DER WOCHE geht diese Woche an den 
 WGLA Herr Kolzem 

Herzlichen Glückwunsch! Wie uns von Dehner Beschäftigten mitgeteilt wurde haben sie sich gerade in den letzten Wochen als würdevoller Preisträger herausgestellt. Aber der Reihe nach. Wie uns berichtet wurde haben sie mit Betriebsräten ein Problem. Im Jahr 2009 wurde in ihrem ehemaligen Mark in dem sie die Beschäftigten gängeln durften Betriebsratswahlen eingeleitet. Nach dem Gesetz nach darf weder der Arbeitgeber noch sonst irgendwer und schon gar nicht SIE die Beschäftigten dazu auffordern nicht zu wählen bzw. die Wahl zu behindern oder zu manipulieren. An dieser Stelle muss man einmal den RL Herr Mende lobend erwähnen der sich in dieser Frage an das Gesetz hielt. Aber doch nicht Sie Herr Kolzem. Wenn man schon nicht durch eine innovative Ausübung seines WGLA Jobs aufällt muss man doch dem Herr Hönig anscheinend zeigen wie man Betriebsratswahlen verhindert bzw. manipuliert. Sie haben Beschäftigte diesen Marktes privat angerufen und auf sie eingeredet das man Betriebsräte nicht braucht. Toll. Ist das noch demokratisch? Als Sie ein Betriebsrat bei einem Ihrer schmerzensgeldpflichtigen Marktbesuche darauf ansprach und Sie rechtlich belehrte das man mit einem solchen Verhalten gegen das Gesetz verstößt und mit Freiheitsstrafe belegt werden kann haben Sie was gesagt? Wissen Sie es noch? Wir sagen es Ihnen. Sie sagten unter Zeugen dem Betriebsratsvorsitzenden das Sie diese "Scheiß Gesetze" nicht kümmern, und Sie machen was Sie wollen. Eigentlich sind Sie ein Fall für den Verfassungsschutz, oder?
Nachdem Sie sich gerade in BR-Märkten immer wieder von ihrer "besten" Seite zeigten in der letzten Zeit und die Beschäftigten uns berichteten haben Sie sich den Preis verdient.
Aber es kommt noch besser für Sie. 
Kennen Sie das Maßregelungsverbot für Arbeitnehmer die sich an Arbeitskämpfen beteiligen. Wir glauben nicht. Sonst hätten sie nach den ersten Arbeitskampf 2011 nicht ein Druckgespräch mit einer angagierten Kollegin geführt. Wo Sie bla....bla....bla persönlich enttäuscht und .....bla.....bla....... keine Regalteile mehr besorgen können...... und bla......bla....bla
Eine Frage an Sie:"Geht ihnen einer ab wenn Sie Kolleginnen durch ihre Gutherrenart (Laut und Sinnlos) verbal solange bearbeiten und unter Druck setzten bis Tränen fließen?"
Ein Tipp an sie. Machen sie doch einfach Ihren Job und spielen sie nicht immer den Rächer des Unternehmens. Die Beschäftigten lassen sich das nicht länger bieten und werden sich wehren.
Und hören sie auch endlich damit auf immer zu sagen das sie alles Wissen und ihre anderen Kollegen damit Probleme haben mit der Umstrukturierung. 
Herr Kolzem wir leben in der Bundesrepublik Deutschland. Wir leben in einer Demokratie. Wir leben Gott sei Dank in einem Land wo man seine Meinung sagen darf und das Streikrecht geschützt ist. Wenn Sie damit nicht klar kommen dann müssen Sie auswandern am besten auf dem Mond. Da können Sie dann die Gesetze machen. Wäre doch super Planet WoKo.

In diesem Sinne noch einmal HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH

Freitag, 6. Mai 2011

Dehner Geschäftsleitung blockiert weiter

Am heutigen Freitag fand ein zweites Treffen der GBR-Vertreter und der Geschäftsleitung statt. Ziel dieses Treffens war von Seite der GBR-Vertreter ein Ende des Konflikts um die Tarifbindung zu erreichen.
Die GBR-Vertreter wollten mit der Dehner Geschäftsleitung über mögliche Szenarien verhandeln, wie man diesen Konflikt im rechtlichen Rahmen und im Interesse aller Beteiligten d.h. Inhaberfamilien, Geschäftsführer, GBR und allen voran im Interesse der Dehner Beschäftigten beizulegen.
Dafür wären die GBR-Vertreter bereit gewesen Zugeständnisse zu machen. Soweit kam es aber gar nicht. Herr Dr. Flassak, Herr Kreil und allen voran Her Hönig forderten wieder einmal vom Gesamtbetriebsrat ein sogenanntes betriebliches Bündnis.
Ein solches Bündnis kann der GBR nicht abschließen da die gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Betriebsverfassungsgesetz) dies nicht zu lassen.

Die Verhandlungskommission des GBR zeigte sich in den ersten Reaktionen enttäuscht über die Haltung der Geschäftsführer. Die einhellige Meinung war jedoch das man die Auseinandersetzung solange führen werde und müsse bis alle Dehner Beschäftigten wieder den Schutz eines von der Gewerkschaft ver.di mit Dehner abgeschlossenen Anerkennungstarifvertrags haben.

Wir werden in den nächsten Tagen noch weiter informieren.

Überstunden und Betriebsrat

Will der Arbeitgeber Überstunden anordnen oder auch nur entgegennehmen ohne daß dies z.B. in einer Betriebsvereinbarung vorab genehmigt ist, so hat er den Betriebsrat zuvor um Zustimmung zu bitten.
Solange keine Zustimmung vorliegt, darf der Arbeitgeber Überstunden nicht anordnen oder entgegennehmen. Sollte der Betriebsrat die Zustimmung verweigert, muß der Arbeitgeber gegebenenfalls die Einigungsstelle anrufen und sich dort die nicht erteilte Zustimmung ersetzen lassen.
Im Gegensatz zum § 99 BetrVG sieht § 87 BetrVG nicht vor, daß die Zustimmung als erteilt gilt, wenn der Betriebsrat innerhalb einer bestimmten Frist nicht reagiert und er sieht auch nicht vor, dass der Betriebsrat eine spezifische Begründung für die Verweigerung oder Nichterteilung der Zustimmung haben muß.


Es gibt mehrere Möglichkeiten zum Zustimmungsverfahren
Erste Möglichkeit:
1. Der Arbeitgeber beantragt Überstunden beim Betriebsrat
2. Der Betriebsrat stimmt zu
3. Der Arbeitgeber darf Überstunden anordnen

Zweite Möglichkeit:
1. Der Arbeitgeber beantragt Überstunden beim Betriebsrat
2. Der Betriebsrat stimmt nicht zu oder schweigt
3. Der Arbeitgeber ruft die Einigungsstelle an
4. Der Betriebsrat ist mit Einigungsstelle einverstanden und beide einigen sich auf
die Besetzung der Einigungsstelle
5. Die Einigungsstelle tritt zusammen und entscheidet
6. Der Arbeitgeber darf je nach Entscheidung der Einigungsstelle durchführen oder auch nicht

Da die Zeitspanne für die Durchführung eines korrekten Verfahrens für den Arbeitgeber im Normalfall viel zu kurz ist, bleibt ihm Nichts anderes übrig, als

1. sich entweder mit dem Betriebsrat zu einigen, und dabei ggf. bestehenden Wünschen des Betriebsrats entgegenzukommen
oder
2. die Überstunden nicht auszuführen
oder
3. sehenden Auges einen Rechtsverstoß zu begehen.

Sind hier für den Betriebsrat Indizien erkennbar, daß, obwohl keine Zustimmung vorliegt, der Arbeitgeber die Überstunden trotzdem anordnen oder entgegennehmen möchte, so hat der Betriebsrat die Möglichkeit beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung zu beantragen, mit der dem Arbeitgeber aufgegeben wird dies zu unterlassen.
Stellt der Betriebsrat fest, daß hier rechtswidrig Überstunden angeordnet oder entgegengenommen wurden, so hat er die Möglichkeit beim Arbeitsgericht ein Verfahren einzuleiten, wo dem Arbeitgeber für die Zukunft aufgegeben wird dies unter Androhung von Ordnungsgeld zu unterlassen.
Will man sich dies als Betriebsrat jedoch ersparen, so bietet es sich an eine Betriebsvereinbarung über die Grundsätze zur Ableistung/Anordnung von Überstunden abzuschließen.

Und nur um eventuellen Überlegungen vorzubeugen:
Der Verzicht auf die Mitbestimmungsrechte durch den Betriebsrat ist unzulässig und unwirksam.

Donnerstag, 5. Mai 2011

Wo liegt der Unterschied bei Überstunden und Mehrarbeit?

Die Begriffe "Mehrarbeit" und "Überstunden" werden häufig nicht korrekt verwendet, sondern meistens gleichgestellt.
Es handelt sich dabei aber um völlig unterschiedliche Dinge.

Mehrarbeitszeit ist die Zeit, die über die gesetzlich festgelegte Arbeitszeitgrenzen hinaus geht. Dies sind in der Regel acht Stunden täglich, in Ausnahmefällen bis maximal zehn Stunden täglich.
Unter Überstunden versteht man hingegen die Arbeitszeit, die über die individuell im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitszeit hinaus geht.Wird ein Arbeitnehmer über die gesetzliche zulässige Höchstarbeitszeit (8 Stunden) hinaus beschäftigt, so handelt es sich hierbei um Mehrarbeit.
Wird ein Arbeitnehmer hingegen über seine vertraglich vereinbarte tägliche Arbeitszeit hinaus beschäftigt, so handelt es sich um Überstunden.

Seit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes 1994, sieht das Gesetz übrigens keine gesetzlich geregelten Mehrarbeitszuschläge mehr vor. Auch für geleistete Überstunden gibt es keine gesetzlichen Vergütungsregeln.
Lediglich wenn ein Tarifvertrag gilt, vom Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung verhandelt wurde, oder es im Arbeitsvertrag vereinbart wurde besteht ein Anspruch auf Zuschläge für Überstunden.

Überstundenzuschläge sind in der Regel in Tarifverträgen wie folgt gestaffelt:

* 25% Zuschlag für jede Überstunde
* ab der 20ten Überstunde erhöht sich der Zuschlag um weitere 15% auf 40%

Sonstige weitere Zuschläge sind in Tarifverträgen wie folgt geregelt:

* 20% Zuschlag für Spätöffnun
* 50% Zuschlag für Nachtarbeit
* 120% - 150% Zuschlag für Sonntagsarbeit
* 150% - 175% Zuschlag für Feiertagsarbeit
(Die o.g. sind die Regelungen des MTV für Bayern. Zuschlagsregelungen in anderen Bundesländern können abweichen)

Neu bei Dehner...

Neu im Sortiment - die praktischen Knieschoner für den charakterlosen Manager!
Nur für kurze Zeit erhältlich in der P.K.-Limited-Edition in geiz-grün!
Ein "must-have" in dieser Saison!


Jetzt zugreifen - für die Rückkehr zur Tarifbindung ein unverzichtbares Accessoire!

Nur diesen Freitag zum speziellen Einführungs-Preis - 3 Paar Knieschoner zum Preis von einem!




Verunsicherung wegen weiteren Streiks zu Muttertag

In den Streikmärkten herrscht völlige Verunsicherung seitens der Marktleiter/innen und ihren Verbündeten .
Laut Aussagen von Informanten aus den Märkten wird täglich mit einem längeren Streik gerechnet.
Heute ,Morgen oder Übermorgen ?
Die Nerven liegen Blank.

Dienstag, 3. Mai 2011

Deine kleine Streik-Bibel, Teil III


Ohne Moos nix los!


Deine kleine Streik-Bibel!
Teil III


Im dritten Teil unserer kleinen Arbeitskampf-Lektüre wollen wir einen weiteren, sehr wichtigen Teil des Streiks beleuchten - die finanzielle Seite!


Bekomme ich während des Streiks weiterhin mein Gehalt?

Nein! Wie in Teil I dieser Rubrik bereits erwähnt, besteht für die Dauer des Streiks kein Anspruch auf Arbeitsengelt - Euer Arbeitsverhältnis "ruht" für diesen Zeitraum. Zu deutsch: Keine Arbeit - kein Geld. Weder vom Chef noch vom Arbeitsamt.
Aber keine Angst, ihr sitzt nicht ganz auf dem Trockenen.
ver.di zahlt ihren Mitgliedern ( und nur den Mitgliedern) während der Streikteilnahme Streikunterstützung. Unorganisierte Kolleginnen und Kollegen erhalten während des Streiks weder Lohn noch Arbeitslosengeld! Sie stehen somit ohne gewerkschaftliche Unterstützung da.
Den Mitgliedern der ver.di wird vom ersten Streiktag an Streikunterstützung bezahlt. Gleiches gilt bei Aussperrung und Maßregelung.
Die Unterstützung wird ver.di-Mitliedern gewährt, die mindestens 3 Monate Mitglied der ver.di sind und den satzungsgemäßen Beitrag entrichtet haben.



Wie hoch ist mein "Streik-Geld"?

Die Berechnung der Unterstützung erfolgt in der Regel nach dem Durchschnitt der in den letzten 3 Monaten vor Beginn des Arbeitskampfes entrichteten Beiträge.
Die Unterstützung für jeden vollen Arbeitstag (Schicht), für den kein Lohn bzw. keine Vergütung gezahlt wird, beträgt das 2,5fache des Monatsbeitrags.
Bei einer Mitgliedschaft unterhalb von einem Jahr beträgt die Unterstützung das 2,2fache des Beitrags.
Auch Teilzeitbeschäftigte erhalten Streikunterstützung wenn sie am Streiktag zur Arbeit eingeteilt sind.
Die Unterstützung für jeden vollen Arbeitstag (Schicht), für den kein Lohn bzw. keine Vergütung gezahlt wird, erhöht sich um 2,50€ für jedes kindergeldberechtigte Kind.
Auf die gewährte Unterstützung sind Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder andere Sozialversicherungsträger voll anzurechnen.

Mitglieder, denen nachträglich Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung) gezahlt wurde, sind verpflichtet, die Unterstützung unverzüglich zurückzuzahlen.

Mitglieder, die innerhalb eines Jahres nach Erhalt der Unterstützung aus ver.di austreten, müssen die erhaltene Unterstütung in voller Höhe zurückzahlen. Mitglieder, die bei einem von der Gewerkschaft ausgerufenen Streik Streikbrecherarbeiten leisten und infolgedessen ausgeschlossen werden, müsen ebenfalls die gewährte Unterstützung zurückzahlen.



Was kostet mich ver.di?

Wie viel Beitrag jemand zahlt, hängt von seiner individuellen Leistungsfähigkeit ab. Wer mehr hat, gibt mehr.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 1 % vom Bruttoeinkommen.
Eine mehr als faire und gute Sache wenn man bedenkt daß uns unser geliebter Arbeitgeber sei 1 1/2 Jahren jeden Monat 3 (!) % unseres Einkommens klaut!
Aber immerhin bekommen wir lt. Peterchen dafür "einen der schönsten Arbeitsplätze Deutschlands!" Na besten Dank auch!!!

Aber es wird noch besser weil noch günstiger! Für Rentner/innen, Arbeitslose und Bezieher von Krankengeld gelten geringere Beiträge. Sie zahlen nur 0,5% ihrer regelmäßigen Bruttoeinnahmen. Hausfrauen und -männer, Studierende und Schüler/innen zahlen nur 2,50€ im Monat.

Für Selbstständige ist die Berechnungsgrundlage der Monatsdurchschnitt der steuerpflichtigen Einkünfte. Ist auf dieser Grundlage eine Beitragsberechnung nicht möglich, wird ein Monatbeitrag von mindestens 15,-€ festgesetzt.


Für Kurzentschlossene mit Mut und Kraft zum Arbeitskampf aber Bedarf an finanziellem Beistand hier der direkte Link zur ver.di-Mitgliedschaft online.


https://mitgliedwerden.verdi.de
(einfach in die Browserzeile kopieren und los gehts)



Liebe Kolleginnen und Kollegen -
formiert Euch! Engagiert Euch!
Kämpft für Euer Recht!

Montag, 2. Mai 2011

Deine kleine Streik-Bibel, Teil II

Wissen ist Macht - hier gehts weiter mit dem zweiten Teil!


Deine kleine Streik-Bibel!
Teil II




Muß ich in einen anderen Markt zum Streikbrechen fahren?

Nein! Kein Mensch ist zum Streikbruch bzw. direkter Streikarbeit verpflichtet!
Diese Arbeit kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verweigert werden!
Die Ablehnung direkter Streikarbeit ist keine unberechtigte Arbeitsverweigerung. Eine berechtigte Verweigerung von Streikarbeit führt nicht zum Verlust des Arbeitsentgelts, zumindest nicht, wenn die eigentlich geschuldete Arbeitsleistung trotz des Streiks erbracht werden kann (Urteil vom 10.09.1985 - 1 AZR 262/84).
Streikbrecher/innen dürfen nicht bevorzugt werden.
Das bedeutet: Jede auf dem Streikbruch beruhende Vergünstigung für Streikbrecher durch den Arbeitgeber steht auch den streikenden Kolleginnen und Kollegen zu!



Muß ich wegen eines Streiks Überstunden machen?

Nein! Überstundenanordnungen aus Anlass der Teilnahme am Streik sind rechtswidrig und unwirksam!
Eine Verpflichtung zur Nacharbeit der durch den Streik ausgefallenen Arbeitsstunden besteht nicht. Insoweit erforderliche Mehrarbeit bedarf im Übrigen der vorherigen Zustimmung des Betriebsrates gemäß § 87 Betriebsverfassungs-Gesetz!



Drohen mir durch meinen Streik disziplinarische Konsequenzen?
Nein! Es besteht ein Maßregelungsverbot!
Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten. Gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber sollen nur verunsichern. Sie sollen nur davon abhalten, das Recht nach Art. 9 Abs. 3 Grundgesetz in Anspruch zu nehmen (BAG vom 12.9.1984 1- AZR 342/83).

Maßregelungen durch den Arbeitgeber wegen der Teilnahme am Streik sind verboten! Lassen Sie sich durch gegenteilige Behauptungen der Arbeitgeber und Ihrer Vertreter nicht verunsichern. Sie wollen nur davon abhalten, das Recht in Anspruch zu nehmen!



Liebe Kolleginnen und Kollegen -
formiert Euch! Engagiert Euch!
Kämpft für Euer Recht!