Arbeit4.0

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Wer schreibt dieses Blog?

Beim Dehner-Verdi-Infoblog arbeiten Gewerkschaftsmitglieder und KollegInnen aus unterschiedlichen Bereichen und Märkten mit. Mit unseren Beiträgen wollen wir für mehr Information im Unternehmen sorgen und allen KollegInnen eine Plattform zum Austausch geben.

Montag, 31. Januar 2011

Testeinkäufe bei Dehner ohne Zustimmung des Gesamtbetriebsrats unzulässig

                                    Urteil des Landesarbeitsgericht München


Das Landesarbeitsgericht in München hat vor einiger Zeit entschieden, das Testeinkäufe nach dem Konzept       ``Mystery Shopping`` bei Dehner nur noch mit Zustimmung des Gesamtbetriebsrats zulässig sind.

Hier wurden in mehreren Dehner- Filialen in der Vergangenheit Kassiererinnen ab gemahnt, oder noch schlimmer gekündigt.
Nur weil sie bei dem Punktebewertungssystem zu schlecht abschnitten.

Es wurde von dem Testeinkäufer zum Teil Ware so im Einkaufswagen platziert, und Verpackungen derart manipuliert das die Kolleginnen an der Kasse keine Chance hatten diese richtig zu erfassen. Es wurde auch in den meisten Fällen danach nicht mit der Kassiererin besprochen wo ihre Schwachpunkte waren und wie sie diese verbessern könnte. Was aber letztlich den Skandal ausmacht ist die Tatsache das weder Marktleiter noch Betriebsrat (falls im Markt gewählt) den Warenkorb des Testkäufers gesehen haben. Die Testkäufer ließen sich ab kassieren und haben dann die Märkte verlassen. Es nach einiger Zeit kamen sie wieder in den Markt und haben sich wenigstens dem Marktleiter zu erkennen gegeben. Haben ihre Bewertung abgegeben und zogen weiter.

Schelm ist wer jetzt böses denkt. Aber macht euch ein eigenes Bild von dieser Vorgehensweise.

Bewertet wurde unter anderem auch die`` Freundlichkeit,Sauberkeit und äußeres Erscheinungbild`` an der Kasse, etc

Was für den einen Freundlich ist oder sauber bzw. hübsch, kann für einen anderen schon wieder eine ganz andere Bedeutung haben.

Fakt ist: Wenn eine Kassiererin wegen eines Testeinkaufs ab gemahnt oder gekündigt wird (wie unlängst in einem Markt der Region II geschehen) ist dieses Vorgehen von Dehner unwirksam, wenn der Gesamtbetriebsrat vorher nicht informiert wurde. Der Gesamtbetriebsrat würde einem solchen Testeinkauf wie oben geschildert und wie sie in der Vergangenheit durchgeführt wurden niemals zustimmen.
Falls in euern Markt ein Testeinkauf mit anschließender Konsequenz für die Kolleginnen statt fand erkundigt euch beim GBR-Vorsitzenden oder im Betriebsratsbüro Rain/Lech ob dieser vom GBR mitbestimmt wurde.

ver.di Aktionen zeigen Wirkung!

In unserer Tarifauseinandersetzung mit der Dehner Geschäftsleitung haben wir nun den ersten Erfolg. Durch unsere Arbeitskampfaktionen im letzten Jahr und Dank der Unnachgiebigkeit der Beschäftigten in den Streikbetrieben sowie den unermüdlichen Einsatz der ver.di Betriebsräte bei Dehner und einer starken Gewerkschaft kündigte die Dehner Geschäftsleitung erste Zugeständnisse an.
In dieser Woche fand in Rain am Lech die alljährliche Grün Börse statt. Die Dehner Geschäftsleitung benutze diese Gruppenleiterbesprechung um wieder ihre schon fast traditionellen Hasstriaden auf ver.di und den GBR (Gesamtbetriebsrat) los zu werden. Der Dehner Personalleiter Herr Kreil behauptete das angeblich nur ein paar wenige Beschäftigte gegen den Dehner Konsolidierungskurs seien. Aber man muss sich die Frage stellen warum er und Dr. Flassak sowie Herr Hönig dann soviel und vor allem so lange über ver.di und den GBR schimpften.
Die Nerven liegen in der Dehner Geschäftsleitung blank. Um solch massive Arbeitskampfaktionen wie im Frühjahr 2009 zu vermeiden haben sich die Herren was ganz tolles ausgedacht. "Stellen wir es jetzt einfach so hin als ob wir 2011 eh Geld nachzahlen wollten," haben sie wohl zu sich gesagt.
Jetzt wurde großspurig verkündet das es im Frühjahr an die Beschäftigten 3,2 Mio. Euro nachgezahlt werden. In der Pressemitteilung vom 21.01.2011 nannten die Dehner Könige das Prämien. Im Schnitt wären das ca. 800 € pro Beschäftigten. Eines muss ganz deutlich gesagt werden .

Dies sind keine Prämien sondern ein geringer Teil von dem was den Dehner Beschäftigten auf frechste Art und Weise vorenthalten wurde
.

Wir brauchen keine Einmalzahlungen, sonder eine nachhaltige Entgelterhöhung. Nur diese ist für uns Dehner beschäftigte was wert. Von 2009 bis August 2010 fehlen den Beschäftigten ca. 1700 € in der Tasche. Wir sind schon 3,5 % hinter dem Tarif. Das heißt ca. 75 Euro Brutto weniger wie andere Handelskollegen. Diese 75 Euro auf 10 Jahre gerechnet erkennt man wie billig die Dehner Geschäftführer um Georg Weber uns abspeisen wollen.
Man muss mit aller Deutlichkeit feststellen das dies nur ein erster Schritt für uns sein kann in der Frage Tarifbindung. Wir haben jetzt schon diese 3,2 Mio € erkämpft. Dann lasst uns dieses Jahr den Tarifvertrag erkämpfen.

P.S.
@ Herr Kreil, Herr Hönig und Dr. Flassak falls sie das lesen. Es ist nicht sehr anständig auf den Besprechungen sich zu rühmen das sie auch 2011 Urlaubs-und Weihnachtgeld zahlen und dies recht Gönnerhaft dar stellen. Welch Glück wir doch mit ihnen als Geschäftsführer haben, oder? Wieso haben sie den Kolleginnen und Kollegen nicht gesagt das sie zahlen müssen und die OT-Erklärung in der Frage Manteltarifvertrag einen Nullnummer für sie war. Denken sie mal darüber nach bevor sie ver.di und dem GBR immer schlechten Stil vorwerfen. Denn wie war das mit dem Wald und dem schreien Herr Kreil???

Fragen über fragen...

Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,

habt ihr euch denn schonmal gefragt warum es urplötzlich eine "Sonderprämie" gibt obwohl das nie angedacht war von der Dehner Geschäftsleitung?
Wenn ihr euch zeitlich zurück versetzt zum August 2009, stand in der OT-Erklärung der Geschäftsleitung an die Mitarbeiter das im August 2011 mal über eine "Gehaltsanpassung" nachgedacht wird, MEHR NICHT!
Ebenso sollte mal darüber nachgedacht werden wie es sein kann das ein 13-Stufen-Konsolidierungsprogramm innerhalb von wenigen Monaten greifen konnte wenn es dem Unternehmen doch so schlecht ging und niemand der Herren in Rain mehr wußte wie man die Gehälter der Beschäftigten zahlen soll!

Liegt es am permanenten Personalabbau der selbst in der Führungsriege keinen halt mehr macht? (siehe WGL´s GB, Saison und Zoo)

An der Umfirmierung der Dehner GC´s in Österreich im Zuge des Aufbaus der "Dehner Zoo Stand Alone" bei derer auch gleichzeitig über €20 Millionen aus Österreich nach Deutschland Steuerfrei transferiert wurden?

An den zahlreichen Lieferantengesprächen bei denen selbst die Lieferanten ausgebeutet werden?
Oder an dem, dass die Lieferanten bei der Hausmesse 2011 Standgebühren zahlen müssen?
Das die Lieferanten bei der Verköstigung der Messebesucher die Kosten dafür mitsponsern müssen?

An den Mitarbeitern bei Dehner die sich für die Firma kaputt arbeiten?

Fragt doch bei der nächsten Hausmesse einfach mal Eure Geschäftsführer die gerne Rede und Antwort stehen werden!

Sonntag, 30. Januar 2011

In eigener Sache

Liebe Kolleginnen,und
liebe Kollegen.

Uns freut es sehr das auch diejenigen unseren Info Blog aufrufen die der Gewerkschaft und Betriebsräten kritisch gegenüber stehen. Sie können sich hier informieren (wenn  sie es möchten) und natürlich auch ihre Meinung äußern. Aber bedauerlicher Weise sind genau diese Kollegen in ihren Kommentaren unsachlich und verletzend.
Wir werden die bisherigen Kommentare im Blog stehen lassen so das jeder Besucher sehen kann auf welche Weise und Niveau diese angeblichen "Kollegen" mit uns diskutieren und uns begegnen möchten. Mehr als Beschimpfungen und subtile Aggression haben diese Menschen nicht drauf.

Zukünftig werden wir jeden Kommentar der andere Beschimpft  (auch blöd ist eine Beschimpfung) sofort löschen.

Ein schönes Restwochenende
Die ver.di Blog-Redaktion

Grüezi miteinand!




Dehner Gartencenter bald Coop?
Die Insider unter den Spatzen pfiffen es schon länger von den Rainer Dorfdächern – jetzt ist es offiziell.
Die Dehner Gartencenter GmbH geht eine Kooperation mit Coop Schweiz ein.
Wie den Spitzen der mitbestimmten Märkten im Rahmen der Betriebsräte-Konferenz im Dezember 2010 kurz und lustlos präsentiert wurde, soll es sich dabei um ein „Joint Venture“ mit „beidseitiger Win-Win-Situation“ handeln – soweit der Originalton des referierenden Geschäftsführers.
Das Unternehmen sieht sich nach eigenen Angaben zufolge als „großer Bruder“ in dieser Zusammenarbeit, die Produktivität und Sortimentsleistung im Bereich Blumen und Pflanzen sollen deutlich verbessert werden.
Stellt man jedoch die Kennzahlen beider Konzerne gegeneinander (Mitarbeiter Coop ca. 53000 bei 1800 Verkaufsstellen / Mitarbeiter Dehner ca. 5100 bei 105 Verkaufsstellen) dürfte sich Dehner jedoch eher in der Position der kleinen Schwester befinden.
In Anbetracht dieses „Joint Ventures“ lohnt sich auch ein Blick auf die interne Umstrukturierung im Dehner-Konzern, die sich hinsichtlich eines 13 Punkte umfassenden Sanierungsplans wie ein Rasenmäher durch die Personallandschaft frisst.
Angefangen mit dem Austritt aus der Tarifbindung, weiter über massenhaften Personalabbau bei gleichzeitig stetig wachsender Anzahl von neuen Märkten bis hin zu einem rigorosen Sparprogramm trotz dringendem Sanierungsbedarf in den alten Märkten wandelt sich das „familiengeführte Traditionsunternehmen“ zusehends in eine Cash-Cow von internationalem Format.
Der Einstig in den italienischen Weinmarkt sollte mittlerweile ja bekannt sein…
Allerdings stellt sich dem interessierten Betrachter immer dringender eine Frage.
Wird hier etwa eine Braut aufgehübscht?
Wie sollte es anders zu erklären sein wenn Coop inzwischen bei Lieferantenverhandlungen mit am Tisch sitzen darf?
Weshalb ist Coop bei Marktbesuchen von Warengruppenleitern mit im Boot?
Sollte mit der neuen Telefonanlage etwa ein „heißer Draht“ nach Basel geschaltet werden?
Man darf gespannt sein wie sich diese Coop-eration weiter entwickelt…
(wir halten Euch natürlich auf dem Laufenden!)

Samstag, 29. Januar 2011

Mehr als nur ein Telefon...


Warum muss der Betriebsrat den Einsatz einer Telefonanlage regeln?



Eigentlich hätte die Geschäftsleitung den Betriebsrat und den Gesamtbetriebsrat über die Einführung einer neuen Telefonanlage schon bei der Planung informieren müssen…

Das Gesetz sagt dazu wortwörtlich: „rechtzeitig und umfassend“ ist der Betriebsrat zu unterrichten!
Die Betriebsräte bei Dehner haben dieses Vorhaben aber erst durch eine E-Mail der EDV-Abteilung an die Marktleiter/innen mitbekommen.

Jetzt gibt die Dehner Personalleitung (Geschäftsbereichsleiter Personal, Herr Kreil) auch noch den Beleidigten und erklärt per Aushang den Beschäftigten in den Märkten mit Betriebsrat: Jetzt gibt´s kein modernes Funktelefon mehr, weil die Betriebsräte „unverhältnismäßig scharf, vollkommen unmäßig und überzogen“ reagiert haben.

So, jetzt mal ganz langsam…

Reagiert der Betriebsrat unmäßig und überzogen?
Wer hat hier eigentlich gegen das Gesetz verstoßen?
Einfache Antwort: Ganz klar und ohne den geringsten Zweifel, die Geschäfts- und Personalleitung. Das ist völlig wertfrei für jede/n nachzulesen im Betriebsverfassungsgesetz unter den §§ 80 , 87 und 90 BetrVG.
Hierzu ist noch anzumerken, dass dies keineswegs das erste Mal war. Dieses Verhalten ist und war keine Ausnahme, sondern das ist die regelmäßige Vorgehensweise bei Dehner. Leider!

Wer reagiert hier eigentlich unmäßig und überzogen?
Es ist sicherlich nicht unverhältnismäßig scharf, noch unmäßig und überzogen, sondern es ist ja wohl völlig normal, wenn der Betriebsrat hier sein Recht einfordert.
Zuerst das Gesetz missachten und dann noch zu versuchen den Betriebsrat in ein schlechtes Licht zu rücken, weil er deshalb sein Recht einfordern muss, ist schlichtweg geschmacklos und absolut unangebracht.
Wer hier gegen bestehendes Recht verstößt, sollte sich mit derartigen Werturteilen besser ein wenig zurück halten.

Um was es eigentlich geht…
Der Betriebsrat hat zu prüfen, ob sich aus der Einführung und Anwendung der neuen Telefonanlage, Gefahren für die Beschäftigten, wie z. B. durch Überwachung, Bespitzelung usw. ergeben. Dazu hat der Gesetzgeber dem Betriebsrat, Informations- und Beratungsrechte und ein Mitbestimmungsrecht eingeräumt.

Zur Klarstellung: Die Dehner Betriebsräte und der Gesamtbetriebsrat sind nicht gegen Verbesserungen und Erleichterungen durch moderne Telefone im Sinne der Beschäftigten, aber moderne Telefonanlagen können viel mehr als nur telefonieren…

Schutz vor Überwachung
Datenschutz für die Beschäftigten
Moderne Telefonanlagen sind auf vielfältige Weise in der Lage die Beschäftigten zu kontrollieren und zu überwachen! Hier einige Beispiele:

Mithören und Aufzeichnung von Telefongesprächen
Aufzeichnung und Speicherung aller Telefondaten (Rufnummern, Zeitpunkt, Gesprächsdauer, etc.)
Auswertung von Telefongesprächen und Telefondaten (z. B. Wie lange dauert es, bis der Hörer abgenommen wird? Vergleichende Auswertungen zwischen Abteilungen und anderen Märkten, etc.)

Der Betriebsrat muss daher dringend regeln, welche Daten der Arbeitgeber zu welchen Zwecken erfassen und auswerten darf!

Klare Regelungen auch für Privatgespräche
Außerdem sollten die Betriebsräte klare Regelungen für Privatgespräche treffen.
Klare Regelungen hierzu sind sehr wichtig, um etwaigen Verdachts- oder Bagatellkündigungen (z. B. Fall Emmely, Brotaufstrich, Hundefutterproben …) wirksam vorzubeugen.

Bitte unterstützt Eure Betriebsräte in dieser Sache. Es geht um Eure Interessen und Euren Schutz vor Überwachung…

Donnerstag, 27. Januar 2011

Achtung Kündigung

Es kommt immer öfters bei Dehner vor das man versucht Beschäftigte bei Kündigungen oder Änderungskündigungen zu überrumpeln. Es wird meistens die Unwissenheit der Kolleginnen und Kollegen ausgenutzt.
  1. Wichtig ist zu allererst, egal wie groß der Druck der Dehner Führung vor Ort ist, nichts sofort zu unterschreiben.
  2. Immer das ausgehändigte Dokument mitnehmen und Prüfen lassen
  3. Die Prüfung erfolgt durch die Gewerkschaft, sofern man Mitglied ist. Dies kostet nichts zusätzlich. Oder man läßt sich von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten. Hier gilt zu beachten das es ein Arbeitnehmeranwalt sein sollte.
  4. Auf jeden Fall muss man innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage am Arbeitsgericht einreichen. Wenn man dies nicht macht ist die Kündigung wirksam.
Gerade bei Änderungskündigungen ist uns immer mehr aufgefallen das diese gerne von der Dehner Führung vor dem Jahresurlaub ausgesprochen wird. Sie sagen dann man solle sich das mal überlegen und nach dem Urlaub könne man nochmal drüber sprechen. Nur ist es dann meist zu spät Klage am Arbeitsgericht zu erheben.

Dienstag, 25. Januar 2011

Dehner Regionsleiter eröffnet Klassenkampf

Jetzt ist es soweit. Die Dehner Geschäftsleitung hat den Klassenkampf ausgerufen. Auf der letzten Betriebsversammlung im Markt Senden hat der dort zuständige Regionsleiter Herr Mende der Gewerkschaft ver.di Klassenkampf vorgeworfen.

Wir als Gewerkschaft haben niemals davon gesprochen, aber wenn man etwas mehr nachdenkt hat Herr Mende recht. Und wir danken ihm das er den Klassenkampf ausgerufen hat. So sieht man wie die Dehner Führung ihr Verhalten den Beschäftigten gegenüber selbst beurteilt. Hätten wir es getan, von Klassenkampf zu sprechen, würde man uns übelste Simmungsmache vorwerfen.

Wie kommt er eigentlich auf Klassenkampf? Der Vertreter der Gewerkschaft hat im Rahmen der Betriebsversammlung in Senden nur beiläufig erwähnt wo die Millionengewinne der Firma Dehner hinkommen. Unter anderem erwähnte er das mit den Gewinnen die letztlich die Beschäftigten erwirtschaften das imposante WEINGUT in der Toskana bezahlt wurde.

Es wurde weder eine Neiddebatte geschürt noch von Seiten der Gewerkschaft der Klassenkampf ausgerufen.
Nur wenn man der Belegschaft den Tarifvertrag verweigert, darf und muss man genau hinschauen und Publik machen wo die satten Millionengewinne hinkommen.

Man hat mal wieder gesehen welch Schmerzen die Dehner Führungskräfte bekommen wenn man die Wahrheit bekannt macht. Und wenn sie die Wahrheit selbst in den Mund nehmen (Klassenkampf) dann sollten sie mal Nachdenken warum das so ist.
In diesem Sinne frei nach Marx

DEHNER KOLLEGEN IN DEUTSCHLAND, VEREINIGT EUCH!!!!

Montag, 24. Januar 2011

Dehner Geschäftsführer bleiben bisher hart

3,2 Mio € wollen die Dehner Herren zahlen. In der Toskana wir dekadent gefeiert . Und unser alleinerziehender Vater und Kollege aus dem Markt Königsbrunn (wir berichteten) muss seit 1. Januar 2011 statt Vollzeit Teilzeit arbeiten.

Bisher hat die Dehner Geschäftsleitung ihre mehr als unsozialen Pläne gegenüber unserem Kollegen nicht zurückgezogen. Seit dem 1.1.2011 muss unsere Kollege Teilzeit arbeiten.

Nachdem die Dehner Gechäftsleitung 3,2 Mio Euro investiert um dieses Jahr nicht bestreikt zu werden, fordern wir die Herren Kreil, Flassak, Weber und Hönig auf den Kollegen weiterhin Vollzeit zu beschäftigen. Die Dehner Geschäftsführer dürfen sich nicht auf Grund solcher unsozialen Maßnahmen als große Gönner (3,2 Mio Prämie) feiern lassen.
 Der betroffene Kollege dürfte nach 18 Jahren für Dehner und Aufgrund seiner familiären Umständen von den Dehner Geschäftsführern mit Recht mehr erwarten. Eine solche Stundenkürzung hat für den Kollegen automatisch den finaziellen Bankrott zur Folge.
Statt einem 10 Gänge Menü nur noch 5 Gänge servieren dann könnte er weiterhin Vollzeit arbeiten.

Ausserordentliche Gesamtbetriebsratssitzung

Vom 26. Januar bis 27.Januar 2011 findet eine ausserordentliche Gesamtbetriebsratssitzung statt. Wir werden euch zeitnah über die Ergebnisse der Sitzung informieren.

Freitag, 21. Januar 2011

Was wäre wenn...

Liebe Dehner Geschäftsführer!

Habt Ihr euch denn schonmal gefragt was alles anders wäre wenn Ihr den unsinnigen Tarifaustritt rückgängig machen würdet?

Ihr könntet z.B. wieder besser schlafen, müßtet keine Magenschmerzen mehr haben und könntet aufhören Euch selber in die Tasche zu lügen!
Ebenso müßtet Ihr keine Angst mehr haben das diverse Postkarten zu Euch flattern und die Kunden wegbleiben!
Dreckige Wäsche würde nicht mehr so öffentlich gewaschen, und
Ihr könntet Euch damit auch den Sack voll Geld für die Image-Aufpolierung sparen und dieses Geld lieber den Mitarbeitern bei Dehner zahlen!

Denn nur glückliche Mitarbeiter sind gute Mitarbeiter, und gute Mitarbeiter sind Produktiv!

BLOGREGELN

Bitte beachtet:
Die Grundlage für diesen Blog ist Artikel 5 Grundgesetz.
In Absatz 1 steht:
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...].“
In Absatz 2 folgt:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
Basierend auf diesem Grundgedanken ergeben  sich folgende Blogregeln.

Blogregeln
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Es sind Pseudonyme, auch Nicknames genannt, akzeptiert. Allerdings gelten natürlich auch hier Regeln (keine ehrverletzenden, beleidigenden oder hetzerischen Nicks).
Diskriminierungen wegen Herkunft, politischen Ansichten und anderen Gründen werden nicht geduldet.
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Samstag, 15. Januar 2011

Vorenthaltene Lohnerhöhung durch unsinnigen Tarifaustritt!

Nachdem der Grossteil bei der Firma Dehner in der Beschäftigungsgruppe 2 (Angestellte mit "einfachen" kaufmännischen Tätigkeiten) vertreten bzw. eingruppiert ist, haben wir hier einmal zusammengetragen wieviel Geld jedem einzelnen vorenthalten wird!

Für Dehner bestehender Tarif 2007/09:
1. Berufsjahr: € 1495
2. Berufsjahr: € 1495
3. Berufsjahr: € 1613
4.Berufsjahr: € 1673
5. Berufsjahr: € 1825
6. Berufsjahr: € 2066

Vorenthaltener Tarif 2009/11:
01.09.-31.08.2010
1. Berufsjahr: € 1525
2. Berufsjahr: € 1525
3. Berufsjahr: € 1646
4. Berufsjahr: € 1707
5. Berufsjahr: € 1862
6. Berufsjahr: € 2108

ab 01.09.2010
1. Bj: € 1548
2. Bj: € 1548
3. Bj: € 1671
4. Bj: € 1733
5. Bj: € 1890
6. Bj: € 2140

Rein rechnerisch bedeutet dies, das bis Ende Dezember 2010 und dem Beispiel aus dem 6. Berufsjahr, fast 1700€* auf dem Lohnzettel fehlen! Damit aber noch nicht genug, im Frühjahr 2011 findet die nächste Tarifrunde statt und die Kluft zwischen Tarifgebundenen und den Beschäftigten bei Dehner wird noch grösser! Selbst Schlecker,- Netto,- Lidl,-Beschäftigte verdienen heute schon mehr wie das Fachpersonal bei Dehner!

*nicht berücksichtigt in dieser Rechnung sind die fehlenden Anteile bei Urlaubs-und Weihnachtsgeld!

Dienstag, 11. Januar 2011

Schlemmen auf Kosten der Mitarbeiter II

Als weiteres Highlight aus der Rubrik "wir besitzen keine Reichtümer" ein kleiner Link zu dem Architektenbüro das die Planung, Neugestaltung und Neubau des Weingutes Monteverro durchführte!
Über die Kosten dieses Unterfangens kann nur spekuliert werden, man kann aber von mehreren Millionen € ausgehen!

http://www.kehrbaum-architekten.de/index.php/de/start/#/weingut-monteverro

Und wieder einmal heißt es viel Spaß beim stöbern!

Fragen zur Arbeitszeit in der Unternehmenszentrale



Arbeitszeit, Überstunden, Kappzeiten, Arbeitsvertrag...
Geleistete Arbeitszeit ist zu vergüten! Siehe BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).
Grundvoraussetzung ist eine korrekte Zeiterfassung.
Geleistete Arbeitszeiten dürfen nicht so ohne weiteres gekappt werden.
Das gilt vor allem im Gleitzeitbereich, hier sieht unsere Betriebsvereinbarung vor, dass nur 15 Stunden in den nächsten Monat mit übernommen werden können. Alle weiteren Stunden werden gekappt, also von der Arbeitgeberin ohne Bezahlung dankend entgegen genommen.
So sieht es aber unsere gültige Betriebsvereinbarung nicht vor:
Verantwortlich für die Einhaltung der Betriebsvereinbarung § 6 ist der/die Dienstvorgesetzte.
Wird nun zum Monatsende das Gleitzeitkonto von 15 Stunden überschritten und es wird dem/der Kollegen/in nicht Gelegenheit gegeben, Stunden abzubauen, handelt es sich um Überstunden die dann, nach entsprechenden Antrag beim Betriebsrat, auf dem Freizeitkonto gutzuschreiben sind. Auf keinen Fall dürfen die geleisteten Stunden einfach unter den Tisch fallen.
Überstunden und Arbeitsvertrag:
Hier sagt die Rechtsprechung, Klauseln im Arbeitsvertrag, wonach Überstunden mit dem Gehalt als abgegolten gelten, sind nur wirksam, wenn sie transparent und verständlich formuliert sind. Aus der Formulierung muss insbesondere klar hervorgehen, wie viele Überstunden abgedeckt werden sollen. Fehlt diese Angabe im Arbeitsvertrag ist jede Überstunde zu vergüten.
Ausgenommen von gesetzlichen, tariflichen Regel sowie von Betriebsvereinbarungen sind leitende Angestellte.
Es geht um Gerechtigkeit!
Wer gearbeitet hat, hat auch den Anspruch auf Vergütung!
Bei Arbeitszeit die nicht vergütet wird handelt es sich um Schwarzarbeit, es werden Sozialbeiträge und Steuern hinterzogen und das ist strafbar, siehe § 266a StGB – Vorenthalten und Veruntreuung von Arbeitsentgelt.
Weitere Gesetze und Urteile nachlesen:
BGB: §§ 306, 307, 612, ArbZG § 16
Bundesarbeitsgericht vom 01.09.2010 – Aktenzeichen 5 AZR 517/09

Wenn jeder dem Arbeitgeber Arbeitszeit schenkt, dann kann der Arbeitgeber froh und munter weitere Arbeitsplätze abbauen!

*Quellen:
-lexetius.com
-gesetze-im-internet.de

Sonntag, 9. Januar 2011

Kleiner Knigge bei Verdächtigungen!

Wir haben uns aufgrund der Kommentare von nachfolgendem Beitrag

http://dehner-verdi.blogspot.com/2010/12/skrupellos-und-kaltschnauzig.html

zum Anlass genommen einiges Wissenswertes über die Vorgehensweise von Marktleitern in puncto "Diebstahlsverdacht"
und die Vereitelung solcher Unterstellungen durch den oder die Mitarbeiter zu schreiben!

Es werden urplötzlich Taschenkontrollen durchgeführt obwohl es dieselbigen noch nie in den letzten Jahren gab!
Das Hab und Gut eines Mitarbeiters darf der ML nur mit dessen Zustimmung durchsuchen! Verweigert der Mitarbeiter dies, MUSS die Polizei hinzugezogen werden bzw. würden wir in jedem Falle raten!

Es werden durch übereifrige ML die Spinde der Verdächtigten (unliebsamen) nach Geschäftsschluss geöffnet und durchsucht!
Solche Spindöffnungen werden als EINBRUCH betitelt. Dem ML geht das innere des Spindes NICHTS an! Auch wenn darin ein zweiter Markt eröffnet wird! Spind ist Privat. Ist man sich sicher das der Spind geöffnet wurde... Den ML ANZEIGEN! Er wird die längste Zeit bei der Firma beschäftigt gewesen sein!

Der Mitarbeiter wird ins Büro zitiert wo der ML und der Regionsleiter schon warten. Es wird versucht den Mitarbeiter mürbe zu machen und ihm ein Geständnis zu entlocken. Eine Aufhebungsvereinbarung liegt meistens auch schon zum Unterschreiben fertig bereit.
Nach Möglichkeit den Betriebsrat, sofern einer im Markt besteht, mit hinzuziehen. Diesen dürfen die Herren nicht verweigern und dieser kennt sich gesetzesmäßig hervorragend aus! Keine Aussagen tätigen. Unterschriften verweigern, Anwalt einschalten!

Die beste Vorsichtsmaßnahme vor Verdächtigungen ist immer noch die, sich alles was gekauft wurde von einer zuständigen Person, sei es der ML oder sein Stellvertreter, abzeichnen zu lassen!

Sonntag, 2. Januar 2011

Meckerecke

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auf vielfachen Wunsch hin, haben wir hier nun eine Meckerecke eingerichtet in der Ihr Euren Frust, Anregungen, Kritik oder ähnliches loswerden könnt!
Dennoch gilt auch hier:
-Fair bleiben
-KEINE Diskriminierungen
-KEINE Beschimpfungen
-KEINE Rassistischen Äußerungen usw...
Viel Spaß beim Schreiben und Austauschen

Samstag, 1. Januar 2011

Noch mehr Eindrücke vom Arbeitskampfauftakt 8./9. April 2011

















Meckerecke

Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Auf vielfachen Wunsch hin, haben wir hier nun eine Meckerecke eingerichtet in der Ihr Euren Frust, Anregungen, Kritik oder ähnliches loswerden könnt!
Dennoch gilt auch hier:
-Fair bleiben
-KEINE Diskriminierungen
-KEINE Beschimpfungen
-KEINE Rassistischen Äußerungen usw...
Viel Spaß beim Schreiben und Austauschen