Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Donnerstag, 27. Januar 2011

Achtung Kündigung

Es kommt immer öfters bei Dehner vor das man versucht Beschäftigte bei Kündigungen oder Änderungskündigungen zu überrumpeln. Es wird meistens die Unwissenheit der Kolleginnen und Kollegen ausgenutzt.
  1. Wichtig ist zu allererst, egal wie groß der Druck der Dehner Führung vor Ort ist, nichts sofort zu unterschreiben.
  2. Immer das ausgehändigte Dokument mitnehmen und Prüfen lassen
  3. Die Prüfung erfolgt durch die Gewerkschaft, sofern man Mitglied ist. Dies kostet nichts zusätzlich. Oder man läßt sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Hier gilt zu beachten das es ein Arbeitnehmeranwalt sein sollte.
  4. Auf jeden Fall muss man innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht einreichen. Wenn man dies nicht macht ist die Kündigung wirksam.
Gerade bei Änderungskündigungen ist uns immer mehr aufgefallen das diese gerne von der Dehner Führung vor dem Jahresurlaub ausgesprochen wird. Sie sagen dann man solle sich das mal überlegen und nach dem Urlaub könne man nochmal drüber sprechen. Nur ist es dann meist zu spät Klage am Arbeitsgericht zu erheben.

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